Flexibler Deputatseinsatz. Eine auch nur zeitweilige Überschreitung des Deputats (z. B. bei Fächerverbünden) ist nur in besonderen Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der schwerbehinderten Lehrkraft mög- lich. Die Ausführungen zum flexiblen Deputatseinsatz gelten nicht für pädagogische Assistentinnen und pädagogische Assistenten.
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Flexibler Deputatseinsatz. Eine auch nur zeitweilige Überschreitung des Deputats (z. z.B. bei Fächerverbünden) ist nur in besonderen Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der schwerbehinderten Lehrkraft mög- lichmöglich. Die Ausführungen zum flexiblen Deputatseinsatz gelten nicht für pädagogische Assistentinnen und pädagogische Assistenten.
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