Common use of FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT Clause in Contracts

FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT. 1. Bei der Durchführung von Hilfsprogrammen im Rahmen ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Vertragsparteien zu verhindern und zu bekämpfen. 2. Zu diesem Zweck tauschen die zuständigen Behörden der Union und Australiens Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, im Einklang mit ihren jeweiligen Rechtsvorschriften aus und führen auf Ersuchen einer Vertragspartei Konsultationen. 3. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung und die zuständigen australischen Behörden können eine weiterreichende Zusammenarbeit im Bereich der Betrugsbekämpfung, einschließlich operativer Regelungen, vereinbaren.

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Samples: Rahmenabkommen, Rahmenabkommen, Rahmenabkommen

FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT. (1. ) Bei der Durchführung von Hilfsprogrammen im Rahmen ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Vertragsparteien zu verhindern und zu bekämpfen. (2. ) Zu diesem Zweck tauschen die zuständigen Behörden der Union und Australiens Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, im Einklang mit ihren jeweiligen Rechtsvorschriften aus und führen auf Ersuchen einer Vertragspartei Konsultationen. (3. ) Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung und die zuständigen australischen Behörden können eine weiterreichende Zusammenarbeit im Bereich der Betrugsbekämpfung, einschließlich operativer Regelungen, vereinbaren.

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