Erörterungstermin Musterklauseln

Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein- wendungen erhoben werden, trifft die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist eine Ermessensentscheidung darüber, ob die erhobenen Einwendungen einer Erörterung be- dürfen. Diese Entscheidung wird öf fentlich bekannt gemacht. Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, so findet dieser am 21.10.2009 um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal der Stadtverwal- tung Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 0 in 00000 Xxxxxxxxxxxx statt. Kann die Erör terung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werkta- gen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formge- recht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des An- tragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben ha- ben, erörtert werden.
Erörterungstermin. Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 08.08.2013, um 10:00 Uhr, im Kul­ turhaus Klettwitz, Markt 17 in 00000 Xxxxxxxxx erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fort­ gesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erho­ benen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Wurden Einwendungen form- und fristgerecht nicht erhoben, findet kein Erörterungstermin statt.
Erörterungstermin. Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 18.06.2013, um 10:00 Uhr, im Saal im Gemeindezentrum Demerthin, Xxxxxxxxxxx 00 - 12, 16866 Gumtow OT Demerthin erörtert. Anlässlich dieses Erörterungstermins werden auf Grund der gemeinsamen UVP auch die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Genehmigungsverfahren der IRTOMA Geflügel GmbH erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortge­ setzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Erörterungstermin. Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 21.10.2009 um 10:00 Uhr imVersamm- lungsraum der Gemeindeverwaltung Gumtow in 16866 Gum- tow, Karpatenweg 2 erörtert. Kann die Erörterung an diesemTag nicht abgeschlossen werden, wird ein Termin zur Fortführung der Erörterung an nachfolgenden Werktagen verkündet. Es wird darauf hingewiesen, dass die for mgerecht erhobenen Einwen- dungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Perso- nen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Erörterungstermin. Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 17.07.2013 um 10:00 Uhr im Sit­ zungsraum des Amtes Unterspreewald, Hauptstraße 49 in 15910 Schönwald erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Aus­ bleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendun­ gen erhoben haben, erörtert werden. Wurden Einwendungen form- und fristgerecht nicht erhoben, findet kein Erörterungstermin statt.
Erörterungstermin. Die form- und fristgerechten Einwendungen werden (zusammen mit den Einwendungen für die bekannt gemachte Milchvieh­ anlage) in einem Erörterungstermin am 23. Juli 2013 um 10:00 Uhr, in der Alten Schule (Turnhalle) in 00000 Xxxxx­ xxx, Xxxxxxxxxx 00 erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Aus­ bleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendun­ gen erhoben haben, erörtert werden. Wurden die Einwendungen nicht form- und fristgerecht erho­ ben, findet kein Erörterungstermin statt. Die Zustellung der Ent­ scheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Be­ kanntmachung ersetzt werden.
Erörterungstermin. Der laut Bekanntmachung vom 13.03.2013 angesetzte Erörte­ rungstermin am 18.06.2013 wird aufgehoben. Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem neuen Erörte­ rungstermin am 07.08.2013, um 10.00 Uhr, im Saal im Gemeindezentrum Demerthin, Xxxxxxxxxxx 00 - 12, 16866 Gumtow OT Demerthin erörtert. Anlässlich dieses Er­ örterungstermins werden auf Grund der gemeinsamen UVP auch die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Genehmigungsverfahren der IRTOMA Geflügel GmbH erör­ tert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werkta­ gen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formge­ recht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des An­ tragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben ha­ ben, erörtert werden.
Erörterungstermin. Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 25.09.2013, um 10:00 Uhr, im Sport- Casino des Vereinshauses des SV Döbern e. V., Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Aus­ bleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendun­ gen erhoben haben, erörtert werden. Wurden Einwendungen form- und fristgerecht nicht erhoben, findet kein Erörterungstermin statt.
Erörterungstermin. Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 20. Oktober 2009 um 10:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in 00000 Xxxxxxx, XX Xxxxxx erörtert. Kann die Erörterung an diesemTag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgendenWerktagen fortge- setzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobe- nen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert wer- den.
Erörterungstermin. Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Ein­ wendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungs­ behörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 30. Juli 2013 um 10:00 Uhr in dem Saal der Speiseeinrichtung der Grund-