Land- und Forstwirtschaft Musterklauseln

Land- und Forstwirtschaft. Verarbeitendes Gewerbe (Steine, Erden und Keramik; Metallwaren, Holzwaren, Leder und Schuhe; Bekleidung und Textilien; Nahrungsmittel)
Land- und Forstwirtschaft. 35 Energiewirtschaft (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwirtschaft) 36 Industrie und Gewerbe (einschließlich Bergbau) 37 Öffentliche Dienstleistungen 38 Private Dienstleistungen (einschließlich Handel)
Land- und Forstwirtschaft. Den größten Flächenanteil des UG nehmen Ackerflächen ein. Die Grünlandflächen werden größten- teils intensiv landwirtschaftlich genutzt und nur wenige Flächen sind noch artenreiche Wiesen. Von 552 angemeldeten Gewerken im Gemeindegebiet sind 108 landwirtschaftlicher Natur (Stand 12/2012)3, so dass die Landwirtschaft im UG als Wirtschaftsfaktor von Bedeutung ist. Wälder sind hauptsächlich an den Gebietsgrenzen zu finden. Neben der forstwirtschaftlichen Nutzung spielen sie eine wichtige Rolle als Naherholungsgebiete für die Bevölkerung. Besonders ist dabei der Burgwald in Stolpen zu nennen. Dieser stellt neben seiner Erholungsfunktion auch einen Standort für seltene Arten und Biotope dar und trägt somit aufgrund der besonderen Bodeneigenschaften an die- ser Stelle zur Biotop- und Artenvielfalt bei.
Land- und Forstwirtschaft. Die Land- und Forstwirtschaft in Sachsen besitzt eine große wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedeutung. Sie prägt unsere Heimat und insbesondere den ländlichen Raum. Die Koalitionspartner stehen für eine nachhaltige, leistungsfähige, multifunktionale Land- und Forstwirtschaft, die sowohl in konventionell als auch in ökologisch wirtschaftender Form nach hohen Qualitätsstandards produziert, Arbeitsplätze und 2456 2457 2458 2459 2460 2461 2462 2463 2464 2465 2466 2467 2468 2469 2470 2471 2472 2473 2474 2475 2476 2477 2478 2479 Einkommen sichert, örtlich verwurzelt ist, im internationalen Wettbewerb bestehen kann und zum Wohlstand beiträgt. Wir unterstützen alle Rechts- und Betriebsformen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) leistet einen wichtigen Beitrag zur Einkommensstützung der sächsischen Landwirtschaft. Grundlage dafür bilden die Beschlüsse der Münchener Agrarministerkonferenz vom Dezember 2013. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe dürfen nicht durch Regelungen belastet werden, die über die Vorgaben der Europäischen Union oder Deutschlands hinausgehen (1:1 Umsetzung). Wir werden in der Landespolitik nach Erleichterungen suchen und diese aktiv in der Bundespolitik vertreten. Die Koalitionspartner fördern Diversifizierung und Veredelung sowie die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Wir werden uns für ein weiteres Wachstum des ökologischen Landbaus einsetzen, insbesondere durch die verlässliche Förderung von Vermarktungsstrukturen und Wertschöpfungsketten. Auch die Förderung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben werden wir auf hohem Niveau fortführen. Wir werden uns in der EU für eine Ökoverordnung einsetzen, die den Interessen der sächsischen Ökoanbauverbände Rechnung trägt. Das LfULG wird die ökologisch wirtschaftenden Betriebe insbesondere im Rahmen der angewandten Forschung einschließlich des Feldversuchswesens, bei Projekten des Wissenstransfers und bei Innovationspartnerschaften weiterhin unterstützen. Die Koalitionspartner stehen für eine artgerechte und umweltverträgliche 2480 Nutztierhaltung. Dies ist keine Frage der Betriebsgröße, sondern der anzuwendenden 2481 Standards in Umsetzung der besten Lösung. Die schnellere Einführung von Innovationen 2482 in die landwirtschaftliche Praxis spielt für uns eine wesentliche Rolle. Wir setzen die 2483 Investitionsprogramme für Stallbauten und -modernisierungen sowie zur Einführung 2484 innovativer Produktionsverfahren im Bereich Agrar und Aquakultur konsequent fort. 2485 St...
Land- und Forstwirtschaft. Im Bezug zur Landwirtschaft ist es Ziel, dass sie nachhaltig ihre Aufgaben zur Nahrungsmittelproduktion, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt, zur Kulturlandschaftspflege sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien erhält und entwickelt (Z 4.2.1.1). Ausgedehnte Vorbehalts- und Vorranggebiete Waldmehrung sind westlich der Bahntrasse im Raumnutzungskonzept zu erkennen (Karte 14). Gemäß den Zielen ist der Waldanteil in der Region auf 19 % zu erhöhen. Dazu ist vor allem die Bergbaufolgelandschaft im Südraum Leipzig heranzuziehen. Auch Vorranggebiete Waldschutz bzw. Walderhalt mit teilweisem Waldumbau / -erhalt und -entwicklung sind in dem Bereich westlich der Bahntrasse großflächig dargestellt. Nördlich vom Rückhaltebecken Stöhna reicht zudem ein Vorranggebiet Land- und Forstwirtschaft in die Stadt. Im Zielkonzept ist dieses Areal zur Erhöhung des Waldanteiles, zum Erhalt der Ackernutzung und Anreicherung mit Hecken und Flurgehölzen gekennzeichnet. Gleiches wird für sanierungsbedürftige Bereiche nördlich des Flugplatzes dargestellt. Auch hier soll eine Anreicherung durch Hecken und Gehölze stattfinden.
