Erstmuster Musterklauseln

Erstmuster. Ein Erstmuster ist eine repräsentative Einheit aus dem ersten Produktionslauf eines neuen Teils oder einer neuen Baugruppe, die nach freigegebenen Zeichnungen und/oder Spezifi- kationen vollständig unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt werden. Dies dient als Nachweis, dass die Produktionsprozesse, die Produktionsdokumentation und die Werk- zeuge geeignet sind, Teile, Materialien und Baugruppen zu fertigen, die den Anforderungen entsprechen. Dieser Prozess ist zu wiederholen, sobald Änderungen auftreten, die die ursprünglichen Er- gebnisse außer Kraft setzen (z. B. technische Änderungen, Änderungen des Fertigungsprozesses, Änderungen der Werkzeuge, Prüfverfahren, die sich auf Fit, Form o- der Funktion des Teils auswirken), auf Verlangen des Auftraggebers oder nach 2 Jahren Fertigungsunterbrechung. Erstmuster werden vom Auftraggeber in der Bestellung definiert bzw. müssen bei Änderun- gen mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Bei Änderungen, Neubeauftragungen oder Fertigungsunterbrechungen durch den Auftraggeber wird die Erstmusterforderung in der Be- stellung aufgenommen. Zuliefermaterial an den Lieferanten durch Unterlieferanten muss durch den Lieferanten selbst wiederum freigegeben worden sein, beispielsweise durch FAI. Nachweise müssen auf Anfrage des Auftraggebers jederzeit erbringbar sein. Erstmuster sind gemäß der Zeichnung und/oder den dazugehörigen Spezifikationen und Normen bezüglich aller Merkmale (z.B. Maße, Werkstoffe), gemäß EN9102, vollständig zu prüfen und dokumentieren. Hierzu zählen ein Maßprotokoll bzw. Messprotokoll gem. Prüf- zeichnung, Prozessdaten und –parameter, Materialzeugnis, Prüfzeugnis und ggfs. Laufkarte. Der Arbeitsplan enthält alle Schritte des Herstellprozesses. Die Herstell- und Prüf- unterlagen müssen ebenfalls Bestandteil der Erstbemusterung sein. Der Verfahrensplan enthält alle Schritte des Herstellprozesses. Details der Herstellschritte müssen auf Nach- frage einsehbar sein. Jedes Produkt muss einer Erstmusterprüfung unterzogen werden. Ausnahmen stellen hier- bei Norm- und Katalogteile dar. Sollte eine Änderung im Herstellprozess durch den Lieferanten verursacht notwendig wer- den, so ist eine für den Auftraggeber kostenlose Wiederholung der Erstmusterprüfung durchzuführen. Die Erstmuster sind erst nach Freigabe des Erstmusterprüfberichts zum vereinbarten Termin an den Auftraggeber zu liefern. Dabei ist eine eindeutige Kennzeichnung als Erstmuster er- forderlich. Sofern kundenspezifische Formulare des Auftragsgeb...
Erstmuster. Vor der ersten Serienlieferung eines Erzeugnisses sind durch LIEFERANT auf ausdrückliche Bestellung von MONTRATEC Erstmuster vorzustellen. Erstmuster werden einer Vollprüfung unterzogen, d.h. alle mit MONTRATEC schriftlich vereinbarten und projektbezogene Qualitätsmerkmale werden durch LIEFERANT abgeprüft, um Fehlern vor Serienbeginn vorzubeugen und um zu überprüfen, ob die geforderten Vereinbarungen eingehalten wurden. Die Ergebnisse sind durch LIEFERANT in einem Erstmusterprüfbericht (im Weiteren „EMPB“ genannt) zu dokumentieren und der Ersatzmusterlieferung beizufügen. Die Zuordnung der Erstmuster und deren Prüfmerkmale zum jeweiligen EMPB müssen eindeutig sein. Die Serienfertigung erfolgt erst auf schriftliche Erstmusterfreigabe durch MONTRATEC.
