Form von Darlehen und Krediten. 72.1. Das Finanzinstitut kann dem Kunden persönliche Darlehen mit oder ohne Sicherheiten, kurzfristige Darlehen mit oder ohne Bereitstellung von realen Sicherheiten, Immobiliendarlehen, Studiendarlehen, Investitionsdarlehen sowie gegebenenfalls Darlehen sonstiger Art gewähren, die zwischen den Parteien zu vereinbaren sind. 72.2. Das Finanzinstitut kann dem Kunden Kredite gewähren, die im Allgemeinen in Form von Kontokorrentkrediten, Kassenfazilitäten, Überziehungskrediten, Diskontkrediten für Kunden und Lieferanten, Direktkrediten unter üblichem Vorbehalt, Bankgarantien und Bürgschaften eingeräumt werden. 72.3. Das Finanzinstitut führt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Leasinggeschäfte durch, welche Gegenstand von Sondervereinbarungen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Form von Darlehen und Krediten. 72.167.1. Das Finanzinstitut kann dem Kunden persönliche Darlehen mit oder ohne Sicherheiten, kurzfristige Darlehen mit oder ohne Bereitstellung von realen Sicherheiten, Immobiliendarlehen, Studiendarlehen, Investitionsdarlehen sowie gegebenenfalls Darlehen sonstiger Art gewähren, die zwischen den Parteien zu vereinbaren sind.
72.267.2. Das Finanzinstitut kann dem Kunden Kredite gewähren, die im Allgemeinen in Form von Kontokorrentkrediten, Kassenfazilitäten, Überziehungskrediten, Diskontkrediten für Kunden und Lieferanten, Direktkrediten unter üblichem Vorbehalt, Bankgarantien und Bürgschaften eingeräumt werden.
72.367.3. Das Finanzinstitut führt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Leasinggeschäfte durch, welche Gegenstand von Sondervereinbarungen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Form von Darlehen und Krediten. 72.171.1. Das Finanzinstitut kann dem Kunden persönliche Darlehen mit oder ohne Sicherheiten, kurzfristige Darlehen mit oder ohne Bereitstellung von realen Sicherheiten, Immobiliendarlehen, Studiendarlehen, Investitionsdarlehen sowie gegebenenfalls Darlehen sonstiger Art gewähren, die zwischen den Parteien zu vereinbaren sind.
72.271.2. Das Finanzinstitut kann dem Kunden Kredite gewähren, die im Allgemeinen in Form von Kontokorrentkrediten, Kassenfazilitäten, Überziehungskrediten, Diskontkrediten für Kunden und Lieferanten, Direktkrediten unter üblichem Vorbehalt, Bankgarantien und Bürgschaften eingeräumt werden.
72.371.3. Das Finanzinstitut führt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Leasinggeschäfte durch, welche Gegenstand von Sondervereinbarungen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Form von Darlehen und Krediten. 72.170.1. Das Finanzinstitut kann dem Kunden persönliche Darlehen mit oder ohne Sicherheiten, kurzfristige Darlehen mit oder ohne Bereitstellung von realen Sicherheiten, Immobiliendarlehen, Studiendarlehen, Investitionsdarlehen sowie gegebenenfalls Darlehen sonstiger Art gewähren, die zwischen den Parteien zu vereinbaren sind.
72.270.2. Das Finanzinstitut kann dem Kunden Kredite gewähren, die im Allgemeinen in Form von Kontokorrentkrediten, Kassenfazilitäten, Überziehungskrediten, Diskontkrediten für Kunden und Lieferanten, Direktkrediten unter üblichem Vorbehalt, Bankgarantien und Bürgschaften eingeräumt werden.
72.370.3. Das Finanzinstitut führt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Leasinggeschäfte durch, welche Gegenstand von Sondervereinbarungen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen