Folgen des Verzugs Musterklauseln

Folgen des Verzugs. Wenn Sie Ihre Beiträge verspätet zahlen, berechnen wir gemäß §§ 280, 286 bis 288 BGB für den Verzug Zinsen in gesetzlicher Höhe. Mindest- zinssatz: Zinssatz, den wir durchschnittlich im Rahmen der Gewährung von Policendarlehen für konventionelle Rentenversicherungen in der Pri- vatversorgung erheben. Der Mindestzinssatz ist nicht oder nur teilweise von Ihnen zu zahlen, wenn Sie uns den Nachweis geringerer Verzugs- zinsen erbringen. Wir können die Zinsen gesondert in Rechnung stellen oder wie folgt ver- rechnen: - mit dem Vertragsvermögen oder - mit einer fälligen Leistung. Die Folgen des Verzugs treten nur ein, wenn Sie den Verzug zu ver- treten haben. Haben Sie eine Rentenversicherung mit Indexbeteiligung und ggf. freier Investmentanlage abgeschlossen, gilt: Wenn Sie Beiträge trotz Mahnung nicht zahlen, müssen wir bereits im Voraus erworbene Anteile an der In- dexbeteiligung und an der freien Investmentanlage wieder verkaufen. In der Zeit zwischen dem Kauf und dem Verkauf dieser Anteile können Kurse fallen. Wenn uns daraus ein Schaden entsteht, müssen Sie uns diesen gemäß §§ 280, 286 bis 288 BGB ersetzen. Wir können diesen Schaden mit Ihrem Vertragsvermögen oder einer fälligen Leistung ver- rechnen. Sie können Ihren Beitrag jederzeit zum Schluss der laufenden Versiche- rungsperiode senken. Der neue Beitrag der Hauptversicherung muss je- doch mindestens 300 Euro jährlich betragen. In Höhe der prozentualen Beitragsherabsetzung wird die Versicherung wie eine beitragsfreie Versicherung behandelt (teilweise Beitragsfreistel- lung). Nähere Informationen zur teilweisen Beitragsfreistellung finden Sie im Abschnitt 6.2. Es gilt folgende Besonderheit für Verträge, die zu Beginn einen niedri- geren Beitrag und später einen höheren Normalbeitrag vorsehen: Wenn Sie anfangs niedrigere Beiträge zahlen und diese senken, sinkt auch der höhere Normalbeitrag in den folgenden Jahren. Bitte beachten Sie: - Sie können einen gesenkten Beitrag nicht wieder zu den vorherigen Bedingungen erhöhen (Wiederinkraftsetzung). - Mit dem Senken der Beiträge berechnen wird das garantierte Ver- mögen, das Ihnen zu Rentenbeginn zur Verfügung steht, neu. Es kann dann erheblich niedriger ausfallen. Sie können vor Rentenbeginn mit uns vereinbaren, Ihren Beitrag außer- planmäßig zum nächsten Zahlungsabschnitt zu erhöhen. Dafür benötigen Sie ein von uns erstelltes Angebot, dem Sie zustimmen müssen. Ein solches Angebot können Sie bei uns anfordern. Bitte be- achten Sie: Es kann Konstellationen gebe...
Folgen des Verzugs. Bei Eintritt eines Verzugsumstands kann Miraclon diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen kündigen und/oder eines der folgenden und/oder alle folgenden Rechtsmittel ausüben:
Folgen des Verzugs. Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus können wir weiteren Schaden geltend machen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.