Baukostenzuschuss Musterklauseln

Baukostenzuschuss. 4.1. Der Anschlussnehmer hat zusätzlich zu den Netzanschlusskosten vor dem Anschluss an das Netz des Netzbetreibers für die vor- gehaltene Netzanschlusskapazität einen angemessenen Baukostenzuschuss zur Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Be- triebsführung notwendigen Kosten für die Herstellung oder Verstärkung der Verteileranlagen zu zahlen.
Baukostenzuschuss. (1) Für den Netzanschluss ist ein Baukostenzuschuss nach Ziffer 4 der AGB Anschluss (Anlage 2) zu entrichten.
Baukostenzuschuss. (§ 11 NDAV)
Baukostenzuschuss. (§ 9 AVBWasserV)
Baukostenzuschuss. 3.1. Der für o. g. Netzanschluss vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichtende Bau- kostenzuschuss (zutreffendes bitte ankreuzen) 🞎 entfällt (vorzuhaltende Entnahmekapazität von weniger als 30 kW). 🞎 beträgt wegen des 30 kW übersteigenden Teils der vorzuhaltenden Entnahmekapazität/Leis- tung gemäß Angebot (Anlage 3) von € und ist vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichten.
Baukostenzuschuss. 6.1 bis ≤ 34 kVA (50A) frei frei 6.2 bis ≤ 43 kVA (63A) 665,10 € 791,47 € 6.3 bis ≤ 55kVA (80A) 1.551,90 € 1.846,76 € 6.4 bis ≤ 69 kVA (100A) 2.586,50 € 3.077,94 € 6.5 bis ≤ 86 kVA (125A) 3.842,76 € 4.572,88 €
Baukostenzuschuss. 8.1 Der Netzbetreiber kann von dem Anschlussnehmer - neben den eigentlichen Netzan- schlusskosten - einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlage des Verteilernetzes einschließlich Transformatorenstationen verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zu- ordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt.
Baukostenzuschuss. 1. Mainova erhebt einen Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 9 AVBWasserV. Der Baukostenzuschuss beträgt höchstens 70% der anteiligen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der zu dem betreffenden örtlichen Versorgungsbereich gehörenden Verteilungsanlagen.
Baukostenzuschuss. Bei Unterzeichnung dieses WÄrmelieferungsvertrages mit einer Laufzeit bis 01.10.2022 wird kein Baukostenzuschuss fÄllig. Der Anschluss an das NahwÄrmenetz inkl. Errichtung der WÄrmeübergabestation mit geeichtem WÄrmemengenzÄhler und die damit zusammenhÄngenden technischen Einrichtungen auf direktem Weg zum Wohnhaus bis 25 Meter AnschlusslÄnge erfolgt für den Kunden unentgeltlich. Hausanschlussleitungen über 25 Meter LÄnge und die Einbindung ins bestehende Heizsystem des Kunden erfolgt auf dessen Rechnung. Ist eine Demontage der bestehenden Heizanlage zur Errichtung der WÄrmeübergabestation notwendig ist, trÄgt die hierfür entstehenden Kosten der Kunde.
Baukostenzuschuss. (zu 2.1. der Ergänzenden Bedingungen) Für Netzanschlüsse mit einer Rohrdimension bis 40 mm Außendurch- messer wird für alle Druckzonen zusätzlich ein Baukostenzuschuss erhoben.