Common use of FirmenTicket Clause in Contracts

FirmenTicket. Berechtigt zur Nutzung von FirmenTickets sind ständige Mitarbeiter*innen von Firmen, Ver- bänden oder Behörden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein abgeschlossener Abnahme- vertrag zwischen einem Verkehrsunternehmen mit der entsprechenden Organisation. Das FirmenTicket wird als Monatskarte im Abonnement als FirmenTicket 100/100 und Fir- menTicket Rabattmodell für die Relation Wohnort-Arbeitsstätte auf den*die Inhaber*in lau- tend mit dem originären Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht in der Preisstufe A mit einem Tarifgebiet oder zwei Tarifgebieten, in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen Tarifgebieten, den Preisstufen B und C mit jeweiligen Zentraltarifgebiet(en) und Geltungsbereichen oder mit einer Verbundgültigkeit in der Preisstufe D ausgegeben. Das FirmenTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und kann nur durch den Inhaber genutzt werden. FirmenTickets können nicht auf andere Personen übertragen wer- den. Die Tickets haben einen Geltungszeitraum von einem Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Ka- lendermonat, solange der*die Mitarbeiter*in der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormo- nats widerspricht. Der Widerspruch ist dem Besteller (hier: Firma, Verband, Behörde) schrift- lich oder in Textform mitzuteilen. Die Mindestabnahme pro Monat beträgt bei einem FirmenTicket100/100-Vertrag 100 Fir- menTickets für alle ständigen Mitarbeiter*innen und bei einem FirmenTicket-Rabattmodell- Vertrag 30 FirmenTickets preislich gestaffelt nach der Abnahmemenge für die am Jahres- abonnement teilnehmenden Mitarbeiter*innen. Im Abonnement wird das FirmenTicket mit Trägerkarte und integriertem Chip ausgegeben. Trägerkarte und Chip bilden das FirmenTicket. Tariflich bindende Angaben zu Preisstufe, Geltungsdauer, Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des*der Inhabers*in sind auf dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen aus- schließlich zur Information des Kunden und legen keine tariflichen Merkmale fest. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bei Chipkarten bis auf weiteres bis zur Beendi- gung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des*der Mitarbeiters*in aus der Organi- sation für beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei FirmenTickets wird die Geltungsdauer Tag genau bestimmt. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären Geltungsbe- reiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss für bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des*der Inhabers*in maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein. Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D ist für den*die Inhaber*in eines FirmenTickets montags bis freitags vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19.00 Uhr montags bis freitags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus für mitgenommene Personen und für den*die Inhaber*in hinaus auf die Preisstufe B bis D durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen möglich. Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der*die Inhaber*in des FirmenTickets ein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen. Bei mitgenommenen Personen ist für die Fahrradmitnahme der Kauf eines FahrradTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich.

