Feuerlöschwesen Musterklauseln

Feuerlöschwesen. Die Freiwillige Feuerwehr bleibt im Ortsteil Weiler ob der Fils als Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Ebersbach an der Fils erhalten. Sie wird organisatorisch in die Freiwillige Feuer- wehr Ebersbach an der Fils eingegliedert. Das jetzige Fahrzeug und die Gerätschaften ha- ben im Ortsteil zu verbleiben.
Feuerlöschwesen. Die Freiwillige Feuerwehr bleibt im Ortsteil Roßwälden als besondere Abteilung der Freiwilli- gen Feuerwehr Ebersbach erhalten. Sie wird organisatorisch in die Freiwillige Feuerwehr Ebersbach eingegliedert.
Feuerlöschwesen. Die Freiwillige Feuerwehr Ottmarsheim behält ihre Selbständigkeit. Sie erfährt dieselbe Unterstützung wie die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Besigheim.
Feuerlöschwesen. Die Freiwillige Feuerwehr Hirschlanden wird verwaltungsmäßig als selbständige Abteilung gleichberechtigt in die Freiwillige Feuerwehr eingegliedert und ausrüstungsmäßig an die Ditzinger Verhältnisse angepasst. Nähere Einzelheiten sind in der Feuerwehrsatzung zu regeln. Xxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx bildet einen eigenen Bestattungsbezirk. Der Erlass der Friedhofordnung und der Bestattungsgebührenordnung erfolgt nach Anhörung des Ortschaftsrats. Die Stadt Ditzingen verpflichtet sich, berechtigten Belangen der Land- und Forstwirtschaft Rechnung zu tragen. Dazu gehört u. a. die Herstellung und Unterhaltung eines gut ausgebauten Feldwegnetzes und die Anlegung und Unterhaltung von Wassergräben und Xxxxxxxx.
Feuerlöschwesen. Die Freiwillige Feuerwehr Rielingshausen wird als besondere Abteilung gleichberechtigt in die Freiwillige Feuerwehr Marbach am Neckar eingegliedert.
Feuerlöschwesen. Die freiwilligen Feuerwehren in Wettersbach-Grünwettersbach und Wettersbach-Palmbach bleiben in den Stadtteilen Grünwettersbach und Palmbach bis zur Errichtung eines gemeinsa- men Feuerwehrhauses als besondere Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe erhalten, in die sie organisatorisch eingegliedert werden. Sie erhalten die Bezeichnung Freiwillige Feuer- wehr Karlsruhe, Abteilung Grünwettersbach und Abteilung Palmbach. Nach dem Bau des Feuerwehrgerätehauses sollen die Abteilungen zu einer Abteilung zusammengefasst werden. Die Stadt Karlsruhe wird dafür Sorge tragen, dass die Feuerwehr in Wettersbach auch in Zu- kunft nach dem jeweils neuesten technischen Stand mit Geräten und Material ausgerüstet ist. Die städtische Omnibuslinie nach Wettersbach bleibt erhalten. Die Stadtwerke werden im Be- nehmen mit dem Ortschaftsrat prüfen, inwieweit die Verkehrsbedienung von Wettersbach besser gestaltet werden kann.
Feuerlöschwesen. Die Freiwillige Feuerwehr im Ortsteil Nordhausen wird als Abteilung der Feuerwehr der Gemeinde Nordheim geführt. Sie wird so gefördert, dass sie den Anforderungen eines geordneten Feuerschutzes gerecht wird.
Feuerlöschwesen. Die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Grötzingen bleibt im Stadtteil Karlsruhe-Grötzingen als besondere Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe erhalten, in die sie organisato- risch eingegliedert wird. Sie erhält die Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe, Abteilung Grötzingen. Die Stadt Karlsruhe wird dafür Sorge tragen, dass die Feuerwehr in Grötzingen auch in Zukunft nach dem jeweils neuesten technischen Stand mit Geräten und Material aus- gerüstet ist.
Feuerlöschwesen. Die Freiwillige Feuerwehr Söhnstetten wird als besonderer Löschzug gleichberechtigt in die Freiwillige Feu- erwehr Steinheim am Albuch eingegIiedert und ihr stets gerätemäßig angeglichen.
Feuerlöschwesen. Die Freiwillige Feuerwehr Heimerdingen wird verwaltungsmäßig als selbständige Abteilung gleichberechtigt in die Freiwillige Feuerwehr Ditzingen eingegliedert und ausrüstungsmäßig an die Ditzinger Verhältnisse angepasst. Nähere Einzelheiten sind in den Satzungen der Wehren zu regeln. Das in der Gemeinde Heimerdingen angesammelte Zweckvermögen für das Feuerlöschwesen ist für die Feuerwache Heimerdingen zu verwenden.