Common use of Europäische Versicherungsnummer Clause in Contracts

Europäische Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines Staates, für den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum gilt, dem der Versicherte angehört beziehungsweise das Geburtsland (vergleiche Anlage 8) eines Staatsangehörigen der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sind mit dem DBEU nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen Angehö- rigen des Europäischen Wirtschaftsraumes zu übermitteln. Für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Seefahrt ist der Da- tenbaustein Knappschaft/See zwingend erforderlich, wenn die Meldung mit der von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergebenen Betriebsnummer und – im Bereich der Seefahrt – mit einer der Personengruppen 140 - 144 und 149 erfolgt. Aufbau und Inhalt des Datenbausteins ergeben sich aus der Anlage 9.4 und den Anlagen 23 (See- fahrt) und 24 (knappschaftliche Besonderheiten).

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Europäische Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines Staates, für den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum gilt, dem der Versicherte angehört beziehungsweise das Geburtsland (vergleiche Anlage 8) eines Staatsangehörigen der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sind mit dem DBEU nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen Angehö- rigen Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes zu übermitteln. Für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Seefahrt ist der Da- tenbaustein Datenbaustein Knappschaft/See zwingend erforderlich, wenn die Meldung mit der von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergebenen Betriebsnummer und – im Bereich der Seefahrt – mit einer der Personengruppen 140 - 144 und 149 erfolgt. Aufbau und Inhalt des Datenbausteins ergeben sich aus der Anlage 9.4 und den Anlagen 23 (See- fahrtSeefahrt) und 24 (knappschaftliche Besonderheiten).

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Europäische Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines Staates, für den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum gilt, dem der Versicherte angehört an- gehört beziehungsweise das Geburtsland (vergleiche Anlage 8) eines Staatsangehörigen der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sind mit dem DBEU nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen Angehö- rigen Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes zu übermitteln. Für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Seefahrt ist der Da- tenbaustein Knappschaft/See zwingend erforderlich, wenn die Meldung mit der von der Deutschen Deut- schen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergebenen Betriebsnummer und – im Bereich der Seefahrt – mit einer der Personengruppen 140 - 144 und 149 erfolgt. Aufbau und Inhalt des Datenbausteins ergeben sich aus der Anlage 9.4 und den Anlagen 23 (See- fahrtSeefahrt) und 24 (knappschaftliche Besonderheiten).

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