Common use of Folgen des Rücktritts Clause in Contracts

Folgen des Rücktritts. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Tritt die KRAVAG nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf sie den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. Der KRAVAG steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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