Examensdarlehen Musterklauseln

Examensdarlehen. Antragsberechtigt sind alle Studierenden, vorausgesetzt, sie haben sich zur Abschlussprüfung gemeldet und können das Examen innerhalb von zwei Semestern abschließen. Examensdarlehen können in der Regel für ein Semester (sechs Monate) in Ausnahmefällen auch darüber hinaus bis zu maximal zwei Semester (12 Monate) gewährt werden. Die Auszahlung er- folgt in monatlichen Teilbeträgen von höchstens € 500,-- bei sechsmonatiger und höchstens € 400,-- bei darüber hinausgehender Inanspruchnahme. Eine Promotion nach einem berufsqualifizierenden Abschluss sowie Zweit-, Aufbau- und Ergän- zungsstudium werden nicht gefördert. Die Antragsteller dürfen keine Ansprüche auf Leistungen nach dem BAföG haben. Ebenso schließen insbesondere Leistungen im Rahmen der Förderung ausländischer Studierender, sonstige staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt (auch als Darle- hen), Stipendien, Bildungskredite, Studienkredite o.ä. eine Darlehensbewilligung aus. Alle Darlehen werden zinslos gewährt. Es wird aber eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 vom Hundert der Darlehenssumme erhoben, die bei der Auszahlung sofort einbehalten wird. Mehrere Darlehen unterschiedlicher Art werden nicht gewährt. Der gleichzeitige Bezug einer Beihilfe aus einem Notfonds oder einer vergleichbaren Einrichtung ist nicht möglich.
Examensdarlehen. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt spätestens sechs Monate nach der Auszahlung der letzten Darlehensrate. Die monatlichen Tilgungsraten sollen mindestens € 100,-- betragen. Innerhalb von 60 Monaten nach Auszahlung der ersten Darlehensrate soll das Examensdarlehen spätestens zurückge- zahlt worden sein. Bei Abschluss des Darlehenvertrages werden: ▪ die Termine der Auszahlung ▪ die Darlehensraten ▪ der Zeitpunkt der Rückzahlung und ▪ die Höhe der Tilgungsraten festgesetzt. Wird im Anschluss an ein Zwischenfinanzierungsdarlehen auch ein Examensdarlehen gewährt, ist mit der Tilgung des Examensdarlehens im direkten Anschluss an den Rückzahlungszeitraum des ersten Vertrages zu beginnen. Die Tilgungsrate beträgt in diesem Fall für das Examensdarlehen mindestens € 150,-- monatlich. Für alle Darlehen gilt: Falls der vereinbarte Tilgungsplan aus nachzuweisenden zwingenden Gründen nicht eingehalten wer- den kann, ist rechtzeitig ein Antrag auf Änderung des Tilgungsplanes zu stellen. Der Tilgungsplan ändert sich frühestens zum übernächsten Monatsanfang nach Antragstellung. Bei ausreichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers kann das Studierendenwerk die festgesetzte Tilgung des Studierenden verändern, damit auch andere Studierende ein Darlehen erhalten können.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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