Erstmuster. Unter einem Erstmuster versteht man ein Erzeugnis, welches erstmalig unter serienmäßigen Produktionsbedingungen gefertigt wurde. Dieses Erstmuster wird dann einer sogenannten Vollprüfung unterzogen, um Fehler von Serienbeginn an zu erkennen, zu überarbeiten und auch um zu prüfen, ob auf Vereinbarungen ausreichend Rücksicht genommen wurde. Erstmuster sind Produkte und Materialien, die vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt wurden.
Erstmuster. 4.3.1 Anlass für Erstbemusterungen‌ Bei den folgenden Anlässen fordert die Feinmetall GmbH ein Erstmuster durch den Lieferanten: ▪ Neues Teil (Ident-Nr. ) ▪ technische Änderung ▪ Geänderte Fertigungsbedingungen ▪ Neuer Fertigungsort
Erstmuster. Erstmuster sind unter Serienbedingungen (Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) gefertigte und geprüfte Produkte. Die Prüfergebnisse aller Merkmale sind in einem Erstmusterprüfbericht zu dokumentieren. Die Anzahl der zu dokumentierenden Produkte ist mit dem 3.1 Production Part Approval Process (PPAP) (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Ch. 0.0.0.0/0.0) The supplier must evaluate and document his releases for individual stages of product and process development. Production Part Approval Process (PPAP) is either based on VDA, Volume 2 (PPA) [07] or on the production part release process of the AIAG PPAP [17]. BENTELER reserves the right to enshrine one of these two procedures or a similar procedure. For this purpose, a planning discussion (PPA_Process_Planning acc. to VDA Vol. 2 [07]) is implemented, after commissioning the supplier. Prior to the start of Production Part Approval Process (PPF/PPAP), it must be assured that all activities for process and quality planning have been completed. The Production Part Approval Process (VDA Volume 2 [07] / AIAG PPAP [17]) takes place according to Section 3. If necessary and after previous notification, BENTELER will carry out process approvals (R@R) at the supplier’s. The successful Production Part Approval Process (PPAP) can be one of the conditions for a full payment of the project specific tooling/fixture costs. Detailed agreements are regulated in the project contract. 3.2 Initial samples Initial samples are products made and tested under series production conditions (machinery, plants, operating materials and test equipment, machining conditions). The test results on all characteristics must be documented in an initial sample test report. The quantity of products to be documented zuständigen BENTELER SQE zu vereinbaren. must be agreed upon with the responsible BENTELER.
Erstmuster. Erstmuster sind unter Serienbedingungen (Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) gefertigte und geprüfte Produkte. Die Prüfergebnisse aller Merkmale sind in einem Erstmusterprüfbericht zu dokumentieren. Die Anzahl der zu dokumentierenden Teile ist mit IMS CS zu vereinbaren. Die Erstmuster sind mit dem Erstmusterprüfbericht und den Unterlagen gemäß den Vorlagestufen (Abschnitt 3.4) zum vereinbarten Termin an IMS CS zu übermitteln. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung als Erstmuster erforderlich. Zur Identifizierung der Merkmale verwendete durchlaufende Nummerierung im Erstmusterprüfbericht muss mit der in der gestempelten Zeichnung übereinstimmen. Baugruppen, die nach einer IMS CS - Konstruktion gefertigt werden, sind einschließlich der Einzelteile einer Erstmusterprüfung zu unterziehen und IMS CS vorzustellen. Für Produkte lieferanteneigener Konstruktionen hat der Lieferant die Baugruppe zu bemustern und IMS CS vorzustellen. Auch für Einzelteile und gegebenenfalls Unterbaugruppen sind Erstbemusterungen durchzuführen. In diese Dokumentationen ist IMS CS bedarfsweise Einsicht zu gewähren. Abweichungen von der IMS CS - Spezifikation, die bei der Produktionsprozess- und Produktfreigabe nicht festgestellt wurden, entbinden den Lieferanten nicht aus der Pflicht und berechtigen IMS CS, diese auch zu einem späteren Zeitpunkt zu beanstanden.
