Fanblöcke Musterklauseln

Fanblöcke. Die Blöcke N, O, P und Q (Stehplatz Südtribüne) sind die Bereiche der Fans des SC Paderborn 07 e.V. in der Benteler-Arena („SCP-Fanblöcke“). Die Blöcke E, F (Stehplatz Nordtribüne) und G (Sitzplatz Osttribüne) sind ausschließlich von den Fans der Gästemannschaft genutzte Blöcke („Gäste-Fanblöcke“). In den Fanblöcken und den Gäste-Fanblöcken und sonst ausgewiesenen Bereichen der Benteler-Arena kann es unter Umständen zu Sichtbehinderungen durch das Schwenken von Fahnen kommen. Auch können die Zugstangen der Dachkonstruktion und bauliche Vorkehrungen der Blocktrennung in der Benteler-Arena mitunter individuell als Sichteinschränkungen wahrgenommen werden. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der SC Paderborn 07 e.V. aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gästemannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Anscheins als Fans der Gästemannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder Aufenthalt in den SCP-Fanblöcken nicht gestattet. Selbiges gilt für Fans vom SC Paderborn 07 e.V. oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Anscheins als Fans vom SC Paderborn 07 e.V. angesehen werden können („SCP-Fans“) in Bezug auf die Gäste-Fanblöcke. Der SC Paderborn 07 e.V., die Polizei, das Sicherheitspersonal und die Stadionverwaltung sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zu den SCP-Fanblöcken bzw. SCP-Fans den Zutritt zu den Gäste-Fanblöcken zu verweigern und/oder diese Personen aus diesen Bereichen zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, einen geeigneten Platz in der Benteler-Arena zuzuweisen bzw. in einen anderen Bereich der Benteler-Arena zu bringen. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden oder ist die Benteler-Arena ausverkauft, können die betroffenen Gästefans bzw. SCP-Fans aus der Benteler-Arena verwiesen oder der Zutritt zur Benteler-Arena verweigert werden. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der SC Paderborn 07 e.V. behält sich vor, bei nicht ausverkauften Gäste- Fanblöcken und nach Abstimmung mit der Polizei sowie mit dem jeweiligen Xxxx-Club, bestimmte und in diesem Fall ausgewiesene Bereiche der Gäste-Fanblöcke auch für SCP-Fans zugänglich zu machen bzw. zu öffnen.

Related to Fanblöcke

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.