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Samples: www.vrr.de

FirmenTicket. Berechtigt zur Nutzung von FirmenTickets sind ständige Mitarbeiter*innen Mitarbeiter:innen von FirmenUnternehmen, Ver- bänden Verbänden oder Behörden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein abgeschlossener Abnahme- vertrag Abnahmevertrag zwischen einem Verkehrsunternehmen Verkehrs- unternehmen mit der entsprechenden Organisation. Das FirmenTicket wird als Monatskarte MonatsTicket im Abonnement als FirmenTicket 100/100 und Fir- menTicket FirmenTicket Rabattmodell für die Relation Wohnort-Strecke Wohnort – Arbeitsstätte auf den*die Inhaber*in lau- tend mit dem originären den:die Inhaber:in lautend ausgegeben. Der originäre Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht umfasst folgende Bereiche: • in der Preisstufe A mit einem Tarifgebiet ein oder zwei TarifgebietenTarifgebiete, in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit verschiedenen Tarifgebiete, • in verschiedenen Tarifgebieten, den Preisstufen B und C mit die jeweiligen Zentraltarifgebiet(enZentraltarifgebiet(e) und Geltungsbereichen oder mit einer Verbundgültigkeit Geltungsbereiche, • in der Preisstufe D ausgegebenden Verbundtarifraum. Das FirmenTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und kann nur durch den Inhaber den:die Inhaber:in genutzt werden. FirmenTickets können nicht auf andere Personen übertragen wer- denwerden. Die Tickets haben einen Geltungszeitraum von einem Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Ka- lendermonatKalendermonat, solange der*die Mitarbeiter*in der:die Mitarbeiter:in der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormo- nats Vormonats widerspricht. Der Widerspruch ist dem Besteller (hier: Firma, Verband, Behörde) schrift- lich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Die Mindestabnahme pro Monat beträgt bei einem FirmenTicket100/100-Vertrag 100 Fir- menTickets FirmenTickets für alle ständigen Mitarbeiter*innen Mitarbeiter:innen und bei einem FirmenTicket-Rabattmodell- Rabattmodell-Vertrag 30 FirmenTickets FirmenTickets, preislich gestaffelt nach der Abnahmemenge für die am Jahres- abonnement Jahresabonnement teilnehmenden Mitarbeiter*innenMitarbeiter:innen. Im Abonnement wird das FirmenTicket mit Trägerkarte und integriertem Chip als Chipkarte ausgegeben. Trägerkarte und Chip bilden das FirmenTicket. Tariflich bindende Angaben zu Preisstufe, Geltungsdauer, Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des*der Inhabers*in des Inhabers bzw. der Inhaberin sind auf dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen aus- schließlich ausschließlich zur Information des Kunden bzw. der Kundin und legen keine tariflichen Merkmale fest. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bei Chipkarten bis auf weiteres bis zur Beendi- gung Beendigung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des*der Mitarbeiters*in des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin aus der Organi- sation Organisation für beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei FirmenTickets wird die Geltungsdauer Tag genau taggenau bestimmt. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären Geltungsbe- reiches Geltungsbereiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss für bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des*der Inhabers*in des Inhabers bzw. der Inhaberin maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein. Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D ist für den*die Inhaber*in den:die Inhaber:in eines FirmenTickets montags bis freitags vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19.00 Uhr montags bis freitags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus für mitgenommene Personen und für den*die Inhaber*in hinaus auf die Preisstufe B bis D sowohl für den:die Inhaber:in als auch für mitgenommene Personen durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen möglich. Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der*die Inhaber*in der:die Inhaber:in des FirmenTickets ein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen. Bei mitgenommenen Personen ist für die Fahrradmitnahme der Kauf eines FahrradTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich.

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Samples: www.stoag.de

FirmenTicket. Berechtigt zur Nutzung von FirmenTickets sind ständige Mitarbeiter*innen Mitarbeiter von Firmen, Ver- bänden Verbänden oder Behörden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein abgeschlossener Abnahme- vertrag Abnahmevertrag zwischen einem Verkehrsunternehmen mit der entsprechenden Organisation. Das FirmenTicket wird als Monatskarte im Abonnement Jahresabonnement als FirmenTicket 100/100 und Fir- menTicket FirmenTicket Rabattmodell für die Relation Wohnort-Arbeitsstätte auf den*die Inhaber*in lau- tend den Inhaber lautend mit dem originären Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht in der Preisstufe A mit einem Tarifgebiet oder zwei Tarifgebieten, in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen Tarifgebieten, den Preisstufen B und C mit jeweiligen Zentraltarifgebiet(en) und Geltungsbereichen Geltungsbereichen, in der Preisstufe D mit Geltungsbereich Region Nord oder Region Süd oder mit einer Verbundgültigkeit in der Preisstufe D E ausgegeben. Das FirmenTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und kann nur durch den Inhaber genutzt werden. FirmenTickets können nicht auf andere Personen übertragen wer- den. Die Tickets haben einen Geltungszeitraum von einem Kalendermonat (monatliche Fahrberechtigung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Ka- lendermonat, solange der*die Mitarbeiter*in der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormo- nats widerspricht. Der Widerspruch ist dem Besteller (hier: Firma, Verband, Behörde) schrift- lich oder in Textform mitzuteilenwerden. Die Mindestabnahme pro Monat beträgt bei einem FirmenTicket100/100-Vertrag 100 Fir- menTickets FirmenTickets für alle ständigen Mitarbeiter*innen Mitarbeiter und bei einem FirmenTicket-Rabattmodell- FirmenTicketRabattmodell- Vertrag 30 50 FirmenTickets preislich gestaffelt nach der Abnahmemenge für die am Jahres- abonnement Jahresabonnement teilnehmenden Mitarbeiter*innenMitarbeiter. Im Abonnement wird das FirmenTicket mit Trägerkarte und integriertem Chip ausgegeben. Trägerkarte und Chip bilden das FirmenTicket. Tariflich bindende Angaben zu Preisstufe, Geltungsdauer, Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des*der Inhabers*in des Inhabers sind auf dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen aus- schließlich ausschließlich zur Information des Kunden und legen keine tariflichen Merkmale fest. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bei Chipkarten bis auf weiteres bis zur Beendi- gung Beendigung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des*der Mitarbeiters*in des Mitarbeiters aus der Organi- sation Organisation für beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei FirmenTickets wird die Geltungsdauer Tag genau taggenau bestimmt. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären Geltungsbe- reiches Geltungsbereiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss Betriebs- schluss für bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des*der Inhabers*in des Inhabers maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein. Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D E ist für den*die Inhaber*in den Inhaber eines FirmenTickets montags bis freitags vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19.00 Uhr montags bis freitags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus für mitgenommene Personen und für den*die Inhaber*in den Inhaber hinaus auf die Preisstufe B bis D E durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen möglich. Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der*die Inhaber*in der Inhaber des FirmenTickets ein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen. Bei mitgenommenen Personen ist für die Fahrradmitnahme der Kauf eines FahrradTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich.

