Common use of Familienheimfahrt Clause in Contracts

Familienheimfahrt. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von der Dauer eines halben Jahres in Europa oder 9 Monaten in außereuropäischen Staaten hat der Angestellte An- spruch auf eine bezahlte Familienheimreise mit an- schließendem Gebührenurlaub, sofern die Beendi- gung der Entsendung bzw eine Heimreise aus sonsti- gen Gründen nicht in den nächsten 3 Monaten zu er- warten ist. Heimreisezeiten dürfen auf den Gebühren- urlaub nicht angerechnet werden. Für die Familien- heimreise gelten hinsichtlich der Beförderungsmittel und der Reisezeit die entsprechenden Bestimmungen dieses Kollektivvertrages. Wird jedoch die Heimreise bedingt zB durch die Auftragslage nicht möglich, ge- bührt bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in europäischen Staaten für jedes darüber hinausgehende Monat 1/6, in außereuropäischen Staaten für jedes über 9 Monate hinausgehende Mo- nat 1/9 der gesamten Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum ständigen Wohnort als Abgeltung für die nicht konsumierte Heimreise.

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Samples: www.gpa.at, www.gpa.at, www.gpa.at

Familienheimfahrt. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von der Dauer eines halben Jahres in Europa oder 9 Monaten in außereuropäischen Staaten hat der Angestellte An- spruch der/die AN Anspruch auf eine bezahlte Familienheimreise mit an- schließendem anschließendem Gebührenurlaub, sofern die Beendi- gung Beendigung der Entsendung bzw bzw. eine Heimreise aus sonsti- gen sonstigen Gründen nicht in den nächsten 3 Monaten zu er- warten erwarten ist. Heimreisezeiten dürfen auf den Gebühren- urlaub Gebührenurlaub nicht angerechnet werden. Für die Familien- heimreise Familienheimreise gelten hinsichtlich der Beförderungsmittel und der Reisezeit die entsprechenden Bestimmungen dieses Kollektivvertrages. Wird jedoch die Heimreise bedingt zB z.B. durch die Auftragslage nicht möglich, ge- bührt gebührt bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in europäischen Staaten für jedes jeden darüber hinausgehende hinausgehenden Monat 1/6, in außereuropäischen Staaten für jedes jeden über 9 Monate hinausgehende Mo- nat hinausgehenden Monat 1/9 der gesamten Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum ständigen Wohnort als Abgeltung für die nicht konsumierte Heimreise.

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Samples: www.wko.at, www.wko.at

Familienheimfahrt. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von der Dauer eines halben Jahres in Europa oder 9 Monaten in außereuropäischen Staaten hat der Angestellte An- spruch Anspruch auf eine bezahlte Familienheimreise mit an- schließendem anschließendem Gebührenurlaub, sofern die Beendi- gung Beendigung der Entsendung bzw bzw. eine Heimreise aus sonsti- gen sonstigen Gründen nicht in den nächsten 3 Monaten zu er- warten erwarten ist. Heimreisezeiten dürfen auf den Gebühren- urlaub Gebührenurlaub nicht angerechnet werden. Für die Familien- heimreise Familienheimreise gelten hinsichtlich der Beförderungsmittel und der Reisezeit die entsprechenden Bestimmungen dieses Kollektivvertrages. Wird jedoch die Heimreise bedingt zB z. B. durch die Auftragslage nicht möglich, ge- bührt gebührt bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in europäischen Staaten für jedes darüber hinausgehende Monat 1/6, in außereuropäischen Staaten für jedes über 9 Monate hinausgehende Mo- nat Monat 1/9 der gesamten Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum ständigen Wohnort als Abgeltung für die nicht konsumierte Heimreise.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte

Familienheimfahrt. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von der Dauer eines halben Jahres in Europa oder 9 Monaten in außereuropäischen Staaten hat der Angestellte An- spruch auf eine bezahlte Familienheimreise mit an- schließendem Gebührenurlaub, sofern die Beendi- gung der Entsendung bzw eine Heimreise aus sonsti- gen Gründen nicht in den nächsten 3 Monaten zu er- warten ist. Heimreisezeiten dürfen auf den Gebühren- urlaub nicht angerechnet werden. Für die Familien- heimreise gelten hinsichtlich der Beförderungsmittel und der Reisezeit die entsprechenden Bestimmungen dieses Kollektivvertrages. Wird jedoch die Heimreise bedingt zB durch die Auftragslage nicht möglich, ge- bührt bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in europäischen Staaten für jedes darüber darü- ber hinausgehende Monat 1/6, in außereuropäischen Staaten für jedes über 9 Monate hinausgehende Mo- nat 1/9 der gesamten Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum ständigen Wohnort als Abgeltung für die nicht konsumierte Heimreise.

