Folgen einer außerordentlichen Kündigung. Endet eine Einzelleistung vor Ablauf der regulären Mindestlaufzeit auf Grund einer außerordentlichen Kündigung des Anbieters der Einzelleistung oder des Layer‐2‐BSA‐ Vertrages aus wichtigem Grund, leitet der Kunde eine Zahlung i. H. v. 50% der Preise, die bis zum Ablauf der regulären Mindestlaufzeit der Einzelleistung vom Kunden zu zahlen gewesen wären, es sei denn, der Kunde hat den wichtigen Grund nicht zu vertreten. Der Betrag wird verringert, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: www.man-citynet.de
Folgen einer außerordentlichen Kündigung. Endet eine Einzelleistung vor Ablauf der regulären Mindestlaufzeit auf Grund einer außerordentlichen Kündigung des Anbieters der Einzelleistung oder des Layer‐2‐BSA‐ Vertrages aus wichtigem Grund, leitet leistet der Kunde eine Zahlung i. H. v. 50% der PreiseBeträge, die bis zum Ablauf der regulären Mindestlaufzeit der Einzelleistung vom Kunden zu zahlen gewesen wären, es sei denn, der Kunde hat den wichtigen Grund nicht zu vertreten. Der Betrag wird verringert, wenn der Kunde dem Anbieter einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: Vertrag Über Die Nutzung Von Layer‐2‐bsa‐leistungen
Folgen einer außerordentlichen Kündigung. Endet eine Einzelleistung vor Ablauf der regulären Mindestlaufzeit auf Grund aufgrund einer außerordentlichen außeror- dentlichen Kündigung des Anbieters der Einzelleistung oder des Layer‐2‐BSA‐ Layer-2-BSA-Vertrages aus wichtigem Grund, leitet der Kunde eine Zahlung i. H. v. 50% der Preise, die bis zum Ablauf der regulären Mindestlaufzeit der Einzelleistung vom Kunden zu zahlen gewesen wären, es sei denn, der Kunde hat den wichtigen Grund nicht zu vertreten. Der Betrag wird verringert, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: Hauptvertrag
Folgen einer außerordentlichen Kündigung. Endet eine Einzelleistung vor Ablauf der regulären Mindestlaufzeit auf Grund einer außerordentlichen Kündigung des Anbieters der Einzelleistung oder des Layer‐2‐BSA‐ Layer-2-BSA-Vertrages aus wichtigem Grund, leitet leistet der Kunde eine Zahlung i. H. v. 50% der Preise, die bis zum Ablauf der regulären Mindestlaufzeit der Einzelleistung vom Kunden zu zahlen gewesen wären, es sei denn, der Kunde hat den wichtigen Grund nicht zu vertreten. Der Betrag wird verringert, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: www.tegro-net.de
Folgen einer außerordentlichen Kündigung. Endet eine Einzelleistung vor Ablauf der regulären Mindestlaufzeit Mindestlauf- zeit auf Grund einer außerordentlichen Kündigung des Anbieters der Einzelleistung oder des Layer‐2‐BSA‐ Layer-2-BSA-Vertrages aus wichtigem Grund, leitet der Kunde eine Zahlung i. H. v. 50% der Preise, die bis zum Ablauf der regulären Mindestlaufzeit der Einzelleistung vom Kunden zu zahlen gewesen wären, es sei denn, der Kunde hat den wichtigen Grund nicht zu vertreten. Der Betrag wird verringert, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: www.bitel.de
Folgen einer außerordentlichen Kündigung. Endet eine Einzelleistung vor Ablauf der regulären Mindestlaufzeit auf Grund einer außerordentlichen Kündigung des Anbieters der Einzelleistung oder des Layer‐2‐BSA‐ Layer-2-BSA- Vertrages aus wichtigem Grund, leitet der Kunde eine Zahlung i. H. v. 50% der Preise, die bis zum Ablauf der regulären Mindestlaufzeit der Einzelleistung vom Kunden zu zahlen gewesen wären, es sei denn, der Kunde hat den wichtigen Grund nicht zu vertreten. Der Betrag wird verringert, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: netze.stadtwerke-schwedt.de