Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugdiebstahl. A.3.7.8 Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rück- transports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. A.3.7.9 Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Aus- nahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Ist zur Vermeidung der Verzollung eine Verschrottung des Fahrzeuges erforderlich, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten.
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Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugdiebstahl. A.3.7.8 Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden aufgefun- den und muss es bis zur Durchführung des Rück- transports Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden entste- henden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. A.3.7.9 Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Aus- nahme Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Ist zur Vermeidung der Verzollung eine Verschrottung des Fahrzeuges erforderlich, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten.
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