Land- und Forstwirtschaft. Kernaussagen: ▪ Tätigkeitsfeld der Landwirtschaft heute sehr viel breiter als damals: Erzeugung von Le- bensmitteln, nachwachsenden Rohstoffen, Energie, Landschaftspflege, Dienstleistungen u.v.m. ▪ Bodenqualität hat maßgeblichen Einfluss auf Nutzbarkeit; Nutzbarkeit hängt auch ab von Relief, Exposition, Wasserversorgung etc. ▪ Pidinger Bauern brauchen Flächen, um Landwirtschaft zu betreiben ▪ In den letzten 28 Jahren gingen im Jahr 4,5 ha LF verloren, von 1980 bis 2004 insgesamt 109 ha oder 19 % der Gesamt-LF ▪ Milchviehhalter als treibende oder nachhalti- ge Kraft wurden von 1980 bis 2007 um 50 % weniger ▪ Erhebliche Einschränkungen in Bewirtschaf- tung und baulicher Entwicklung durch das Überschwemmungsgebiet „Stoißer Ache“ ▪ Die natürlichen Voraussetzungen am Högl oder unterhalb des Staufens sind wesentlich ungünstiger als im mittleren Bereich ▪ Piding hat bessere natürliche Voraussetzun- gen als die Nachbargemeinden; stabile Haupterwerbsbetriebe mit Milchviehhaltung ▪ Betriebe sind zukunftsfähig ▪ Piding ist relativ abgeschnitten, die Wege um den Högl sind lang ▪ Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten gibt es wenige landwirtschaftl. Alternativen zur Rinderhaltung auf Grünland Xxxx Xxxxxx, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traun- stein, gibt in seinem Impulsvortrag Einblicke in die landwirtschaftli- che Situation im Gemeindegebiet Piding. Während des dritten Workshops wurden die Ziele themenbezogen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet. Anschließend wurden sie im Plenum diskutiert und ergänzt. In der Leitbild-Diskussion wurde angeregt, die Forstwirtschaft in diesen Themenkomplex mit einzu- beziehen. Die Teilnehmer des Fachforums einigten sich zum Thema Land- und Forstwirtschaft auf die folgende Formulierung für das Leitbild: Ziel der Gemeinde ist der Erhalt zusammenhängender land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Piding. Bezüglich der Landwirt- schaft betrifft dies vor allem die Flächen, die im Norden und Wes- ten an die B 20 angrenzen. Neben der Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild sowie für ökologische Belange, ist die Land- und Forstwirtschaft ein wichtiger Faktor für den Tourismus im Ge- meindegebiet. Für den „Urlaub auf dem Bauernhof“ nimmt die Landwirtschaft einen hohen Stellenwert ein und soll für diesen Zweck erhalten und weiterentwickelt werden. Die Land- und Forstwirtschaft im Gemeindegebiet soll nachhaltig gestärkt wer- den.
Land- und Forstwirtschaft. Land- und Forstwirtschaft Bundesgebiet West mit Thüringen und Berlin, ohne Saarland
Land- und Forstwirtschaft. Multifunktionales Wirtschaftswegenetz verbessern Beregnung optimieren
Land- und Forstwirtschaft. Wirtschaftszweig / Geltungsbereich Bezeichnung des Tarifvertrags Allgemeinverbindlich (av) ab Land- und Forstwirt- schaft Bundesgebiet West mit Thüringen und Berlin, ohne Saarland Tarifvertrag über die Zusatzversorgung vom 28.11.2000 av ab 01.01.2001 (SokaSiG2) Land- und Forstwirt- schaft Hessen Tarifvertrag Qualifizierung der Land- und Forstwirtschaft vom 15.11.2019 av ab 01.11.2019 BAnz AT 06.07.2021 B5 Land- und Forstwirt- schaft Schleswig-Holstein Tarifvertrag über die Qualifizierung der Arbeitnehmer vom 28.03.2001 av ab 10.08.2001 Forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleis- tungsunternehmen Niedersachsen Tarifvertrag über die Qualifizierung vom 01.01.2002 av ab 03.09.2002 (SokaSiG2) Privatforsten Nordrhein-Westfalen Rahmentarifvertrag (Forstangestellte) vom 20.11.2001 av ab 16.03.2001 Privatforsten Nordrhein-Westfalen Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistung (Forstangestellte) vom 30.03.1998 av ab 01.04.1998
Land- und Forstwirtschaft. Flächennutzung Betriebsstrukturen Klimawandelbedingte Ertragsausfallrisiken