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Samples: www.gpa.at

Familienheimfahrt. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von der Dauer eines halben Jahres in Europa oder 9 Monaten in außereuropäischen Staaten hat der Angestellte An- spruch der/die Arbeitneh- merIn Anspruch auf eine bezahlte Familienheimreise mit an- schließendem anschließendem Gebührenurlaub, sofern die Beendi- gung Be- endigung der Entsendung bzw eine Heimreise aus sonsti- gen sonstigen Gründen nicht in den nächsten 3 Monaten zu er- warten erwarten ist. Heimreisezeiten dürfen auf den Gebühren- urlaub Ge- bührenurlaub nicht angerechnet werden. Für die Familien- heimreise Fa- milienheimreise gelten hinsichtlich der Beförderungsmittel Beförderungs- mittel und der Reisezeit die entsprechenden Bestimmungen Bestim- mungen dieses Kollektivvertrages. Wird jedoch die Heimreise bedingt zB durch die Auftragslage nicht möglich, ge- bührt gebührt bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in europäischen Staaten für jedes jeden darüber hinausgehende hinausgehenden Monat 1/6, in außereuropäischen außer- europäischen Staaten für jedes jeden über 9 Monate hinausgehende Mo- nat hi- nausgehenden Monat 1/9 der gesamten Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum ständigen Wohnort als Abgeltung für die nicht konsumierte Heimreise.

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Samples: www.gpa.at

Familienheimfahrt. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von der Dauer eines halben Jahres in Europa oder 9 Monaten in außereuropäischen Staaten hat der Angestellte An- spruch Anspruch auf eine bezahlte Familienheimreise mit an- schließendem anschließendem Gebührenurlaub, sofern die Beendi- gung Beendigung der Entsendung bzw bzw. eine Heimreise aus sonsti- gen sonstigen Gründen nicht in den nächsten 3 Monaten zu er- warten erwarten ist. Heimreisezeiten dürfen auf den Gebühren- urlaub Gebührenurlaub nicht angerechnet werden. Für die Familien- heimreise Familienheimreise gelten hinsichtlich der Beförderungsmittel und der Reisezeit die entsprechenden Bestimmungen dieses Kollektivvertrages. Wird jedoch die Heimreise bedingt zB z. B. durch die Auftragslage nicht möglich, ge- bührt gebührt bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in europäischen Staaten für jedes darüber hinausgehende hinaus gehende Monat 1/6, in außereuropäischen Staaten für jedes über 9 Monate hinausgehende Mo- nat Monat 1/9 der gesamten Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum ständigen Wohnort als Abgeltung für die nicht konsumierte Heimreise.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte

Familienheimfahrt. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von der Dauer eines halben Jahres in Europa oder 9 Monaten in außereuropäischen Staaten hat der Angestellte An- spruch der/die Arbeitneh- merIn Anspruch auf eine bezahlte Familienheimreise mit an- schließendem anschließendem Gebührenurlaub, sofern die Beendi- gung Be- endigung der Entsendung bzw eine Heimreise aus sonsti- gen sonstigen Gründen nicht in den nächsten 3 Monaten zu er- warten erwarten ist. Heimreisezeiten dürfen auf den Gebühren- urlaub Ge- bührenurlaub nicht angerechnet werden. Für die Familien- heimreise Fa- milienheimreise gelten hinsichtlich der Beförderungsmittel Beförderungs- mittel und der Reisezeit die entsprechenden Bestimmungen Bestim- mungen dieses Kollektivvertrages. Wird jedoch die Heimreise bedingt zB durch die Auftragslage nicht möglich, ge- bührt gebührt bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in europäischen Staaten für jedes jeden darüber hinausgehende hinausgehenden Monat 1/6, in außereuropäischen außer- europäischen Staaten für jedes jeden über 9 Monate hinausgehende Mo- nat hinaus- gehenden Monat 1/9 der gesamten Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zum ständigen Wohnort als Abgeltung Ab- geltung für die nicht konsumierte Heimreise.

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Samples: www.rag-austria.at