Common use of Europäische Versicherungsnummer Clause in Contracts

Europäische Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines Staates, für den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum gilt, dem der Versicherte angehört beziehungsweise das Geburtsland (vergleiche Anlage 8) eines Staatsangehörigen der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sind mit dem DBEU nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen Angehö- rigen des Europäischen Wirtschaftsraumes zu übermitteln.

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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung

Europäische Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines Staates, für den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum gilt, dem der Versicherte angehört beziehungsweise das Geburtsland (vergleiche Anlage 8) eines Staatsangehörigen der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sind mit dem DBEU nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen Angehö- rigen Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes zu übermitteln.

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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung

Europäische Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines Staates, für den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum gilt, dem der Versicherte angehört an- gehört beziehungsweise das Geburtsland (vergleiche Anlage 8) eines Staatsangehörigen der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sind mit dem DBEU nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen Angehö- rigen Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes zu übermitteln.

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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung

Europäische Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer des Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines Staates, für den das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum gilt, dem der Versicherte angehört beziehungsweise bzw. das Geburtsland (vergleiche vgl. Anlage 8) eines EU-/EWR-Staatsangehörigen der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sind mit dem Datenbaustein DBEU nur bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung von nichtdeutschen Angehö- rigen nichtdeut- schen Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes zu übermitteln.

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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren