Serienfertigung Musterklauseln

Serienfertigung. Der Lieferant ist verpflichtet, für die Serienüberwachung geeignete Lenkungsmaßnahmen anzuwenden. Beim Auftreten von Prozessstörungen und Qualitätsmängeln beim Lieferanten müssen die Ursachen analysiert, Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Sollen im Ausnahmefall nicht spezifikationsgerechte Produkte für den Besteller gefertigt worden sein, muss der Lieferant einen Bauabweichungsantrag stellen und eine schriftliche Sonderfreigabe vom Besteller noch vor der Auslieferung einholen. Abweichungen, die der Lieferant erst nach der Auslieferung erkannt hat, sind dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. Mit der Auslieferung der Produkte bestätigt der Lieferant die Einhaltung aller Vorgaben für das bestellte Produkt oder für die Werks- bzw. Dienstleistung.
Serienfertigung. Der LIEFERANT darf erst - nach erfolgreicher Erstbemusterung gemäß dieser Vereinbarung (8.11.) und - nach schriftlicher Freigabe durch S+H mit der Serienfertigung beginnen. Alle Lieferungen von neuen Vertragsprodukten vor diesem Zeitpunkt erfordern eine mengen- und/oder zeitabhängige schriftliche Sonderfreigabe durch S+H. Nach Serieneinsatz eines neuen (geänderten) Produkt- und/oder Prozess-Standes, ein-schließlich Produktionsverlagerungen, dürfen Produkte der bisherigen Ausführung (alter Stand) grundsätzlich nicht mehr geliefert werden.
Serienfertigung. Der Lieferant ist für den Einsatz wirksamer Systeme zur Überwachung der Prozess- und Produktqualität verantwortlich. Sämtliche Änderungen an Teilen oder am Produktionsprozess werden durch den Lieferanten im Lebens- lauf/Lebensläufen dokumentiert. Der Lieferant erstellt für alle erforderlichen Prüfungen (Eingangs-, Zwischen-, End- und Sonderprüfun- gen) abgeleiteten Prüfpläne und Prüfanweisungen. Die Prüfpläne müssen inhaltlich so gestaltet sein, dass beim aktuellen Stand der Technik alle Fehler gefunden werden können, die in Betracht kommen. Für jedes an Bader gelieferte Produkt ist eine Produktspezifikation erforderlich. Der Lieferant bestätigt Xxxxx gegenüber, dass die Produkte in allen Anlieferungen der Produktspezifikation sicher erfüllen. Die Produktspezifikation dient Bader als Bestandteil für Bestellungen. Bei Änderungen hat der Vertragspartner Bader unaufgefordert die neue Produktspezifikation zu über- senden, mit dem Hinweis „ ersetzt die Produktspezifikation von“. Der Lieferant verpflichtet sich zur eindeutigen Kennzeichnung aller Behältnisse und Verpackungsein- heiten müssen sofern nichts anderes vereinbart ist, Bezeichnung, Menge, Auftrags- und Bestellnummern sowie Haltbarkeit und Chargennummer vorhanden sind. Die Chargennummer ist auf sämtlichen Lieferscheinen bzw. Rechnungen auszuweisen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss die Haltbarkeit am Tage der Anlieferung mindestens 6 Mona- te betragen. Kann bedingt durch die Gebindegröße das Produkt nicht vollständig innerhalb der Haltbar- keit aufgebracht werden, kann Bader die Restmenge gegen Gutschrift an den Lieferanten zurück geben, sofern nichts anderes vereinbart wird. Farbstoffe und Granulate müssen mindestens 5 Jahre ab Herstell- datum bzw. mindestens 4 Jahre und 6 Monaten ab dem Tag der Anlieferung haltbar sein. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Qualität der Lieferungen durch den ordnungsgemäßen Trans- port zum Empfängerwerk der Bader-Gruppe sowie durch die Verarbeitung in der laufenden Produktion nicht beeinträchtigt wird. Der Lieferant trägt für Transport, Verpackung usw. die Verantwortung. Infolgedessen wird er ausschließlich in Transportmitteln und Verpackungen anliefern die diesen Anfor- derungen entsprechen. Die Auswahl und Kennzeichnung der Transportmittel, Verpackungen und Trans- portfahrzeuge müssen den Anforderungen der nationalen und internationalen transportrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei Verpackungen ist die Einhaltung der aktuell gültigen Verpackungs...
Serienfertigung. Die Serienfertigung erfolgt unter den gleichen Abläufen und Fertigungsbedingungen wie bei dem zur Freigabe hergestellten Produkt. Die Produktqualität und deren kontinuierliche Verbesserung wird durch regelmäßige interne Audits des Auftragnehmers überwacht und sichergestellt.
Serienfertigung. Der Lieferant ist für den Einsatz wirksamer Systeme zur Überwachung der Prozess- und Produktqualität verantwortlich. Sämtliche Änderungen an Teilen oder am Produktionsprozess werden durch den Lieferanten im Lebens- lauf/Lebensläufen dokumentiert. Der Lieferant erstellt für alle erforderlichen Prüfungen (Eingangs-, Zwischen-, End- und Sonderprüfun- gen) auf AQL beruhende und von den akzeptierten EMPB´s abgeleiteten Prüfpläne und Prüfanweisun- gen. Die Prüfpläne müssen inhaltlich so gestaltet sein, dass beim aktuellen Stand der Technik alle Fehler ge- funden werden können, die in Betracht kommen.
Serienfertigung. Rückverfolgbarkeit 10.1. Der Beschichter verpflichtet sich, zur Rückverfolgbarkeit von Qualitätsmängeln fertigungsbegleitende eigene Qualitätsaufzeichnungen für fünf Jahre, bzw. nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung maximal zehn Jahre nach Erstellungsdatum aufzubewahren. 10.2. Von 10.1. abweichende Regelungen sind einzelvertraglich zu regeln.
Serienfertigung 

