ETHIK UND WERTE. 9.1 Ethik: Die Mobilitätsmaßnahme muss im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den anwendbaren EU-, internationalen und nationalen Gesetzen über ethische Grundsätze durchgeführt werden. 9.2 Werte: Der/die Teilnehmende muss sich grundlegenden Werten der EU (darunter Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten und deren Einhaltung sicherstellen. 9.3 Verstößt der/die Teilnehmende gegen seine/ihre Pflichten gemäß diesem Artikel, so kann die Zuwendung gekürzt werden.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement
ETHIK UND WERTE. 9.1 Ethik: 10.1 Die Mobilitätsmaßnahme Mobilitätsaktivität muss im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den anwendbaren geltenden EU-, internationalen und nationalen Gesetzen Rechtsvorschriften über ethische Grundsätze durchgeführt werden.
9.2 Werte: 10.2 Der/die Teilnehmende muss sich grundlegenden Werten der EU zur Einhaltung grundlegender EU-Werte (darunter wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten und deren Einhaltung sicherstellendiese gewährleisten.
9.3 10.3 Verstößt der/die Teilnehmende gegen seineeine seiner/ihre Pflichten gemäß ihrer Verpflichtungen aus diesem Artikel, so kann die Zuwendung finanzielle Unterstützung gekürzt oder nicht gezahlt werden.
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Samples: Grant Agreement, Erasmus Scholarship Agreement, Grant Agreement
ETHIK UND WERTE. 9.1 Ethik: 10.1 Die Mobilitätsmaßnahme Mobilitätsaktivität muss im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den anwendbaren geltenden EU-, internationalen inter- nationalen und nationalen Gesetzen Rechtsvorschriften über ethische Grundsätze durchgeführt werden.
9.2 Werte: 10.2 Der/die Teilnehmende muss sich grundlegenden Werten der EU zur Einhaltung grundlegender EU-Werte (darunter wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten und deren Einhaltung sicherstellendiese gewährleisten.
9.3 10.3 Verstößt der/die Teilnehmende gegen seineeine seiner/ihre Pflichten gemäß ihrer Verpflichtungen aus diesem Artikel, so kann die Zuwendung finanzielle Unterstützung gekürzt oder nicht gezahlt werden.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement
ETHIK UND WERTE. 9.1 8.1 Ethik: Die Mobilitätsmaßnahme muss im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den anwendbaren EU-, internationalen und nationalen Gesetzen über ethische Grundsätze durchgeführt werden.
9.2 8.2 Werte: Der/die Teilnehmende muss sich grundlegenden Werten der EU (darunter Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten und deren Einhaltung sicherstellen.
9.3 8.3 Verstößt der/die Teilnehmende gegen seine/ihre Pflichten gemäß diesem Artikel, so kann die Zuwendung gekürzt werden.
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Samples: Erasmus+ Mobility Agreement for Individuals, Erasmus+ Mobility Agreement for Individuals
ETHIK UND WERTE. 9.1 7.1 Ethik: Die Mobilitätsmaßnahme muss im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den anwendbaren EU-, internationalen und nationalen Gesetzen über ethische Grundsätze durchgeführt werden.
9.2 7.2 Werte: Der/die Teilnehmende muss sich grundlegenden Werten der EU (darunter Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten und deren Einhaltung sicherstellen.
9.3 7.3 Verstößt der/die Teilnehmende gegen seine/ihre Pflichten gemäß diesem Artikel, so kann die Zuwendung gekürzt werden.
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Samples: Grant Agreement
ETHIK UND WERTE. 9.1 Ethik: Die Mobilitätsmaßnahme Mobilitätsaktivität muss im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den anwendbaren geltenden EU-, internationalen und nationalen Gesetzen Rechtsvorschriften über ethische Grundsätze durchgeführt werden.
9.2 Werte: Der/die Teilnehmende muss sich grundlegenden Werten der EU zur Einhaltung grundlegender EU-Werte (darunter wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten und deren Einhaltung sicherstellendiese gewährleisten.
9.3 Verstößt der/die Teilnehmende gegen seineeine seiner/ihre Pflichten gemäß ihrer Verpflichtungen aus diesem Artikel, so kann die Zuwendung finanzielle Unterstützung gekürzt oder nicht gezahlt werden.
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ETHIK UND WERTE. 9.1 Ethik: Die Mobilitätsmaßnahme muss im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und den anwendbaren anwendba- ren EU-, internationalen und nationalen Gesetzen über ethische Grundsätze durchgeführt werden.
9.2 Werte: Der/die Teilnehmende muss sich grundlegenden Werten der EU (darunter Achtung der MenschenwürdeMenschenwür- de, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten) verpflichten und deren Einhaltung sicherstellen.
9.3 Verstößt der/die Teilnehmende gegen seine/ihre Pflichten gemäß diesem Artikel, so kann die Zuwendung gekürzt werden.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement