Common use of Europagarantie Clause in Contracts

Europagarantie. a) Für alle Staaten die auf der „Euro- paliste“ angeführt sind (Sie finden die Europaliste im Abschnitt 6 „Anhänge“, Anhang 2“) gilt die Europagarantie in der folgenden Form: Bei Aufenthalt in der Sonderklasse (Zweibettzimmer) eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses oder einer privaten Krankenanstalt werden die Haus- kosten, Operationskosten und Arzthonorare der Sonderklasse zur Gänze übernommen, sofern diese den ortsüblichen Kosten entsprechen. Eine Direktverrechnung ist dann möglich, wenn das Krankenhaus oder die private Krankenanstalt einer solchen zustimmt. „Europaliste“ angeführt sind (Sie finden die Europaliste im Abschnitt 6 „Anhänge“, Anhang 2“) oder sofern Punkt (4) „Kostengarantie mit Direkt- verrechnung in Österreich“ nicht zur Anwendung kommt, besteht keine Ko- stengarantie mit Direktverrechnung.

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Samples: durchblicker.at, www.allianz.at

Europagarantie. a) Für alle Staaten die auf der „Euro- paliste“ angeführt sind (Sie finden die Europaliste im Abschnitt 6 „Anhänge“, Anhang 2) gilt die Europagarantie in der folgenden Form: Bei Aufenthalt in der Sonderklasse (Zweibettzimmer) eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses oder einer privaten Krankenanstalt werden die Haus- kosten, Operationskosten und Arzthonorare Arzt- honorare der Sonderklasse zur Gänze übernommen, sofern diese den ortsüblichen Kosten entsprechen. Eine Direktverrechnung ist dann möglich, wenn das Krankenhaus oder die private Krankenanstalt einer solchen zustimmt. „Europaliste“ angeführt sind (Sie finden die Europaliste im Abschnitt 6 „Anhänge“, Anhang 2“) oder sofern Punkt (43) „Kostengarantie mit Direkt- verrechnung in Österreich“ nicht zur Anwendung kommt, besteht keine Ko- stengarantie mit Kostengarantie und keine Direktverrechnung.

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Samples: www.allianz.at, durchblicker.at

Europagarantie. a) Für alle Staaten die auf der „Euro- palisteEuropa- liste“ angeführt sind (Sie finden die Europaliste im Abschnitt 6 „Anhänge“, Anhang 2) gilt die Europagarantie in der folgenden Form: Bei Aufenthalt in der Sonderklasse (Zweibettzimmer) eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses oder einer privaten Krankenanstalt werden die Haus- kosten, Operationskosten und Arzthonorare Arzt- honorare der Sonderklasse zur Gänze übernommen, sofern diese den ortsüblichen orts- üblichen Kosten entsprechen. Eine Direktverrechnung ist dann möglich, wenn das Krankenhaus oder die private Krankenanstalt einer solchen zustimmt. „Europaliste“ angeführt sind (Sie finden die Europaliste im Abschnitt 6 „Anhänge“, Anhang 2“) oder sofern Punkt (43) „Kostengarantie mit Direkt- verrechnung in Österreich“ nicht zur Anwendung kommt, besteht keine Ko- stengarantie mit Kostengarantie und keine Direktverrechnung.

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