Vor- und Nachbereitung Musterklauseln

Vor- und Nachbereitung. Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die Maßnahmen der Ergotherapie unabdingbar. Denn nur die individuelle Anpassung an die funktionelle/strukturelle Schä- digung und die Beeinträchtigungen der Aktivitäten (HeilM-Katalog -Fähigkeitsstörungen) der Patientin bzw. des Patienten sowie die Berücksichtigung relevanter Kontextfaktoren gewährleistet den sinnvol- len Einsatz der Methoden und Verfahren der Ergotherapie.
Vor- und Nachbereitung. Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutische Behandlung unabdingbar. Die Berücksichti- gung der individuellen Schädigung und der Funktionsstörung des Patienten gewähr- leistet den sinnvollen Einsatz der Methoden und Verfahren der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Der zeitliche Umfang der Vor- und Nachbereitung beträgt in der Regel 10 Minuten.
Vor- und Nachbereitung. Die professionelle inhaltliche Vorbereitung der Trainings, Coachings und Meetings übernimmt die Agentur. Sie erstellt auf Wunsch und sofern vereinbart auch die Trainingsunterlagen in entsprechender Anzahl. Die Nachbereitung (Bearbeitung von Teilnehmerwünschen, Dokumentation, statistische Auswertung etc.) übernimmt ebenfalls die Agentur. Sofern zum Zwecke der Zertifizierung von Veranstaltungen bestimmte Formalien einzuhalten sind, informiert der Kunde die Agentur rechtzeitig und stellt entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Die Termine für Trainings, Coachings und Meetings werden individuell zwischen dem Kunden und der Agentur möglichst frühzeitig festgelegt. Durch die Agentur rückbestätigte Termine gelten als fest gebucht, gleiches gilt für mehrtägige und mehrteilige Trainings, Coachings und Meetings. Für fest gebuchte Termine gelten folgende Stornofristen & Regelungen: bis 90 Tage kostenfrei kostenfrei (Reisen des vor dem Trainers werden erst 6 ursprünglich Wochen vor der VA von geplanten uns gebucht) Termin 89 bis 29 50 % des soweit ggf. bereits Tage vor Honorars gebucht und nicht mehr dem kostenfrei stornierbar, ursprünglich trägt der Auftraggeber geplanten die tatsächlich Termin angefallenen Kosten 28 – 8 Tage 80 % des soweit ggf. bereits vor dem Honorars gebucht und nicht mehr ursprünglich kostenfrei stornierbar, geplanten trägt der Auftraggeber Termin die tatsächlich angefallenen Kosten ab 7 Tage 100 % des soweit ggf. bereits vor dem Honorars gebucht und nicht mehr ursprünglich kostenfrei stornierbar, geplanten trägt der Auftraggeber Termin die tatsächlich angefallenen Kosten Sollten Termine nicht abgesagt, sondern aus nachvollziehbaren Gründen verschoben werden, so dass der Termin innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden kann, verzichten wir auf die Stornoregelungen hinsichtlich des Honorars. Ggf. vereinbarte Mindestabnahmemengen an Trainings-, Coachings- und Meetingtagen werden durch diese Regelung nicht berührt.
Vor- und Nachbereitung. Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die Maßnahmen der Ernährungstherapie unabdingbar. Im Rahmen der Vor- und Nachbereitung prüft der Therapeut auch, ob sich durch die einzelnen Interventionen der gewünschte Therapieerfolg einstellt. Auf Ba- sis seiner Erkenntnisse passt der Therapeut die angewendeten Methoden und Verfahren regelmä- ßig an. Abschließend sind die erreichten Ergebnisse zu überprüfen bzw. hinsichtlich der Therapie- ziele zu evaluieren. Die notwendige Vor-und Nachbereitung ist Gegenstand der jeweiligen Leistung nach 3.1 – 3.4 und ist somit mit der Vergütung für die jeweilige Leistung abgegolten. Sie darf nicht innerhalb der Therapiezeit durchgeführt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.