Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung Musterklauseln

Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung. (1) Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist für jede Vertragspartei bis zum 30. September jeden Jahres zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres möglich.
Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung. Die Vereinbarung wird mit der Tagespflegeperson abgeschlossen, tritt mit Unterzeichnung in Kraft und beginnt mit der Eingewöhnung. Die Betreuung endet mit dem vollendeten dritten Lebensjahr und ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Monats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn: • einer der Vertragspartner schwerwiegend oder anhaltend gegen Regelungen dieser Vereinbarung verstößt oder • nicht mehr in der Lage ist, diese erfüllen zu können, • ein Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar ist, • ein Eingewöhnungsprozess nicht erfolgreich verläuft. ➤ behalten Sie eine Vereinbarung für Ihre Unterlagen ➤ die Kündigungsfrist muss vereinbart werden ➤ prüfen Sie, unter welchen Bedingungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht Eingewöhnung Der Betreuung in Kindertagespflege geht eine an den konkreten Bedürfnissen des Kindes ausgerichtete Eingewöhnungszeit voraus; auch dafür gibt es ein Konzept. Dieses Eingewöhnungskonzept beschreibt den Zeitraum und die Aufgaben innerhalb der Eingewöhnung - auch Ihre Aufgaben. Für diese ca. vier Wochen Eingewöhnung sollten Sie sich Zeit nehmen. ➤ lassen Sie sich das Eingewöhnungskonzept erläutern und aushändigen ➤ besprechen Sie gemeinsam, was Ihnen für die Eingewöhnung wichtig ist und was es bedeutet Finanzierung der Kindertagespflegestelle Die Kindertagespflegestelle wird auf der Grundlage des § 23 Abs. 2 SGB VIII i. V. m. § 14 Abs. 6 SächsKitaG finanziert. Die Kindertagespflegeperson hat dazu eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertages- einrichtungen Dresden abgeschlossen. ➤ Die Kindertagespflegeperson erhält von der Landeshauptstadt Dresden den monatlichen Aufwendungsersatz entsprechend des jeweiligen Betreuungsumfanges gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII auf ihr Konto überwiesen. Sie zahlen keine zusätzlichen Betreuungskosten an ihre Tagesmutter oder Tagesvater.
Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung. 7.1. Diese Vereinbarung gilt solange, wie RMC personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung. Der Betreuungsvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er endet, ohne dass es einer Kündigung be- darf zu dem unter Punkt 1. genannten Termin. Der Betreuungsvertrag kann von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Monats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner schwerwiegend oder anhaltend gegen Regelungen dieses Betreuungsvertrages verstößt oder nicht mehr in der Lage ist, diesen zu erfüllen und wenn ein Festhalten am Betreuungsvertrag unzumutbar ist. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unter anderem auch dann, wenn die Eingewöh- nung des Kindes nicht erfolgreich verläuft. Es kann in diesem Fall zum 15. des Monats oder zum letz- ten Tag des Monats gekündigt werden. Xxxxx eine der beiden Vertragsparteien vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn vom Vertrag zurück, so wird eine Ausfallzahlung in Höhe von Euro vereinbart. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Rücktritts durch den Vertragspartner zu erfolgen, der vom Betreuungs- vertrag zurücktritt. Befinden sich die Personenberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages zwei Monate im Rück- stand, stellt die Landeshauptstadt Dresden die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson ein. Dies hat zur Folge, dass der Betreuungsvertrag außerordentlich durch die Kindertagespflegeper- son gekündigt werden kann und die Personensorgeberechtigten für die entgangene Geldleistung haften.
Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Betatests hinaus für ein Jahr bzw. bis zur Markteinführung des entsprechenden Produktes. Sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung festgelegt endet die Nutzungsvereinbarung des Nutzers, in Bezug auf die Beta-Software, mit dem früheren der beiden folgenden Ereignisse: (a) der ersten kommerziellen Freigabe einer allgemein verfügbaren Version von SPLYZER durch SPLYZER GmbH oder (b) dem automatischen Ablauf der Beta-Software basierend auf dem Systemdatum. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit aus einem beliebigen Grund oder ohne Grund kündigen, indem sie die andere Partei vorab schriftlich darüber informiert. SPLYZER GmbH kündigt diesen Vertrag und alle Rechte des Beta Nutzers, in Bezug auf die Beta- Software unverzüglich und ohne Einhaltung einer Frist, im Falle einer unzulässigen Offenlegung der Beta-Software von SPLYZER GmbH. Nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrages enden die dem Beta Nutzer im Rahmen dieses Vertrages gewährten Rechte sofort, und der Nutzer wird die Nutzung der Beta-Software, der Dokumentation und aller anderen materiellen Gegenstände, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Nutzers befinden und die vertrauliche Informationen enthalten, unverzüglich einstellen und an SPLYZER GmbH zurückgeben (oder auf Verlangen von SPLYZER GmbH vernichten)
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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.