FirmenTicket. Berechtigt zur Nutzung von FirmenTickets sind ständige Mitarbeiter:innen von Unternehmen, Verbänden oder Behörden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein abgeschlossener Abnahmevertrag zwischen einem Verkehrs- unternehmen mit der entsprechenden Organisation. Das FirmenTicket wird als MonatsTicket im Abonnement als FirmenTicket 100/100 und FirmenTicket Rabattmodell für die Strecke Wohnort – Arbeitsstätte auf den:die Inhaber:in lautend ausgegeben. Der originäre Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht umfasst folgende Bereiche: • in der Preisstufe A ein oder zwei Tarifgebiete, • in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit verschiedenen Tarifgebiete, • in den Preisstufen B und C die jeweiligen Zentraltarifgebiet(e) und Geltungsbereiche, • in der Preisstufe D den Verbundtarifraum. Das FirmenTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und kann nur durch den:die Inhaber:in genutzt werden. FirmenTickets können nicht auf andere Personen übertragen werden. Die Tickets haben einen Geltungszeitraum von einem Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Kalendermonat, solange der:die Mitarbeiter:in der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormonats widerspricht. Der Widerspruch ist dem Besteller (hier: Firma, Verband, Behörde) schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Die Mindestabnahme pro Monat beträgt bei einem FirmenTicket100/100-Vertrag 100 FirmenTickets für alle ständigen Mitarbeiter:innen und bei einem FirmenTicket-Rabattmodell-Vertrag 30 FirmenTickets, preislich gestaffelt nach der Abnahmemenge für die am Jahresabonnement teilnehmenden Mitarbeiter:innen. Im Abonnement wird das FirmenTicket als Chipkarte ausgegeben. Tariflich bindende Angaben zu Preisstufe, Geltungsdauer, Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des Inhabers bzw. der Inhaberin sind auf dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen ausschließlich zur Information des Kunden bzw. der Kundin und legen keine tariflichen Merkmale fest. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bis auf weiteres bis zur Beendigung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin aus der Organisation für beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei FirmenTickets wird die Geltungsdauer taggenau bestimmt. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären Geltungsbereiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss für bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des Inhabers bzw. der Inhaberin maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein. Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D ist für den:die Inhaber:in eines FirmenTickets montags bis freitags vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19.00 Uhr montags bis freitags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D sowohl für den:die Inhaber:in als auch für mitgenommene Personen durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen möglich. Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der:die Inhaber:in des FirmenTickets ein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen. Bei mitgenommenen Personen ist für die Fahrradmitnahme der Kauf eines FahrradTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich.
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Samples: Tarifbestimmungen
FirmenTicket. Berechtigt zur Nutzung von FirmenTickets sind ständige Mitarbeiter:innen Mitarbeiter*innen von UnternehmenFirmen, Verbänden Ver- bänden oder Behörden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein abgeschlossener Abnahmevertrag Abnahme- vertrag zwischen einem Verkehrs- unternehmen Verkehrsunternehmen mit der entsprechenden Organisation. Das FirmenTicket wird als MonatsTicket Monatskarte im Abonnement als FirmenTicket 100/100 und FirmenTicket Fir- menTicket Rabattmodell für die Strecke Wohnort – Relation Wohnort-Arbeitsstätte auf den:die Inhaber:in lautend ausgegeben. Der originäre den*die Inhaber*in lau- tend mit dem originären Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht umfasst folgende Bereiche: • in der Preisstufe A ein mit einem Tarifgebiet oder zwei TarifgebieteTarifgebieten, • in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen TarifgebieteTarifgebieten, • in den Preisstufen B und C die mit jeweiligen Zentraltarifgebiet(eZentraltarifgebiet(en) und Geltungsbereiche, • Geltungsbereichen oder mit einer Verbundgültigkeit in der Preisstufe D den Verbundtarifraumausgegeben. Das FirmenTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und kann nur durch den:die Inhaber:in den Inhaber genutzt werden. FirmenTickets können nicht auf andere Personen übertragen werdenwer- den. Die Tickets haben einen Geltungszeitraum von einem Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen KalendermonatKa- lendermonat, solange der:die Mitarbeiter:in der*die Mitarbeiter*in der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormonats Vormo- nats widerspricht. Der Widerspruch ist dem Besteller (hier: Firma, Verband, Behörde) schriftlich schrift- lich oder in Textform mitzuteilen. Die Mindestabnahme pro Monat beträgt bei einem FirmenTicket100/100-Vertrag 100 FirmenTickets Fir- menTickets für alle ständigen Mitarbeiter:innen Mitarbeiter*innen und bei einem FirmenTicket-Rabattmodell-Rabattmodell- Vertrag 30 FirmenTickets, FirmenTickets preislich gestaffelt nach der Abnahmemenge für die am Jahresabonnement Jahres- abonnement teilnehmenden Mitarbeiter:innenMitarbeiter*innen. Im Abonnement wird das FirmenTicket als Chipkarte mit Trägerkarte und integriertem Chip ausgegeben. Trägerkarte und Chip bilden das FirmenTicket. Tariflich bindende Angaben zu Preisstufe, Geltungsdauer, Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des Inhabers bzw. der Inhaberin des*der Inhabers*in sind auf dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen ausschließlich aus- schließlich zur Information des Kunden bzw. der Kundin und legen keine tariflichen Merkmale fest. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bei Chipkarten bis auf weiteres bis zur Beendigung Beendi- gung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin des*der Mitarbeiters*in aus der Organisation Organi- sation für beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei FirmenTickets wird die Geltungsdauer taggenau Tag genau bestimmt. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären Geltungsbereiches Geltungsbe- reiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss für bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des Inhabers bzw. der Inhaberin des*der Inhabers*in maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein. Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D ist für den:die Inhaber:in den*die Inhaber*in eines FirmenTickets montags bis freitags vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19.00 Uhr montags bis freitags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus für mitgenommene Personen und für den*die Inhaber*in hinaus auf die Preisstufe B bis D sowohl für den:die Inhaber:in als auch für mitgenommene Personen durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen möglich. Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der:die Inhaber:in der*die Inhaber*in des FirmenTickets ein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen. Bei mitgenommenen Personen ist für die Fahrradmitnahme der Kauf eines FahrradTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich.
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FirmenTicket. Berechtigt zur Nutzung von FirmenTickets sind ständige Mitarbeiter:innen Mitarbeiter von UnternehmenFirmen, Verbänden oder Behörden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein abgeschlossener Abnahmevertrag zwischen einem Verkehrs- unternehmen Verkehrsunternehmen mit der entsprechenden Organisation. Das FirmenTicket wird als MonatsTicket im Abonnement Jahresabonnement als FirmenTicket 100/100 und FirmenTicket Rabattmodell für die Strecke Wohnort – Relation Wohnort-Arbeitsstätte auf den:die Inhaber:in den Inhaber lautend ausgegeben. Der originäre mit dem originären Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht umfasst folgende Bereiche: • in der Preisstufe A ein mit einem Tarifgebiet oder zwei TarifgebieteTarifgebieten, • in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen TarifgebieteTarifgebieten, • in den Preisstufen B und C die mit jeweiligen Zentraltarifgebiet(eZentraltarifgebiet(en) und GeltungsbereicheGeltungsbereichen, • in der Preisstufe D den Verbundtarifraummit Geltungsbereich Region Nord oder Region Süd oder mit einer Verbundgültigkeit in der Preisstufe E ausgegeben. Das FirmenTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und kann nur durch den:die Inhaber:in den Inhaber genutzt werden. FirmenTickets können nicht auf andere Personen übertragen werden. Die Tickets haben einen Geltungszeitraum von einem Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Kalendermonat, solange der:die Mitarbeiter:in der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormonats widerspricht. Der Widerspruch ist dem Besteller (hier: Firma, Verband, Behörde) schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Die Mindestabnahme pro Monat beträgt bei einem FirmenTicket100/100-Vertrag 100 FirmenTickets für alle ständigen Mitarbeiter:innen Mitarbeiter und bei einem FirmenTicket-Rabattmodell-FirmenTicketRabattmodell- Vertrag 30 FirmenTickets, 50 FirmenTickets preislich gestaffelt nach der Abnahmemenge für die am Jahresabonnement teilnehmenden Mitarbeiter:innen. Im Abonnement wird das FirmenTicket als Chipkarte mit Trägerkarte und integriertem Chip ausgegeben. Trägerkarte und Chip bilden das FirmenTicket. Tariflich bindende Angaben zu Preisstufe, Geltungsdauer, Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des Inhabers bzw. der Inhaberin sind auf dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen ausschließlich zur Information des Kunden bzw. der Kundin und legen keine tariflichen Merkmale fest. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bei Chipkarten bis auf weiteres bis zur Beendigung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin aus der Organisation für beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei FirmenTickets wird die Geltungsdauer taggenau bestimmt. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären Geltungsbereiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss Betriebs- schluss für bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des Inhabers bzw. der Inhaberin maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein. Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D E ist für den:die Inhaber:in den Inhaber eines FirmenTickets montags bis freitags vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19.00 Uhr montags bis freitags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus für mitgenommene Personen und für den Inhaber hinaus auf die Preisstufe B bis D sowohl für den:die Inhaber:in als auch für mitgenommene Personen E durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen möglich. Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der:die Inhaber:in der Inhaber des FirmenTickets ein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen. Bei mitgenommenen Personen ist für die Fahrradmitnahme der Kauf eines FahrradTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich.
