Parkmöglichkeiten. ► vgl. § 3 L-BGG, Ziffer 7.3 SchwbVwV Soweit bei einer Dienststelle Parkmöglichkeiten vorhanden sind, ist auf schwerbehinderte Lehrkräfte, die wegen der Art und Schwere der Behinderung auf den Gebrauch eines Kraft- fahrzeugs angewiesen sind, besondere Rücksicht zu nehmen. Hierzu gehört in erster Linie die Bereitstellung von geeigneten Parkplätzen nach Möglichkeit in der Nähe des Arbeitsplatzes.
Parkmöglichkeiten. Es kann direkt auf dem Grundstück auf der zugewiesen Carportstellfläche ge- parkt werden. Soweit Ihnen ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Be- schädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit.
Parkmöglichkeiten. Schwerbehinderte Menschen, die wegen ihrer Behinderung auf den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, ist in der Nähe des Arbeitsplatzes eine Abstellfläche möglichst in der Nähe des Ein- gangs bereitzustellen (Abs. XII, Ziffer 7 der Fürsorgerichtlinien).
Parkmöglichkeiten. Soweit Sie die Stellplätze auf dem Vogelhüsli-Grundstück nutzen, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf oder vor dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Vogelhüsli nicht.
Parkmöglichkeiten. Nummer 3.4 SchwbVwV (Parkmöglichkeiten) Soweit bei einer Dienststelle Parkmöglichkeiten vorhanden sind, ist auf schwerbehinderte Menschen, die wegen der Art und Schwere der Behin- derung auf den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, beson- dere Rücksicht zu nehmen. Hierzu gehört in erster Linie die Bereitstellung von geeigneten Parkplätzen nach Möglichkeit in der Nähe des Arbeitsplat- zes. Können Parkplätze nicht bereitgestellt werden, ist für die in Satz 1 be- zeichneten schwerbehinderten Menschen auf deren Wunsch von der Dienststelle eine Ausnahmegenehmigung zum Parken während der Ar- beitszeit auf bestimmten Flächen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung zu beantragen.
Parkmöglichkeiten. Im Hof vor der Haustüre und vor dem Haus finden sie ausreichend Parkplätze. Sorgfaltspflicht: Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um Schäden, die durch Unwetter entstehen können zu vermeiden. Wir erlauben uns ausdrücklich im Falle einer Nichtbeachtung die Ferienwohnung zu betreten, um die Fenster zu schließen. Lüften: In den Xxxxxx und Wintermonaten bitten wir darum, die Wohnung regelmäßig per Stoßlüftung zu lüften. Bei schräggestellten Fenstern während der Abwesenheit und kühlen Außentemperaturen, erlauben wir uns die Ferienwohnung zu betreten, um die Fenster zu schließen. (Stoßlüftung: Heizkörper herunter drehen und alle Fenster für 5 Minuten öffnen, danach alle Fenster schließen) Vielen Dank für Ihr Verständnis und liebe Grüße Familie Xxxxx
Parkmöglichkeiten. Es kann direkt vor der Ferienwohnung innerhalb des Geländes vor dem Haus geparkt werden, weitere öffentliche Stellflächen befinden sich hinter dem Haus. Soweit dem Xxxx ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Diebstahl oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.
Parkmöglichkeiten. (1) Soweit bei der Dienststelle Parkmöglichkeiten vorhanden sind, ist auf Beschäftigte mit Schwerbehinderung Rücksicht zu nehmen, wenn sie wegen der Art und Schwere der Schwerbehinderung (z. B. Merkzeichen G, aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis) auf den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind. Diese Beschäftigten genießen ins-
Parkmöglichkeiten. Soweit bei einer Dienststelle Parkmöglichkeiten vorhanden sind, ist auf schwerbe- hinderte Menschen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung auf den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, Rücksicht zu nehmen. Hierzu gehört in erster Linie die Bereitstellung und Reservierung von geeigneten Park- plätzen. Für die Dienstgebäude des XXX in Bonn und Berlin ist daher sicherzu- stellen, dass den schwerbehinderten Mitarbeitern/innen geeigneter Parkraum in größtmöglicher Nähe zum Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Soweit die haushaltsmäßigen Voraussetzungen vorliegen, kann auch die Anmietung von Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen in Betracht kommen.
Parkmöglichkeiten. Gäste können ihre Kraftfahrzeuge (Kfz) direkt vor der Gästewohnung auf dem Gästeparkplatz parken. Beim Parken auf öffentlichen Straßen ist die geltende Verkehrsordnung einzuhalten. Soweit Ihnen auf dem zur Gästewohnung gehörenden Grundstück ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück sowie auf öffentlichen Straßen abgestellten oder rangierten Kfz und/oder Fahrrädern sowie deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit auf dem zur Gästewohnung gehörenden Grundstück abgestellten oder rangierten Kfz und oder Fahrrädern.