Common use of Fachmessen und Ausstellungen Clause in Contracts

Fachmessen und Ausstellungen. Die Versicherung deckt die Schäden an Geräten und Waren, die ein Versicherter für einen Zeitraum von maximal 90 (neunzig) Tagen je Versicherungsjahr an einen anderen Ort bringt, um an einer Fachmesse oder Ausstellung im Großherzogtum Luxemburg oder einem angrenzenden Land teilzunehmen. Diese Geräte und Waren sind auch während ihres Transports in einem Fahrzeug versichert, das sich anlässlich dieser Reise im Besitz des Versicherten befindet. Je Schadensfall ist die Entschädigung durch die Gesellschaft auf 00.000€ ohne Anwendung der Proportionalitätsregel begrenzt. Betriebsausfälle sind nicht gedeckt.

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