Common use of Familienheimfahrten Clause in Contracts

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- tet. 2Erstattungsfähig sind die notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägt.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- tet. 2Erstattungsfähig sind die im Bundesgebiet notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe Hö- he der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, MonatsfahrkartenMonats- fahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn aufgrund geringer ge- ringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt Aufent- halt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger we- niger als vier Wochen be- trägtbeträgt.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Familienheimfahrten. (1) 1Für Familienheimfahrten vom von der Ausbildungsstätte verantwortlichen Praxiseinrichtung veran- lassten Einsatzort oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurdeHochschule, zum Wohnort der Eltern und zurück Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners werden den Auszubildenden Studierenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- tet. 2Erstattungsfähig sind ein- mal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten ) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkartenz. B. Monatsfahrkar- ten, MonatsfahrkartenSemesterticket, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt 2Zuschläge im Bahnverkehr bzw. besondere Fahrpreise (z. B. für ICE) können erstattet werden, wenn die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werdenkm beträgt. 6Die 3Die Sätze 1 bis 5 und 2 gelten nicht, wenn aufgrund auf- grund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule Hochschule weniger als vier Wochen be- trägtbeträgt.

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Samples: Tarifvertrag Für Studierende, Tarifvertrag, Tarifvertrag Für Studierende

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen BerufsschuleBe- rufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern El- tern und zurück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- teterstattet. 2Erstattungsfähig sind die im Bundesgebiet notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels verkeh- renden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern El- tern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung Entfer- nung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen jeweili- gen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägtWo- chen beträgt.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, www.tdl-online.de

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen BerufsschuleBerufs- schule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück zu- rück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- teterstattet. 2Erstattungsfähig sind die im Bundesgebiet notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). Zuschläge).11 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten Erzie- hungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners Lebens- partners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise Fahrprei- se (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägtWo- chen beträgt.

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Samples: Tarifvertrag – Online

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- teterstattet. 2Erstattungsfähig sind die im Bundesgebiet notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/Lebenspartnerin/ des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die 5Die Sätze 1 bis 5 4 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägtbeträgt.

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Samples: www.verkuendung-bayern.de

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück zu- rück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- teterstattet. 2Erstattungsfähig 2Erstattungs- fähig sind die im Bundesgebiet notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beför- derungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/Ehegattin / des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/Le- benspartnerin / des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die 5Die Sätze 1 bis 5 4 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägtbeträgt.

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Samples: Tarifvertrag

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden Ausbil- denden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- teter- stattet. 2Erstattungsfähig sind die notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beförderungs- mittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners Lebens- partners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreiser- mäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, MonatsfahrkartenMonatsfahrkar- ten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise beziehungswei- se besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung Entfer- nung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägtbeträgt.

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Samples: Tarifvertrag Für Auszubildende Der Länder in Ausbildungsberufen Nach

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen auswärti- gen Berufsschule, deren Besuch vom schulrechtlich vorgegeben ist oder von der Ausbildenden veranlasst ver- anlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners sowie die Rückfahrten werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- tet. 2Erstattungsfähig sind die entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt 2Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können werden im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise bzw. besondere Fahrpreise (zum Beispiel z.B. für ICE) erstattet werdenerstattet. 6Die 3Die Sätze 1 bis 5 und 2 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägt.beträgt, wobei die Zeiten aneinan- der anschließender Aufenthalte zusammenzurechnen sind. § 13‌

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Samples: Tarifvertrag Für Nachwuchskräfte Der „

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück zu- rück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- teterstattet. 2Erstattungsfähig 2Erstattungs- fähig sind die im Bundesgebiet notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die 5Die Sätze 1 bis 5 4 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägtbeträgt.

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Samples: Haustarifvertrag

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen auswärti- gen Berufsschule, deren Besuch vom schulrechtlich vorgegeben ist oder von der Ausbildenden veranlasst ver- anlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners sowie die Rückfahrten werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- tet. 2Erstattungsfähig sind die entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt 2Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können werden im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise bzw. besondere Fahrpreise (zum Beispiel z.B. für ICE) erstattet werdenerstattet. 6Die 3Die Sätze 1 bis 5 und 2 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägtbeträgt, wobei die Zeiten aneinan- der anschließender Aufenthalte zusammenzurechnen sind.

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Samples: Tarifvertrag Für Nachwuchskräfte Der „

Familienheimfahrten. 1Für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- teterstattet. 2Erstattungsfähig sind die im Bundesgebiet notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, MonatsfahrkartenMonats- fahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die 5Die Sätze 1 bis 5 4 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen be- trägt.beträgt. TVA BG Kliniken Pflege vom 11. September 2008 Seite 7 in der Fassung des Änderungs-TV Nr. 12 vom 05.06.2023 § 12‌

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Samples: Tarifvertrag

Familienheimfahrten. 1Für (1) 1Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe a werden für Familienheimfahrten von der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule/Hochschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst ver- anlasst wurde, zum Wohnort der Eltern und zurück werden den Auszubildenden monatlich einmal Fahrtkosten erstat- tetFahrtkos- ten erstattet. 2Erstattungsfähig sind die im Bundesgebiet notwendigen Fahrtkosten Fahrtkos- ten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmittels Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge). 3Dem Wohnort der Eltern steht der Wohnort der Erziehungsberechtigten Erziehungsberech- tigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners Lebens- partners gleich. 4Möglichkeiten zur Erlangung von Fahr- preisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen (zum Beispiel Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard, Semesterticket) sind auszunutzen. 5Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Bahn- verkehr Zuschläge beziehungsweise besondere Fahrpreise (zum Beispiel für ICE) erstattet werden. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine täg- liche tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule Berufs- schule/Hochschule weniger als vier Wochen be- trägtbeträgt.

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Samples: Tarifvertrag Für Dual Studierende Der Länder