Form der Zusammenarbeit Musterklauseln

Form der Zusammenarbeit. Die beiden Unternehmen bieten ihren Kunden und sonstigen Vertragspartnern jeweils ihre eigenen Produkte an und gründen dafür keine gemeinsame Gesellschaft. Jedes Unternehmen trägt die im Rahmen seines Unternehmens anfallenden Kosten selbst.
Form der Zusammenarbeit. Die Hochschule übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Studienprogramms, wie es in der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Wertschöpfungsmanagement festgelegt ist. Der Industriepartner verpflichtet sich, die Studierenden im Betrieb so einzusetzen, dass sie die praktischen Ausbildungsinhalte und Projekte des Studiums in den einzelnen Modulen ausarbeiten und vertiefen können. Der entsprechende zeitliche Aufwand ist modulabhängig im Studien- und Prüfungsplan festgelegt. Dabei beträgt der zeitliche Aufwand für Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Studienprojekte im Betrieb im Fachsemester 4 - 5 durchschnittlich rund 8 Stunden pro Woche, im Fachsemester 6 - 8 und im Fachsemester 10 durchschnittlich rund 12 Stunden pro Woche (vgl. Anlage 1). Die Details der Studienprojekte werden mit dem Industriepartner abgestimmt, so dass der Industriepartner seine konkreten Problemstellungen behandeln lassen kann.
Form der Zusammenarbeit. Die Parteien vereinbaren, sich mindestens einmal jährlich zu einem Informa- tionsaustausch zu treffen.
Form der Zusammenarbeit. Basis dieser Zusammenarbeit ist die gegenseitige Anerkennung sowie ein offener, transparenter und wertschätzender Umgang miteinander. • Jeden Interessent des Therapie- und Coachingprogramms wird über das Therapie- und Coachingprogramm aufgeklärt und geholfen sich als Teilnehmer anzumelden. • Durchführung von 12 Gesprächsrunden à 90min. mit Teilnehmern des Therapie- und Coachingprogramms des Vereins pro Gruppe. Gruppengröße = Minimum 3 – Maximal 8 Personen • Gewünschte Einzelgespräche vom Teilnehmer sind direkt mit dem Therapeuten/Coach zu vereinbaren und abzurechnen. • Die Teilnahme an dem Therapie- und Coachingprogramm setzt eine aktive Fördermitgliedschaft im Verein voraus und der Mitgliedsbeitrag muss auf das Vereinskonto vorab einmalig oder monatlich eingezahlt werden. Der Teilnehmer erhält seitens des Vereins eine Zuwendungsbescheinigung, welche er steuerlich absetzen kann. Der Therapeut/Coach darf das Geld nicht entgegennehmen, da sonst keine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt wird.
Form der Zusammenarbeit. Die Hochschule gewährleistet die akademische Qualität und die ordnungsgemäße Durchführung des Studienprogramms gemäß der geltenden Studien- und Prüfungsordnung. Die Unternehmen verpflichten sich, die Studierenden so zu integrieren, dass sie die praktischen Ausbildungsinhalte und Projekte des Studiums in den einzelnen Modulen umsetzen und vertiefen können. Die Projekte werden in enger Abstimmung mit den Unternehmen gewählt, um deren spezifische Herausforderungen und Anforderungen optimal zu adressieren und einen signifikanten Mehrwert für das Unternehmen zu generieren.
Form der Zusammenarbeit