Erstmuster. 3.1 RPT erhält Erstmuster im Zusammenhang mit neuen oder modifizierten Produkten sowie im Falle von Modifikationen an spezifischen, modellbezogenen Anlagen. Die Übergabe von Erstmustern erfolgt durch den Lieferanten. RPT nimmt die erforderliche Prüfung der Muster vor.
Erstmuster. Ein Erstmuster ist eine repräsentative Einheit aus dem ersten Produktionslauf eines neuen Teils oder einer neuen Baugruppe, die nach freigegebenen Zeichnungen vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt werden. Dies dient als Nachweis, dass die Produktionsprozesse, die Produktionsdokumentation und die Werkzeuge geeignet sind, Teile und Baugruppen zu fertigen, die den Anforderungen entsprechen. Dieser Prozess ist zu wiederholen, sobald Änderungen auftreten (siehe Kap. 4.7), die die ursprünglichen Ergebnisse außer Kraft setzen (z. B. technische Änderungen, Änderungen des Fertigungsprozesses, Änderungen der Werkzeuge). Ein Erstmuster kann auch als Erstartikel bezeichnet werden.
Erstmuster. Erstmuster werden vom Auftraggeber in der Bestellung definiert bzw. müssen bei Änderungen mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Erstmuster sind nach freigegebenen Zeichnungen unter Serienbedingungen (Zuliefermaterial, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) gefertigte und geprüfte Produkte. Zuliefermaterial an den Lieferanten durch Unterlieferanten muss durch den Lieferanten selbst wiederum freigegeben worden sein, beispielsweise durch FAI. Nachweise müssen auf Anfrage des Auftraggebers jederzeit erbringbar sein. Erstmuster sind gemäß der Zeichnung und den dazugehörigen Spezifikationen und Normen bezüglich aller Merkmale (z.B. Maße, Werkstoffe) vollständig zu prüfen und dokumentieren. Die Herstell- und Prüfunterlagen müssen ebenfalls Bestandteil der Erstbemusterung sein. Der Verfahrensplan enthält alle Schritte des Herstellprozesses. Details der Herstellschritte müssen auf Nachfrage einsehbar sein. Jedes Produkt muss einer Erstmusterprüfung unterzogen werden. Ausnahmen stellen hierbei Normteile, Katalogteile, Hilfs-, Betriebs- und Zusatzstoffe dar. Sollte eine Änderung im Herstellprozess durch den Lieferanten verursacht (vgl. Kap. 4.7) notwendig werden, so ist eine für den Auftraggeber kostenlose Wiederholung der Erstmusterprüfung durchzuführen. Die Erstmuster sind zusammen mit dem Erstmusterprüfbericht zum vereinbarten Termin an den Auftraggeber zu liefern. Dabei ist eine eindeutige Kennzeichnung als Erstmuster erforderlich. Die Vorlage des Erstmusterprüfberichts steht auf der Homepage des Auftraggebers als Download bereit.
Erstmuster. Für Erstmuster (Benennung des/ der Bauteil(e)) stimmt LIEFERANT mit RMMVÖ die Herstellungs-, Prüfbedingungen und Lieferbedingungen ab und dokumentiert diese. Erstmuster sind unter Serienbedingungen mit Serienbetriebsmitteln herzustellen. LIEFERANT verpflichtet sich, Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen des Erstmuster- Lieferantenleitfadens BU LOG durchzuführen. Nähere Details können auf der Seite der Rheinmetall- Defence unter folgendem Link eingesehen werden: Die Freigabe entbindet LIEFERANT nicht von seiner Haftung für Mängel oder gegebene Garantien. Erkennt LIEFERANT, dass die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten werden können, ist RMMVÖ unverzüglich zu informieren. Bei Spezifikationsabweichungen entscheidet RMMVÖ über das weitere Vorgehen.