Related to Serienfertigung

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Einzugsermächtigung Der Netznutzer bevollmächtigt den Netzbetreiber mit Unterzeichnung dieses Vertrages, Ent- gelte nach diesem Vertrag, die der Netznutzer auf Grund dieses Vertrages dem Netzbetreiber schuldet, von nachfolgendem Konto abzubuchen:

  • Reinigung Die Messe Essen sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller hat auch hier die Möglichkeit, die Messe Essen oder von der Messe Essen zugelassene Unternehmen mit der kostenpflichtigen Reinigung zu beauftragen. Erfolgt der Einsatz von eigenem Reinigungsperso- nal so ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor und eine Stunde nach den täglichen Öffnungszeiten der Veranstaltung.

  • Benachrichtigung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, den Datenexporteur und, soweit möglich, die betroffene Person (gegebenenfalls mit Unterstützung des Datenexporteurs) unverzüglich zu benachrichtigen, i) wenn er von einer Behörde, einschließlich Justizbehörden, ein nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes rechtlich bindendes Ersuchen um Offenlegung personenbezogener Daten erhält, die gemäß diesen Klauseln übermittelt werden (diese Benachrichtigung muss Informationen über die angeforderten personenbezogenen Daten, die ersuchende Behörde, die Rechtsgrundlage des Ersuchens und die mitgeteilte Antwort enthalten), oder ii) wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Behörde nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes direkten Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die gemäß diesen Klauseln übermittelt wurden; diese Benachrichtigung muss alle dem Datenimporteur verfügbaren Informationen enthalten. (b) Ist es dem Datenimporteur gemäß den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes untersagt, den Datenexporteur und/oder die betroffene Person zu benachrichtigen, so erklärt sich der Datenimporteur einverstanden, sich nach besten Kräften um eine Aufhebung des Verbots zu bemühen, damit möglichst viele Informationen so schnell wie möglich mitgeteilt werden können. Der Datenimporteur verpflichtet sich, seine Anstrengungen zu dokumentieren, um diese auf Verlangen des Datenexporteurs nachweisen zu können. (c) Soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist, erklärt sich der Datenimporteur bereit, dem Datenexporteur während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen möglichst viele sachdienliche Informationen über die eingegangenen Ersuchen zur Verfügung zu stellen (insbesondere Anzahl der Ersuchen, Art der angeforderten Daten, ersuchende Behörde(n), ob Ersuchen angefochten wurden und das Ergebnis solcher Anfechtungen usw.). (d) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Informationen gemäß den Buchstaben a bis c während der Vertragslaufzeit aufzubewahren und der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. (e) Die Buchstaben a bis c gelten unbeschadet der Pflicht des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe e und Klausel 16, den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn er diese Klauseln nicht einhalten kann.

  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.

  • Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalender- monats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Text- form bis Ende des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale mitzuteilen. Beispiel: Kündigung zum 30. April muss bis zum 31. Xxxx in Textform vorliegen. Der Kunde hat die noch nicht genutzten Karten bis zum Ablauf des letzten Abonnementmonats der Abo-Zent- rale zurückzugeben. Die Kündigung ist nur dann wirk- sam, wenn die Kündigungserklärung und die noch nicht genutzten Karten der Abonnementverwaltung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen sind. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Karten der Abo- Zentrale vorliegen, als fortgesetzt. Wird das Abonne- ment vor Ablauf der 12-Monats-Frist bzw. 3-Monats- Frist für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) gekün- digt, so wird zu dem Abonnementpreis der Differenz- betrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum be- rechnet. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag verpflichtet den Inhaber des Job-Abos zur Kündigung des Abonnements zum Ende des Be- schäftigungsverhältnisses. Wird die Kündigung ver- säumt, wird der Preis der Plus-Monatskarte für die nachfolgenden Monate berechnet.

  • Außerordentliche Kündigung Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29 34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. 34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen? 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Sie sind: a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder Ihr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen. b. Es liegen die Voraussetzungen vor nach Pkt. 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Grund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns BilliTel angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.