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Samples: www.regiobahn.de

FirmenTicket. Berechtigt zur Nutzung von FirmenTickets sind ständige Mitarbeiter*innen Mitarbeiter von Firmen, Ver- bänden Verbänden oder Behörden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein abgeschlossener Abnahme- vertrag Abnahmevertrag zwischen einem Verkehrsunternehmen mit der entsprechenden Organisation. Das FirmenTicket wird als Monatskarte im Abonnement als FirmenTicket 100/100 und Fir- menTicket Rabattmodell für die Relation Wohnort-Arbeitsstätte auf den*die Inhaber*in lau- tend den Inhaber lautend mit dem originären Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht in der Preisstufe A mit einem Tarifgebiet oder zwei Tarifgebieten, in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen verschie- denen Tarifgebieten, den Preisstufen B und C mit jeweiligen Zentraltarifgebiet(en) und Geltungsbereichen Gel- tungsbereichen oder mit einer Verbundgültigkeit in der Preisstufe D ausgegeben. Das FirmenTicket Fir- menTicket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis und kann nur durch den Inhaber genutzt werden. FirmenTickets können nicht auf andere Personen übertragen wer- denwerden. Die Tickets haben einen Geltungszeitraum von einem Kalendermonat (monatliche FahrberechtigungFahrberechti- gung). Das Ticket und das Abonnement verlängern sich jeweils um einen Ka- lendermonatKalendermonat, solange der*die Mitarbeiter*in der Mitarbeiter der Verlängerung nicht bis zum 25. des Vormo- nats Vormonats widerspricht. Der Widerspruch ist dem den Besteller (hier: Firma, Verband, Behörde) schrift- lich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Die Mindestabnahme pro Monat beträgt bei einem FirmenTicket100/100-Vertrag 100 Fir- menTickets für alle ständigen Mitarbeiter*innen Mitarbeiter und bei einem FirmenTicket-Rabattmodell- Rabattmodell-Vertrag 30 50 FirmenTickets preislich gestaffelt nach der Abnahmemenge für die am Jahres- abonnement Jahresabonne- ment teilnehmenden Mitarbeiter*innenMitarbeiter. Im Abonnement wird das FirmenTicket mit Trägerkarte und integriertem Chip ausgegeben. Trägerkarte und Chip bilden das FirmenTicket. Tariflich bindende Angaben zu Preisstufe, Geltungsdauer, Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des*der Inhabers*in des Inhabers sind auf dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen aus- schließlich ausschließlich zur Information des Kunden und legen keine tariflichen Merkmale fest. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bei Chipkarten bis auf weiteres bis zur Beendi- gung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des*der Mitarbeiters*in des Mitarbeiters aus der Organi- sation Organisation für beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei FirmenTickets wird die Geltungsdauer Gel- tungsdauer Tag genau bestimmt. Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären Geltungsbe- reiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss für bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des*der Inhabers*in des Inhabers maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein. Eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus auf die Preisstufe B bis D ist für den*die Inhaber*in den Inhaber eines FirmenTickets montags bis freitags frei- tags vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTickets möglich. Ab 19.00 Uhr montags bis freitags frei- tags und an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung für einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich hinaus für mitgenommene Personen und für den*die Inhaber*in den Inhaber hinaus auf die Preisstufe B bis D durch Kauf eines ZusatzTickets pro Fahrt und ggf. mitgenommene Personen Perso- nen möglich. Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der*die Inhaber*in der Inhaber des FirmenTickets ein Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen. Bei mitgenommenen Personen ist für die Fahrradmitnahme der Kauf eines FahrradTickets je mitgenommenem Fahrrad nach den VRR-Tarifbestimmungen erforderlich.

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Samples: www.regio-bahn.de