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FirmenTicket. Berechtigt zur Nutzung von FirmenTickets sind ständige Mitarbeiter:innen Mitarbeiter von UnternehmenFirmen, Verbänden oder Behörden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein abgeschlossener Abnahmevertrag zwischen einem Verkehrs- unternehmen Verkehrsunternehmen mit der entsprechenden Organisation. Das FirmenTicket wird als MonatsTicket Monatskarte im Abonnement als FirmenTicket 100/100 und FirmenTicket Fir- menTicket Rabattmodell für die Strecke Wohnort – Relation Wohnort-Arbeitsstätte auf den:die Inhaber:in den Inhaber lautend ausgegeben. Der originäre mit dem originären Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht umfasst folgende Bereiche: • in der Preisstufe A ein mit einem Tarifgebiet oder zwei TarifgebieteTarifgebieten, • in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit verschiedenen Tarifgebietein verschie- denen Tarifgebieten, • in den Preisstufen B und C die mit jeweiligen Zentraltarifgebiet(eZentraltarifgebiet(en) und Geltungsbereiche, • Gel- tungsbereichen oder mit einer Verbundgültigkeit in der Preisstufe D den Verbundtarifraumausgegeben. Das FirmenTicket Fir- menTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und kann nur durch den:die Inhaber:in den Inhaber genutzt werden. FirmenTickets können nicht auf andere Personen übertragen werden. Die Tickets haben einen Geltungszeitraum von einem Kalendermonat (monatliche FahrberechtigungFahrberechti- gung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Kalendermonat, solange der:die Mitarbeiter:in der Mitarbeiter der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormonats widerspricht. Der Widerspruch ist dem den Besteller (hier: Firma, Verband, Behörde) schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Die Mindestabnahme pro Monat beträgt bei einem FirmenTicket100/100-Vertrag 100 FirmenTickets Fir- menTickets für alle ständigen Mitarbeiter:innen Mitarbeiter und bei einem FirmenTicket-Rabattmodell-Vertrag 30 FirmenTickets, 50 FirmenTickets preislich gestaffelt nach der Abnahmemenge für die am Jahresabonnement Jahresabonne- ment teilnehmenden Mitarbeiter:innen. Im Abonnement wird das FirmenTicket als Chipkarte mit Trägerkarte und integriertem Chip ausgegeben. Trägerkarte und Chip bilden das FirmenTicket. Tariflich bindende Angaben zu Preisstufe, Geltungsdauer, Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des Inhabers bzw. der Inhaberin sind auf dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen ausschließlich zur Information des Kunden bzw. der Kundin und legen keine tariflichen Merkmale fest. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bei Chipkarten bis auf weiteres bis zur Beendigung Beendi- gung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin aus der Organisation für beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei FirmenTickets wird die Geltungsdauer taggenau Gel- tungsdauer Tag genau bestimmt. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären Geltungsbereiches Geltungsbe- reiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss für bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des Inhabers bzw. der Inhaberin maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein. Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D ist für den:die Inhaber:in den Inhaber eines FirmenTickets montags bis freitags frei- tags vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19.00 Uhr montags bis freitags frei- tags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus für mitgenommene Personen und für den Inhaber hinaus auf die Preisstufe B bis D sowohl für den:die Inhaber:in als auch für mitgenommene Personen durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen Perso- nen möglich. Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der:die Inhaber:in der Inhaber des FirmenTickets ein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen. Bei mitgenommenen Personen ist für die Fahrradmitnahme der Kauf eines FahrradTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich.
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