Fehlerkategorien Musterklauseln

Fehlerkategorien. Entsprechend der Schwere einer Störung und der dadurch beeinträchtigten Funktionalitäten bzw. Dienstleistungen werden folgende Kategorien angewandt: • Fehlerkategorie A Eine länger als 10 Minuten andauernde, nicht durch den Kunden verursachte betriebsverhindernde Störung, für die keine Ersatzlösung zur Verfügung steht. Sie führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des Kunden. • Fehlerkategorie B Eine nicht durch den Kunden verursachte betriebsbehindernde Störung, für die keine Ersatzlösung zur Verfügung steht. Sie führt zu einer teilweisen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des Kunden. • Fehlerkategorie C Eine nicht durch den Kunden verursachte betriebsbehindernde Störung, die den Kunden nur geringfügig beeinträchtigt, oder für die eine temporäre Ersatzlösung zur Verfügung steht. Der Kunde kann seine Geschäftstätigkeit im wesentlichen weiterführen. • Fehlerkategorie D Ein nicht durch den Kunden selbst verursachtes Ereignis, das den Kunden nicht oder nur unwesentlich in seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtigt.
Fehlerkategorien. Fehler werden vom Auftraggeber folgenden Katego- rien zugeordnet: betriebsverhindernde Fehler (Feh- lerklasse 1), betriebsbehindernde Fehler (Fehler- klasse 2) und sonstige Fehler (Fehlerklasse 3). Nach Anpassung / Bearbeitung eines Fehlers kann eine Än- derung der eingeteilten Fehlerkategorie erfolgen. Die Festlegung der Fehlerkategorie bestimmt sich nach der folgenden Einteilung: 3.1. Fehlerklasse 1: Ein betriebsverhindernder Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Hardware beispiels- weise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeits- ergebnissen oder Antwortzeiten unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird. Es stehen keine Funktionen bereit, die die gestörte Funktion ersetzen können („Umgehungslösung“). 3.2. Fehlerklasse 2: Ein betriebsbehindernder Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Hardware beispiels- weise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeits- ergebnissen oder Antwortzeiten in Teilen unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird und es eine in Art und Umfang für den Auftraggeber zumut- bare Umgehungslösung gibt, die vorübergehend ge- nutzt werden kann. 3.3. Fehlerklasse 3: Ein sonstiger Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Hardware nicht und/oder nicht erheb- lich beeinträchtigt wird. Beispiel: Ungünstig definierte Grundeinstellungen, fehlende wünschenswerte Funktionen/Erweiterungen („Nice-to-have-Funktio- nen“), Mängel in der Dokumentation, Beeinträchtigun- gen des Bedienungskomforts, jeweils ohne Beein- trächtigungen von Funktionen.
Fehlerkategorien. Abnahmekriterien sind erfüllt, wenn die Leistung im Wesentlichen, d. h. bis auf unerhebliche Abweichungen mit der Leistungs- beschreibung, den Spezifikationen und dem Projektauftrag übereinstimmt und alle ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind. Zur Abnahmeverweigerung berechtigt das Vorliegen von Fehlern der Kategorie 1 - als unerhebliche Fehler (kein Recht zur Verweigerung der Abnahme) gelten die Fehler der Kategorie 2 wie folgt: Kategorie Fehlerbeschreibung 1 erhebliche / abnahmeverhindernde Fehler 1. Die zweckmäßige (wirtschaftlich sinnvolle) Nutzung des Gesamtsystems oder eines wesentlichen Teiles des Systems sind nur mit erheblichen Einschränkungen möglich oder der Fehler hat Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder die Sicherheit und 2. der Fehler kann nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Arbeitsflusses von den Nutzern des Systems umgangen werden. Darunter fallen beispielsweise: Systemstillstand ohne Wiederanlauf, Datenverlust/Da- tenzerstörung, falsche Ergebnisse bei zeitkritischer Massenverarbeitung von Daten etc. 3. kleinere Fehler bei Funktionen, Pages, wenn die betroffenen Leistungen ihrem Ver- wendungszweck nach bestimmungsgemäß den Kunden des Kunden zugänglich sind und der Kunde nachweist, dass aufgrund des Art Fehlers ein Reputationsverlust beim Kunden zu erwarten ist. 2 unerhebliche / nicht abnahmeverhindernde Fehler Alle übrigen Fehler. Darunter fallen beispielsweise: falsche Fehlermeldungen, ein Programm geht in einen Wartezustand und kann nur durch Betätigen einer Taste wieder aktiviert werden, stö- rende zusätzliche Ausgaben am Bildschirm, Dokumentations- und Schreibfehler etc.; Die Zuordnung der einzelnen Abweichungen zu den Fehlerkategorien erfolgt durch die Projektleitung.
