Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen Musterklauseln

Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen. 1.1. Versicherte Sachen sind die im Versicherungsvertrag bezeichne- ten fotografischen und filmischen Geräte/Equipment und sämtliche dazu- gehörenden Komponenten, die üblicherweise in einem Foto-/Filmstudio bzw. bei Fotografen/Filmern Verwendung finden, wie z. B. EDV, Drucker, Entwicklungsgeräte, usw.
Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen. 3.2.2.1 Versichert sind
Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen. 1.1 Versicherte Sachen in der Elektronik-Versicherung gemäß Abschnitt A § 1 Nr. 1 ABE 2011:
Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen a) Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 1 und 2 Mecklenburgische ABE 2021 gilt die im Versicherungsvertrag bezeichnete Photovoltaikanlage, bestehend aus – Photovoltaikmodulen – Modul-Trageeinrichtungen, -Zubehör, -Einbausätze – Ladereglern – Wechselrichtern – Transformatoren – Erzeuger- und Einspeisereglern – Überspannungsschutzeinrichtungen – zugehörige Gleich- und Wechselstromverkabelung sowie – Stromzähler im Eigentum des Versicherungsnehmers als versichert.
Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen a) Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) ABM 2019 sind alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung der im Versicherungsvertrag bezeichneten stationären technischen Betriebseinrichtungen versichert, sobald sie erst- malig innerhalb des Versicherungsortes abgeladen worden sind.
Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen. 8. Versicherte Kosten
Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen. 1.1 Fahrbare oder transportable Geräte Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten fahrbaren oder transportablen Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.
Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen a) Versicherte Sachen nach B 1 § 8 Nr. 1 und 2 der diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen für die smart-Deckung VHB 2019-smart.
Versicherte Und Nicht Versicherte Sachen. CIF:BIZ property complete Bedingungswerk Nr. 01011969, Stand: 01.10.2015 Als versicherte Sachen im Sinne dieses Versicherungsschutzes gelten Anlagen und Geräte der Daten-, Kommunikations- und Bürotechnik. Hierzu gehören: