Vor- und Nachbereitung Musterklauseln

Vor- und Nachbereitung. Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die Maß- nahmen der Ergotherapie unabdingbar. Denn nur die individuelle Anpassung an die funktionelle/strukturelle Schädigung und die Beeinträchtigungen der Aktivitäten (HeilM- Katalog -Fähigkeitsstörungen) des Patienten sowie die Berücksichtigung relevanter Kon- textfaktoren gewährleistet den sinnvollen Einsatz der Methoden und Verfahren der Ergo- therapie.
Vor- und Nachbereitung. Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutische Behandlung unabdingbar. Die Berücksichtigung der individuellen Schädigung und der Funktionsstörung des Patienten gewährleistet den sinnvollen Einsatz der Methoden und Verfahren der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Der zeitliche Umfang der Vor- und Nachbereitung beträgt in der Regel 10 Minuten.
Vor- und Nachbereitung. Die professionelle inhaltliche Vorbereitung der Trainings, Coachings und Meetings übernimmt die Agentur. Sie erstellt auf Wunsch und sofern vereinbart auch die Trainingsunterlagen in entsprechender Anzahl. Die Nachbereitung (Bearbeitung von Teilnehmerwünschen, Dokumentation, statistische Auswertung etc.) übernimmt ebenfalls die Agentur. Sofern zum Zwecke der Zertifizierung von Veranstaltungen bestimmte Formalien einzuhalten sind, informiert der Kunde die Agentur rechtzeitig und stellt entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Die Termine für Trainings, Coachings und Meetings werden individuell zwischen dem Kunden und der Agentur möglichst frühzeitig festgelegt. Durch die Agentur rückbestätigte Termine gelten als fest gebucht, gleiches gilt für mehrtägige und mehrteilige Trainings, Coachings und Meetings. Für fest gebuchte Termine gelten folgende Stornofristen & Regelungen: bis 90 Tage kostenfrei kostenfrei (Reisen des vor dem Trainers werden erst 6 ursprünglich Wochen vor der VA von geplanten uns gebucht) Termin 89 bis 29 50 % des soweit ggf. bereits Tage vor Honorars gebucht und nicht mehr dem kostenfrei stornierbar, ursprünglich trägt der Auftraggeber geplanten die tatsächlich Termin angefallenen Kosten 28 – 8 Tage 80 % des soweit ggf. bereits vor dem Honorars gebucht und nicht mehr ursprünglich kostenfrei stornierbar, geplanten trägt der Auftraggeber Termin die tatsächlich angefallenen Kosten ab 7 Tage 100 % des soweit ggf. bereits vor dem Honorars gebucht und nicht mehr ursprünglich kostenfrei stornierbar, geplanten trägt der Auftraggeber Termin die tatsächlich angefallenen Kosten Sollten Termine nicht abgesagt, sondern aus nachvollziehbaren Gründen verschoben werden, so dass der Termin innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden kann, verzichten wir auf die Stornoregelungen hinsichtlich des Honorars. Ggf. vereinbarte Mindestabnahmemengen an Trainings-, Coachings- und Meetingtagen werden durch diese Regelung nicht berührt.
Vor- und Nachbereitung. Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die Maßnahmen der Ernährungstherapie unabdingbar. Im Rahmen der Vor- und Nachbereitung prüft der Therapeut auch, ob sich durch die einzelnen Interventionen der gewünschte Therapieerfolg einstellt. Auf Ba- sis seiner Erkenntnisse passt der Therapeut die angewendeten Methoden und Verfahren regelmä- ßig an. Abschließend sind die erreichten Ergebnisse zu überprüfen bzw. hinsichtlich der Therapie- ziele zu evaluieren. Die notwendige Vor-und Nachbereitung ist Gegenstand der jeweiligen Leistung nach 3.1 – 3.4 und ist somit mit der Vergütung für die jeweilige Leistung abgegolten. Sie darf nicht innerhalb der Therapiezeit durchgeführt werden.
Vor- und Nachbereitung. EMF und EBR bereiten die Sitzungen des Lenkungsausschusses in getrennten Sit- zungen vor und nach.