Feuerwehrbedienfeld (FBF) Musterklauseln

Feuerwehrbedienfeld (FBF). 8.1 Direkt neben der Brandmeldezentrale bzw. neben dem FAT ist ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) zu installieren, das DIN 14661 entspricht. In die Tür des FBF ist ein Halbprofil-Schließ- zylinder mit Schließung „Oberfranken“ einzubauen. Der Zylinder der Feuerwehrschließung ist durch den Errichter der BMA kostenfrei für die Feuerwehr zu beschaffen. Die Lieferung des Zylinders erfolgt direkt zum Errichter und geht automatisch in das Eigentum der Feuerwehr über.
Feuerwehrbedienfeld (FBF). Die Installation eines FBF gemäß DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben. Um eine einheitliche Schließung des Feuerwehrbedienfeldes an der Brandmeldeanlage sicherzustellen, ist ein Profilhalbzylinder mit der sogenannten „ Schließung Typ B“ einzubauen. Die Schließung ist nach Freigabe durch den Landkreis Leer bei der Firma Kuro- Alarm GmbH, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxxx zu beziehen. Tel 00000-000000 Fax 337345. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel für das FBF.
Feuerwehrbedienfeld (FBF). Die Installation eines FBF gemäß DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben. Zusätzlich ist eine Alarmhaltung einzubauen, die auch bei Rückstellung an der BMZ den Alarm am FBF anstehen lässt.
Feuerwehrbedienfeld (FBF). Die Installation eines FBF ist in Villingen-Schwenningen verbindlich vorgeschrieben. Bei ständigem Vorhandensein von eingewiesenen Personen im Objekt kann die Feuerwehr im Einzelfall von dieser Vorschrift Abstand nehmen. Die Schließung für das FBF wird von der Feuerwehr vorgegeben. Halbzylinder mit der passenden Schließung können bei den unter 13.3. genannten Firmen beschafft werden.
Feuerwehrbedienfeld (FBF). Die Installation eines FBF gemäß DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben. Um eine einheitliche Schließung des Feuerwehrbedienfeldes an der Brandmeldeanlage sicherzustellen, ist ein Profilhalbzylinder mit der sogenannten „Emder“ Schließung einzubauen. Die „Emder“ Schließung ist zu beziehen bei der Firma: • Baustoffe Fritzen & Co., Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx (siehe Nr. 13.6) Den Schlüssel für das FBF besitzt ausschließlich die Feuerwehr Emden. Siehe hierzu auch Anhang D zur DIN 14675. Defekte oder nicht mehr gebrauchte Schließzylinder mit der Schließung „Emden“ gehen unentgeltlich in Besitz der Feuerwehr Emden über.
Feuerwehrbedienfeld (FBF). (1) Die Installation eines FBF nach DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben.
Feuerwehrbedienfeld (FBF). 8.1. Das FBF ist in einer Höhe von 1600 mm ( + 100 mm / - 200 mm ) anzubringen (gemessen zwischen Fußboden und Mitte Bedienfeld).
Feuerwehrbedienfeld (FBF). Bei Betätigung der Taste „Brandfallsteuerungen ab“ sind zusätzlich alle Meldungen an übergeordnete Leitsysteme (z.B. GLT oder ständig besetzte Stellen) zu unterbinden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.