Fondsliquidation Musterklauseln

Fondsliquidation. Bei einer Fondsliquidation durch die Verwaltungsgesellschaft eines im Fonds- portfolio enthaltenen Fonds, kann die Gesellschaft, unabhängig von dem Vor- schlag der Verwaltungsgesellschaft, jederzeit einen anderen Fonds in das Mus- ter-Fondsportfolio aufnehmen. Sofern die ebase selbst rechtzeitig von der Verwaltungsgesellschaft in Kenntnis gesetzt wird, wird sie die Gesellschaft hierüber informieren. Für den Fall, dass die Verwaltungsgesellschaft gleichzeitig eine Alternative für den zu liquidieren- den Fonds nennt, wird die ebase die Gesellschaft auch hierüber informieren. Die Gesellschaft hat dann die Möglichkeit, im Rahmen der ihr mitgeteilten Fristen einen gegenteiligen Auftrag zu erteilen. Grundsätzlich hat die ebase das Recht, bei Kenntnis über eine Fondsliquidation, den zu liquidierenden Fonds vor dem Liquidationszeitpunkt zu sperren. Somit sind dann keine Kauf-/Verkaufsaufträge bzgl. des Fondsportfolios mehr möglich. Bei Fondsliquidationen werden die Fondsportfolios über den Liquidationsstich- tag hinaus bis zur vollständigen Liquidation für Kauf-/Verkaufsaufträge bzgl. des Fondsportfolios gesperrt. Liegt der ebase kein rechtzeitiger Auftrag der Gesellschaft zur Fondsportfolio- anpassung im Vorfeld einer Fondsliquidation vor, wird der Erlös aus der Fonds- liquidation bzw. die Rückzahlung am Laufzeitende aus einem in Euro geführten Fonds in einen Geldmarktfonds (derzeit Pictet-Sht-Term Money Mkt. EUR Na- mens-Anteile P o.N. ISIN LU0128494191) in dem bestehenden Fondsportfolio der Gesellschaft angelegt. Außerdem behält sich die ebase das Recht vor, eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode in Höhe der Zahlung zu wählen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.