Erstmuster Musterklauseln

Erstmuster. Ein Erstmuster ist eine repräsentative Einheit aus dem ersten Produktionslauf eines neuen Teils oder einer neuen Baugruppe, die nach freigegebenen Zeichnungen und/oder Spezifi- kationen vollständig unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt werden. Dies dient als Nachweis, dass die Produktionsprozesse, die Produktionsdokumentation und die Werk- zeuge geeignet sind, Teile, Materialien und Baugruppen zu fertigen, die den Anforderungen entsprechen. Dieser Prozess ist zu wiederholen, sobald Änderungen auftreten, die die ur- sprünglichen Ergebnisse außer Kraft setzen (z. B. technische Änderungen, Änderungen des Fertigungsprozesses, Änderungen der Werkzeuge, Prüfverfahren, die sich auf Fit, Form o- der Funktion des Teils auswirken), auf Verlangen des Haftungsgebers oder nach 2 Jahren Fertigungsunterbrechung. Bei Änderungen, Neubeauftragungen oder Fertigungsunterbre- chungen durch den Auftraggeber wird die Erstmusterforderung in der Bestellung aufgenommen. Zuliefermaterial an den Lieferanten durch Unterlieferanten muss durch den Lieferanten selbst wiederum freigegeben worden sein, beispielsweise durch FAI. Nachweise müssen auf Anfrage des Auftraggebers jederzeit erbringbar sein. Erstmuster sind gemäß der Zeichnung und/oder den dazugehörigen Spezifikationen und Normen bezüglich aller Merkmale (z.B. Maße, Werkstoffe), gemäß EN 9102, vollständig zu prüfen und dokumentieren. Hierzu zählen ein Maßprotokoll bzw. Messprotokoll gem. Prüf- zeichnung, Prozessdaten und –parameter, Materialzeugnis, Prüfzeugnis und ggfs. Laufkarte. Der Arbeitsplan enthält alle Schritte des Herstellprozesses. Details der Herstell- schritte müssen auf Nachfrage einsehbar sein. Jedes Produkt muss einer Erstmusterprüfung unterzogen werden. Ausnahmen stellen hier- bei Norm- und Katalogteile dar. Sollte eine Änderung im Herstellprozess durch den Lieferanten verursacht notwendig wer- den, so ist eine für den Auftraggeber kostenlose Wiederholung der Erstmusterprüfung durchzuführen. Die Erstmuster sind zusammen mit dem Erstmusterprüfbericht zum vereinbarten Termin an den Auftraggeber zu liefern. Dabei ist eine eindeutige Kennzeichnung als Erstmuster erfor- derlich. Die Vorlage des Erstmusterprüfberichts steht auf der Homepage des Auftraggebers als Download bereit. Es ist das Wissen zu bestimmen, dass notwendig ist, um die Konformität zu erreichen. Die- ses ist zu dokumentieren und aufrecht zu erhalten.
Erstmuster. Erstmuster sind unter Serienbedingungen (Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) gefertigte und geprüfte Produkte. Die Prüfergebnisse aller Merkmale sind in einem Erstmusterprüfbericht zu dokumentieren. Die Anzahl der zu dokumentierenden Produkte ist mit dem 3.1 Production Part Approval Process (PPAP) (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Ch. 0.0.0.0/0.0) The supplier must evaluate and document his releases for individual stages of product and process development. Production Part Approval Process (PPAP) is either based on VDA, Volume 2 (PPA) [07] or on the production part release process of the AIAG PPAP [17]. BENTELER reserves the right to enshrine one of these two procedures or a similar procedure. For this purpose, a planning discussion (PPA_Process_Planning acc. to VDA Vol. 2 [07]) is implemented, after commissioning the supplier. Prior to the start of Production Part Approval Process (PPF/PPAP), it must be assured that all activities for process and quality planning have been completed. The Production Part Approval Process (VDA Volume 2 [07] / AIAG PPAP [17]) takes place according to Section 3. If necessary and after previous notification, BENTELER will carry out process approvals (R@R) at the supplier’s. The successful Production Part Approval Process (PPAP) can be one of the conditions for a full payment of the project specific tooling/fixture costs. Detailed agreements are regulated in the project contract.
Erstmuster. Vor der ersten Serienlieferung eines Erzeugnisses sind durch LIEFERANT auf ausdrückliche Bestellung von MONTRATEC Erstmuster vorzustellen. Erstmuster werden einer Vollprüfung unterzogen, d.h. alle mit MONTRATEC schriftlich vereinbarten und projektbezogene Qualitätsmerkmale werden durch LIEFERANT abgeprüft, um Fehlern vor Serienbeginn vorzubeugen und um zu überprüfen, ob die geforderten Vereinbarungen eingehalten wurden. Die Ergebnisse sind durch LIEFERANT in einem Erstmusterprüfbericht (im Weiteren „EMPB“ genannt) zu dokumentieren und der Ersatzmusterlieferung beizufügen. Die Zuordnung der Erstmuster und deren Prüfmerkmale zum jeweiligen EMPB müssen eindeutig sein. Die Serienfertigung erfolgt erst auf schriftliche Erstmusterfreigabe durch MONTRATEC.
