Fahrzeug Assistance Musterklauseln

Fahrzeug Assistance. Panne auf der Stadtautobahn von Paris. Für Sie ist es zum Glück nur ein Anruf! Zu welcher Tages- und Nachtzeit Sie uns auch anrufen: Wenn Sie ab 50 km von Ihrem Wohnort entfernt mit Ihrem Wagen liegen bleiben, erhalten Sie sofort Hilfe. Wir bringen Sie zur nächsten Werkstatt, in ein gutes Hotel oder vielleicht doch noch an Ihr Ziel. Europaweit! • Übernahme der Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzteilversand, Fahrzeug- rückführung. • Wenn Sie aufgrund der Panne in einem Hotel übernachten müssen, zahlen wir bis zu EUR 200,– pro Nacht. • Bei der Abholung Ihres Wagens erstatten wir Ihnen die Reisekosten sowie Ihre Ausgaben fürs Hotel mit bis zu EUR 200,– pro Nacht. • Im Ausland erreichen Sie mit nur einem Anruf jemanden, der Ihnen in deutscher Sprache sofort weiterhilft. Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 30. Wer genießt diesen Schutz? Erstklassiger Schutz für Ihre Lieben auf Reisen. Ob Sie nur eine kleine oder eine ganz große Familie haben. Die Platinum Card sichert Sie, Ihren Lebenspartner und Ihre Familie auf Reisen rundum ab. Sie alle können ganz einfach mit gutem Gefühl unterwegs sein. • In den Genuss aller Reisevorteile kommen Sie als Platinum Card Inhaber und Ihre Platinum Card Zusatzkarteninhaber. • Ihr Ehe- oder Lebenspartner bzw. die der Zusatzkarteninhaber, sofern sie im selben Haushalt wohnen. • Ihre Kinder bis 25 Jahre, die in Ihrem Haushalt leben. Unabhängig davon, ob sie mit Ihnen reisen oder nicht. Gleiches gilt für Kinder der Zusatzkarteninhaber. • Und schließlich auch Ihre Enkelkinder, wenn sie mit Ihnen reisen. • Ihr Schutz ist umfassend. Alle Reise-Versicherungsleistungen sind ohne Selbstbehalt. Detaillierte Versicherungsbedingungen auf Seite 14. So einfach erhalten Sie Hilfe Im Fall der Fälle werden wir sofort alles Notwendige Die wichtigsten Telefonnummern American Express Platinum Card Service 0800 900 960 aus dem Ausland +00 (0) 0 000 00000 Fax 0000 000 000 AXA Assistance SOS-Servicenummer bei Notfällen im Ausland +00 (0) 0 0000 000 Chubb Servicenummer +00 (0) 0 000 00 00 American Express® Platinum Card Service American Express Europe S.A. - Austrian Branch Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) nach spanischem Recht mit Sitz in Madrid. Anschrift: Xxxxxxx Xxxxxxxx 00–00, 00000, Xxxxxx, Xxxxxxx, eingetragen im Registro Xxxxxxxxx xx xx Xxxxxxxxx xx Xxxxxx, Xxxx X-000000, Xxxx 15348, Folio 204 Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer: FN 495241x, UID-Nr.: ATU73547502 Die Versicher...
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.