Fehlerkategorien. Auftretende und gemeldete Störungen und Fehler werden nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in folgende Kategorien unterteilt: Fehlerkategorie Beschreibung 1) Wesentliche Störung Ausfall der gesamten IT-Leistung oder wesentlicher Teile davon, sodass eine Nutzung vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist. Die resultierende Beeinträchtigung des Kunden ist derart wesentlich, dass eine sofortige Abhilfe unerlässlich ist. 2) Mittlere Störung Beeinträchtigung der IT-Leistung, sodass eine sinnvolle Nutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Mehrere parallel auftretende Störungen der Kategorie 2 können eine Störung der Kategorie 1 begründen. 3) Geringe Störung Störung, welche die Systemnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Version 1.5 Service Level Agreement Seite 3 / 4 CREOLINE GMBH Xxxxxxxxxx 0x 00000 Xxxxxxxxxx Tel.: +00 0000 000 00 - 00 RECHTLICHE ANGABEN Amtsgericht Steinfurt HRB 12374 Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxxxxx Steuernummer: 311/5860/2393 BANKVERBINDUNGEN IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXX0XXX · Sparkasse Steinfurt IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 HINWEISE Mehr Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung auf xxxxxxxx.xxx.
Fehlerkategorien. Fehlerkategorie 1: Fehler, die zum Ausfall der gelieferten Standardsoftware des Anbieters führen.
Fehlerkategorien. 7.3.1 Die Vertragspartner verwenden hin- sichtlich der Kategorisierung der Fehler das folgende Schema: Die Software steht praktisch nicht zur Verfü- gung, es ist also ein ordnungsgemäßes Arbei- ten insgesamt nicht möglich, Es liegt ein schwerwiegender Fehler vor, der das Weiterarbeiten im Übrigen mit Software und System riskant macht, nicht zuletzt we- gen Zurücksetzen, wegen Folgefehlern u. a. Ein Arbeiten mit der Software ist nicht zumut- bar. Es ist ein gravierender, aber lokaler Fehler, der nur ein Modul/eine Funktion betrifft, mit der der Partner momentan nicht ständig ar- beiten muss. Die Arbeit mit dem System im Übrigen ist unbeeinträchtigt, jedenfalls nicht wesentlich verlangsamt. Es liegt ein Fehler vor, der sich aber nicht gra- vierend auswirkt.
Fehlerkategorien. Fehlerkategorie Beschreibung Reaktionszeit Fehlerbehebungszeit (angestrebt) 1) Betriebsverhindernde Fehler Ein Fehler der zu pflegenden Standardprodukte verursacht den Ausfall des Standardprodukts und/oder der Systemumgebung und aufgrund des Fehlers können mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängende kritische Geschäftspro- zesse des Kunden nicht mehr durchgeführt werden. 2 – max. 4 Stunden 3 Werktage 2) Stark betriebsbehindernde Fehler Ein Fehler der zu pflegenden Standardprodukte führt dazu, dass das Standardprodukt nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist und dies den Geschäftsbetrieb des Kunden erheb- lich behindert. max. 12 Stunden 5 Werktage 3) Betriebsbehindernde Fehler Ein Fehler der zu pflegenden Standardprodukte liegt vor und der Geschäftsbetrieb des Kunden ist davon beeinträchtigt. Auch ein Workaround führt noch zu mehr als unerheblichen Unan- nehmlichkeiten für den Kunden. max. 24 Stunden 10 Werktage 4) Sonstige Fehler Alle Fehler, die nicht den vorstehenden drei Fehlerklassen zuzuordnen sind. max. 48 Stunden Nach Vereinbarung
Fehlerkategorien. Entsprechend der Schwere einer Störung und der dadurch beeinträchtigten Funktionalitäten bzw. Dienstleistungen werden folgende Kategorien angewandt: • Fehlerkategorie A Eine länger als 10 Minuten andauernde, nicht durch den Kunden verursachte betriebsverhindernde Störung, für die keine Ersatzlösung zur Verfügung steht. Sie führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des Kunden. • Fehlerkategorie B Eine nicht durch den Kunden verursachte betriebsbehindernde Störung, für die keine Ersatzlösung zur Verfügung steht. Sie führt zu einer teilweisen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des Kunden. • Fehlerkategorie C Eine nicht durch den Kunden verursachte betriebsbehindernde Störung, die den Kunden nur geringfügig beeinträchtigt, oder für die eine temporäre Ersatzlösung zur Verfügung steht. Der Kunde kann seine Geschäftstätigkeit im Stunden, in dem eine Dienstleistung erbracht wird. Das erste Jahr beginnt mit dem Tag der betriebsbereiten Bereitstellung der Dienstleistung und endet 365 Tage später.
Fehlerkategorien. Produktfehler

Related to Fehlerkategorien

  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Speicherdauer Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Zusatzurlaub Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.