Erstmuster. Erstmuster dürfen nur mit serienmäßigen Betriebsmitteln, unter serienmäßigen Prozessbedingungen und mit für die Serienfertigung vorgesehenem Personal hergestellt worden sein. Sie müssen zufällig einer repräsentativen Serien-Produktionsmenge entnommen werden. Mehrfachformen oder -vorrichtungen müssen stets vollständig nachgewiesen werden. Erstmuster sind auf den Ladungsträgern solche eindeutig zu kennzeichnen. Dem Lieferanten obliegt die Pflicht, Rückhaltemuster zum jeweils vorgestellten Stand aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 15 Jahre, falls keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Erstmuster. Erstmuster sind Teile, Aggregate oder sonstige Fertigungsmaterialien, die vollständig und ausschließlich mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter serienmäßigen Randbedingungen, die denen der späteren Serie in ihren Auswirkungen auf die maßlichen, werkstofflichen und funktionellen Merkmale in vollem Umfang entsprechen, hergestellt worden sind. Alle anderen Muster, die diesen Bedingungen nicht genügen (Hand-, Vor-, Spezialmuster), müssen entsprechend deklariert sein und erfüllen nicht die Verpflichtung gemäß Ziffer 2.3. Für jedes Material erwarten wir die Erstellung eines IMDS-Eintrags. Die Zusendung muss vor der Zusendung und Freigabe des Erstmusterprüfberichtes erfolgen.
Erstmuster. Für Erstmuster (Benennung des/ der Bauteil(e)) stimmt LIEFERANT mit RMMVÖ die Herstellungs-, Prüfbedingungen und Lieferbedingungen ab und dokumentiert diese. Erstmuster sind unter Serienbedingungen mit Serienbetriebsmitteln herzustellen. LIEFERANT verpflichtet sich, Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen des Erstmuster- Lieferantenleitfadens BU LOG durchzuführen. Nähere Details können auf der Seite der Rheinmetall- Defence unter folgendem Link eingesehen werden: Die Freigabe entbindet LIEFERANT nicht von seiner Haftung für Mängel oder gegebene Garantien. Erkennt LIEFERANT, dass die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten werden können, ist RMMVÖ unverzüglich zu informieren. Bei Spezifikationsabweichungen entscheidet RMMVÖ über das weitere Vorgehen.
Erstmuster. Anlass für Erstbemusterungen‌ Bei den folgenden Anlässen fordert die Feinmetall GmbH ein Erstmuster durch den Lieferanten: ▪ Neues Teil (Ident-Nr. ) ▪ technische Änderung ▪ Geänderte Fertigungsbedingungen ▪ Neuer Fertigungsort
Erstmuster. Vor Beginn der Fertigung mit den Werkzeugen/Formen sind dem Besteller durch den Lieferanten unaufgefordert rechtzeitig Erstmuster zur Begutachtung zur Verfügung zu stellen. Erst nach schriftlicher Freigabe/Abnahme dieser Erstmuster durch den Besteller kann die Serienfertigung beginnen.
Erstmuster. Ein Erstmuster ist eine repräsentative Einheit aus dem ersten Produktionslauf eines neuen Teils oder einer neuen Baugruppe, die nach freigegebenen Zeichnungen vollständig mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter serienmäßigen Bedingungen hergestellt werden. Dies dient als Nachweis, dass die Produktionsprozesse, die Produktionsdokumentation und die Werkzeuge geeignet sind, Teile und Baugruppen zu fertigen, die den Anforderungen entsprechen. Dieser Prozess ist zu wiederholen, sobald Änderungen auftreten (siehe Kap. 4.7), die die ursprünglichen Ergebnisse außer Kraft setzen (z. B. technische Änderungen, Änderungen des Fertigungsprozesses, Änderungen der Werkzeuge). Ein Erstmuster kann auch als Erstartikel bezeichnet werden.
Erstmuster. Erstmuster werden vom Auftraggeber in der Bestellung definiert bzw. müssen bei Änderungen mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Erstmuster sind nach freigegebenen Zeichnungen unter Serienbedingungen (Zuliefermaterial, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) gefertigte und geprüfte Produkte. Zuliefermaterial an den Lieferanten durch Unterlieferanten muss durch den Lieferanten selbst wiederum freigegeben worden sein, beispielsweise durch FAI. Nachweise müssen auf Anfrage des Auftraggebers jederzeit erbringbar sein. Erstmuster sind gemäß der Zeichnung und den dazugehörigen Spezifikationen und Normen bezüglich aller Merkmale (z.B. Maße, Werkstoffe) vollständig zu prüfen und dokumentieren. Die Herstell- und Prüfunterlagen müssen ebenfalls Bestandteil der Erstbemusterung sein. Der Verfahrensplan enthält alle Schritte des Herstellprozesses. Details der Herstellschritte müssen auf Nachfrage einsehbar sein. Jedes Produkt muss einer Erstmusterprüfung unterzogen werden. Ausnahmen stellen hierbei Normteile, Katalogteile, Hilfs-, Betriebs- und Zusatzstoffe dar. Sollte eine Änderung im Herstellprozess durch den Lieferanten verursacht (vgl. Kap. 4.7) notwendig werden, so ist eine für den Auftraggeber kostenlose Wiederholung der Erstmusterprüfung durchzuführen. Die Erstmuster sind zusammen mit dem Erstmusterprüfbericht zum vereinbarten Termin an den Auftraggeber zu liefern. Dabei ist eine eindeutige Kennzeichnung als Erstmuster erforderlich. Die Vorlage des Erstmusterprüfberichts steht auf der Homepage des Auftraggebers als Download bereit.