Folgen des Verzugs Musterklauseln

Folgen des Verzugs. Bei Eintritt eines Verzugsumstands kann Miraclon diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen kündigen und/oder eines der folgenden und/oder alle folgenden Rechtsmittel ausüben: 3.4.1. den Kunden auf schriftliches Ersuchen und auf seine Kosten dazu veranlassen, die Geräte zur Verfügung zu stellen, damit Miraclon sie entfernen und ohne Gerichtsbeschluss oder ein anderes Rechtsverfahren wieder in Besitz nehmen kann; und 3.4.2. erklären, dass alle nach dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge sofort fällig sind und Schadensersatz vom Kunden verlangen; und 3.4.3. Softwarelizenzen kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen sich und dem Kunden einstellen; und 3.4.4. alle Rechtsmittel nach Gesetz oder Billigkeit ausüben, einschließlich aller Rechte oder Rechtsmittel, die Miraclon nach geltendem Recht anderweitig zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Inkassokosten und Anwaltsgebühren als Schadenersatz und nicht als Strafe in allen Verfahren zu zahlen, die sich durch diese oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder der Durchsetzung einer ihrer Bedingungen durch Miraclon ergeben, wie unter anderem Schiedsverfahren, Zivilklagen, Konkursverfahren, Schlichtung und Klagen oder Berufungsverfahren nach einem Urteil. Die Ausübung oder unterlassene Ausübung eines Rechtsmittels seitens Miraclon bedeutet weder einen Verzicht auf andere Rechtsmittel noch eine Entbindung des Kunden von der Verpflichtung zur Rückgabe des ▇▇▇▇▇▇ bzw. der Geräte oder zur Leistung von Schadenersatz. Keine Bestimmung in diesen AGB darf als Einschränkung des Rechts von Miraclon auf Erhalt von Schadenersatz oder Nachweis von Schäden für nicht bezahlte Miete, die vor dem Verzug entstanden sind, oder als Verbot einer Klage wegen eines hierin vorgesehenen Verzugs ausgelegt werden. Die Einleitung einer Klage mit einem Urteil gegen den Kunden schließt nicht das Recht von Miraclon aus, eines der Geräte oder alle Geräte wieder in Besitz zu nehmen. Die Rechtsmittel von Miraclon stehen den Nachfolgern und Abtretungsempfängern von Miraclon zur Verfügung, sind ergänzend zu allen anderen nach geltendem Recht bestehenden Rechtsmitteln zu verstehen und können gleichzeitig oder nacheinander ausgeübt werden. Bei Besitz oder Übergabe von Geräten kann Miraclon die Geräte nach eigenem Ermessen behalten und auf eigene Rechnung betreiben oder die Geräte nach eigenem Ermessen mit oder ohne vorherige Ankündigung und nach öffentlicher oder privater Ausschreibung vermieten, verkaufen oder ande...
Folgen des Verzugs. Wenn Sie Ihre Beiträge verspätet zahlen, berechnen wir gemäß §§ 280, 286 bis 288 BGB für den Verzug Zinsen in gesetzlicher Höhe. Mindest- zinssatz: Zinssatz, den wir durchschnittlich im Rahmen der Gewährung von Policendarlehen für konventionelle Rentenversicherungen in der Pri- vatversorgung erheben. Der Mindestzinssatz ist nicht oder nur teilweise von Ihnen zu zahlen, wenn Sie uns den Nachweis geringerer Verzugs- zinsen erbringen. Wir können die Zinsen gesondert in Rechnung stellen oder wie folgt ver- rechnen: - mit dem Vertragsvermögen oder - mit einer fälligen Leistung. Die Folgen des Verzugs treten nur ein, wenn Sie den Verzug zu ver- treten haben. Haben Sie eine Rentenversicherung mit Indexbeteiligung und ggf. freier Investmentanlage abgeschlossen, gilt: Wenn Sie Beiträge trotz Mahnung nicht zahlen, müssen wir bereits im Voraus erworbene Anteile an der In- dexbeteiligung und an der freien Investmentanlage wieder verkaufen. In der Zeit zwischen dem Kauf und dem Verkauf dieser Anteile können Kurse fallen. Wenn uns daraus ein Schaden entsteht, müssen Sie uns diesen gemäß §§ 280, 286 bis 288 BGB ersetzen. Wir können diesen Schaden mit Ihrem Vertragsvermögen oder einer fälligen Leistung ver- rechnen.
Folgen des Verzugs. Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus können wir weiteren Schaden geltend machen.
Folgen des Verzugs. Wenn Sie Ihre Beiträge verspätet zahlen, berechnen wir für den Verzug Zinsen in gesetzlicher Höhe (Bürgerliches Gesetzbuch). Mindestzins- satz: Zinssatz, den wir durchschnittlich im Rahmen von Policendarlehen für konventionelle Rentenversicherungen in der Privatversorgung er- heben. Wir können die Zinsen gesondert in Rechnung stellen oder wie folgt ver- rechnen: - mit dem Vertragsvermögen oder - mit einer fälligen Leistung. Die Folgen des Verzugs treten nur ein, wenn Sie den Verzug zu ver- treten haben. Folgendes gilt für Verträge, die Beiträge in Fonds oder Zertifikate an- legen: Wenn Sie Beiträge trotz Mahnung nicht zahlen, müssen wir be- reits im Voraus erworbene Anteile an Fonds oder Zertifikaten wieder ver- kaufen. In der Zeit zwischen dem Kauf und dem Verkauf dieser Anteile können Kurse fallen. Wenn uns daraus ein Schaden entsteht, können wir diesen Schaden mit Ihrem Vertragsvermögen oder einer fälligen Leis- tung verrechnen.