FAXANWEISUNGEN Musterklauseln

FAXANWEISUNGEN. Der Unterzeichner (der „Auftraggeber“) ermächtigt hiermit die Verwaltungsstelle und sonstige Vertreter der Gesellschaft, per Fax übermittelte Anweisungen ohne Unterschriftsgarantie in Übereinstimmung mit der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterschriftenliste auszuführen. Um den Anlagevorgang zu ermöglichen, kann eine Erstzeichnung bei Erhalt einer Anweisung per Telefax bearbeitet werden, einhergehend mit der Ausgabe der Anteile. Der Originalauftrag muss daraufhin jedoch unverzüglich eingehen. Bei gefaxten Rücknahmeaufträgen wird die Rücknahme zwar durchgeführt, der Rücknahmeerlös wird jedoch erst dann ausgezahlt, wenn das Originalauftragsformular eingegangen ist und alle erforderlichen Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche abgeschlossen wurden. Unterlagen zur Bankverbindung müssen im Original vorliegen. Der Auftraggeber versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Änderungen der im Auftrag angegebenen Informationen, einschließlich im Abschnitt mit der Überschrift „Kontodaten für Rückzahlungen“, (1) der Verwaltungsstelle schriftlich übermittelt werden müssen, (2) die entsprechende Anzahl von Unterschriften enthalten müssen, wobei alle Unterschriften garantiert sein müssen und (3) nur bei Erhalt von Originaldokumenten durchgeführt werden können. Sofern keine Nachlässigkeit ihrerseits vorliegt, sind die Verwaltungsstelle, die Gesellschaft und ihre Vertreter nicht für entsprechende Rücknahmen oder Zahlungen an unzulässige Konten haftbar. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Verwaltungsstelle, den Anlagemanager und alle sonstigen Vertreter von ihrer Haftung für Verluste freizustellen und schadlos zu halten, die darauf zurückzuführen sind, dass diese Faxanweisungen in Übereinstimmung mit der Unterschriftenliste ausgeführt bzw. deren Ausführung unterlassen haben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.