Fautes non séparable Musterklauseln

Fautes non séparable. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz auch für Tochtergesellschaften mit Sitz in Frankreich für den Fall, dass während der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbar- ten Nachmeldefrist erstmalig - von einem Dritten gegen eine versicherte Person gemäß § 1 dieser Bedingungen dieser Tochterge- sellschaften entweder allein oder zusammen gegen sie und gegen die Tochtergesellschaften ein An- spruch geltend gemacht wird und - mittels rechtskräftiger Gerichtsentscheidung auf Basis französischer Rechtsprechung festgestellt wird, dass der dem Anspruch zugrunde liegende Vermögensschaden ausschließlich auf einer Pflicht- verletzung dieser versicherten Person beruht, aber eine persönliche Haftung der versicherten Person ausgeschlossen ist, da die Pflichtverletzung nicht von der Funktion der versicherten Person gemäß § 1 dieser Bedingungen getrennt werden kann („fau- tes non-séparable“), und der Vermögensschaden daher der Tochtergesellschaft auferlegt wird. Soweit über den o.a. Absatz Deckung geboten wird, sind in Ergänzung von § 4 dieser Bedingungen nicht versichert Ansprüche: - Soweit sie ganz oder teilweise auf tatsächlichen oder angeblichen Verstößen gegen eine gesetzlich normierte Pflicht aus einem ehemaligen, bestehen- den oder zukünftigen Arbeits- oder Anstellungsver- hältnis (Employment Practices Liability) beruhen. Dies gilt auch für solche Ansprüche, denen eine Belästigung, Diskriminierung, Ehrverletzung oder sonstige Persönlichkeitsverletzung in Zusammen- hang mit der Begründung, dem Bestehen oder der Beendigung des Arbeits- oder Anstellungsverhält- nisses zugrunde liegt. - Wegen oder aufgrund eines Fehlverhaltens bei der Abwicklung von Verträgen oder Dienstleistungen zwischen den versicherten Gesellschaften und ihren Kunden. - Wegen einer Verletzung von Vorschriften des Kar- tellrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere – aber nicht ausschließlich – des Marken- oder Patentrechts, oder eines unbefugten Gebrauchs von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis- sen. - Der versicherten Gesellschaften gegen versicherte Personen und / oder der versicherten Personen untereinander. Der Versicherungsschutz für diese Deckung ist inner- halb der Versicherungssumme pro Versicherungsfall und insgesamt pro Versicherungsperiode auf 10% der Deckungssumme, maximal 1 Mio. € limitiert (Sublimit) Für Ansprüche im Rahmen dieser Deckung gilt zudem ein Selbstbehalt in Höhe von 1% der Versicherungs- summe je Versicherungsfall.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.