Folgeschäden Musterklauseln

Folgeschäden. 13.1 Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden, ausgeschlossen.
Folgeschäden. Nur als Folge eines dem Grunde nach versicherten Sachschadens an anderen Teilen der versicherten Sache versichert sind Schäden an a) Transportbändern, Raupen, Kabeln, Stein- und Betonkübeln, Ketten, Seilen, Gurten, Riemen, Bürsten, Kardenbelägen und Bereifungen; b) Öl- oder Gasfüllungen, die Isolationszwecken dienen; c) sofern vereinbart Ölfüllungen von versicherten Turbinen.
Folgeschäden. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Haftung der einen Partei gegenüber der anderen Partei für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbussen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden ausgeschlossen.
Folgeschäden. Nur als Folge eines dem Grunde nach versicherten Sachschadens an anderen Teilen der versicherten Sache sind Schäden an Teilen, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, versichert.
Folgeschäden. Nur als Folge eines dem Grunde nach versicherten Sachschadens an anderen Teilen der versicherten Sache versichert sind Schäden an Öl- oder Gasfüllungen, die Isolationszwecken dienen.
Folgeschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparun- gen, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie Datenverluste werden nur übernommen, sofern diese durch die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Lizenzgebers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Folgeschäden. EUROIMMUN haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder den Verlust von Programmen oder elektronischen Daten.
Folgeschäden. Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet Mapp nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Folgeschäden. Außer im Fall von Vorsatz ist die Haftung von ADM für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, einschließlich aber nicht be- schränkt aufentgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Folgeschäden. Folgeschäden aufgrund eines versicherten Ereignisses;