Fahrkartenerwerb Musterklauseln

Fahrkartenerwerb. 20.2.1 Rail&Fly Online Tickets zum Selbstausdruck können nur erworben werden, wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben. 20.2.2 Rail&Fly Online Tickets können nur im zweiten Schritt der Flugbuchung über xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/ erworben werden. Im Rahmen der Blind Booking Flugbuchung können keine Rail&Fly Tickets gebucht werden. Haben Sie die Buchung eines Fluges abgeschlossen, ist die nachträgliche Zubuchung von Rail&Fly Online Tickets nur über "My Germanwings" bis spätestens 1 Stunde vor dem ersten Abflug möglich. Sie erhalten Ihre Rail&Fly Online Tickets im Anschluss an die Bezahlung durch Klick auf einen Link, der auf der Germanwings/Eurowings Online- Buchungsbestätigung sowie in der Buchungsbestätigung per eMail deutlich sichtbar hinterlegt ist. Sie sind verpflichtet diesen Link anzuklicken, um das Rail&Fly Online Ticket zu erhalten. Zur Benutzung des Rail&Fly Online Tickets sind Sie verpflichtet, den Link zum Herunterladen das Rail&Fly Online Ticket anzuklicken und das pdf- Dokument auf weißem DIN A Papier auszudrucken (Barcode muss lesbar sein!) Die Versendung einer Fahrkarte per Post erfolgt nicht. 20.2.3 Rail&Fly Online Tickets sind als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar und nicht stornierbar und gelten nur in Verbindung mit der bei der Buchung zur Identifikation verwendeten gültigen EC- Karte, BahnCard bzw. Kreditkarte sowie der ausgedruckten Buchungsbestätigung für den internationalen Flug. Reisender und EC-Karten-/BahnCard-/Kreditkarten-Inhaber müssen identisch sein. Bei Mehrpersonen-Fahrkarten muss nur die buchende Person zur Identifikation BahnCard bzw. Kreditkarten-Inhaber sein. 20.2.4 Ein Rail&Fly Online Ticket kann derzeit auf bis zu neun Personen ausgestellt werden. Für den Fall, dass der Flug für zwei bis neun Passagiere gebucht wird, kann nur ein einziges auf mehrere Personen ausgestelltes Rail&Fly Online Ticket erworben werden (wahlweise Hin- und Rückfahrt). Einzelpassagiere erhalten ein auf sie persönlich ausgestelltes Rail&Fly Online Ticket. 20.2.5 Das Rail&Fly Angebot kann nur in Verbindung mit einem auf xxxxxxxxxxx.xxx gebuchten internationalen Flug ab oder zu einem deutschen Flughafen zu oder von einem beliebigen ausländischen Flughafen mit Ausnahme von Amsterdam, Xxxxxxx, Xxxxx, Salzburg, Wien oder Zürich in Anspruch genommen werden. Die Zugtickets sind nur auf Strecken, welche in Euro gezahlt werden, buchbar. Bei Nichtnutzung des Flugtickets wird das Rail&Fly Ticket ungültig. Bei Missbrauch behalten wir uns ei...

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  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Gefahrübergang, Abnahme 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.