Formen und Werkzeuge Musterklauseln

Formen und Werkzeuge. (1) Form- und Werkzeugkosten verstehen sich nur als Voranschlag, da wir diese von Dritten beziehen. Eine bis zu 15% vom Angebot abweichende Berechnung derartiger Kosten bleibt vorbehalten.
Formen und Werkzeuge. 1. Der Besteller trägt die Kosten der von uns oder einem von uns beauftragten Dritten hergestellten Formen und Werkzeuge. Der Preis für die Formen und Werkzeuge enthält auch einmalige Bemusterungskosten, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlasste Änderungen.
Formen und Werkzeuge. 1. Je nach Produkt verwendet Fried für die Herstellung der Produkte Formen und Werkzeuge. Die Kosten für die Formen und Werkzeuge sowie die Kosten für deren Reinigung, Wartung und Konservierung sowie sonstige Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten werden dem Besteller gemäß Ziffer VI.1. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung in Rechnung gestellt.
Formen und Werkzeuge. Nach Bezahlung des vereinbarten Betrages bzw. nach voller Amortisation geht das Eigentum vom Werkzeug/der Form vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Auftraggeber Werkzeug/Form dem Auftragnehmer zur leihweisen Benutzung überlässt. Dabei bleibt der Auftraggeber Besitzer des Werkzeugs/der Form. Der Auftragnehmer darf das Werkzeug nur im Rahmen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nutzen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, das Werkzeug/die Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzuleiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Werkzeug/die Form bis zum Vertragsende sorgfältig zu handhaben, fachlich richtig und nur auf einwandfrei arbeitenden Maschinen zu verwenden, regelmäßig zu warten und instand zu halten. Alle erforderlichen Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten unaufgefordert und rechtzeitig derart auszuführen, dass die Qualität der aus dem Werkzeug/der Form herzustellenden Teile sowie die Ausbringungsleistung des Werkzeug/der Form unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes des Werkzeugs/der Form gewährleistet bleibt. Bei vorzeitigem Verschleiß des Werkzeugs/der Form hat der Auftragnehmer auf seine Kosten für Ersatz zu sorgen, wenn ihn ein Schuldvorwurf trifft. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Werkzeug/die Form bis zum Vertragsende sorgfältig und sicher aufzubewahren und es gegen alle Risiken der Beschädigung und des Verlustes zugunsten des Auftraggebers zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Der Auftraggeber ist berechtigt, über sein Eigentumsrecht an dem Werkzeug/der Form ohne Angabe von Gründen und/oder Einhaltung von Fristen jederzeit frei zu verfügen, insbesondere die sofortige Herausgabe des Werkzeugs/der Form zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist das Werkzeug/die Form unaufgefordert und unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben. Die Rückgabe des Werkzeug/der Form hat in mangelfreiem, betriebsfähigen Zustand einschließlich der zur Peripherie des Werkzeugs/der Form gehörenden Hilfsmittel, Ersatzteile und Dokumentationen zu erfolgen. Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Retourerhalt des Werkzeugs/der Form hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand des zurückgegebenen Werkze...
Formen und Werkzeuge. 9.1 Die Kosten für anzufertigende Formen oder Werkzeuge werden dem Besteller anteilig und getrennt vom Warenwert in Rechnung gestellt.
Formen und Werkzeuge. Formen und Werkzeuge bleiben bei anteilmässiger oder auch vollständiger Kostenbeteiligung durch den Kunden in unserem Eigentum und Besitz. Wir sind keinesfalls verpflichtet diese Formen und Werkzeuge auszuhändigen. Sollten wir dennoch ein Werkzeug ausliefern, so hat der Kunde eine zu vereinbarende Auslösesumme zu bezahlen. (Spezialvereinbarungen vorbehalten) Wir verpflichten uns, Kundenwerkzeuge nur für den betreffenden Kunden zu benützen und sie max. 5 Jahre nach letztmaliger Verwendung kostenlos aufzubewahren und zu warten. Nach dieser Zeit sind wir berechtigt Formen und Werkzeuge frühestens 4 Wochen nach erfolgter Entsorgungsanzeige zu vernichten, ausgenommen es wird in dieser Zeit eine neue Vereinbarung getroffen. Technisch- oder produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der Bestellmenge müssen akzeptiert werden. Teillieferungen sind zulässig, es können dafür Teilrechnungen ausgestellt werden.
Formen und Werkzeuge. 7.1. Werden im Auftrag und auf Kosten des Bestellers zur Ausführung eines Auftrages Formen und/ oder Werkzeuge erstellt, verbleiben diese nach Beendigung des Auftrages in unserem Besitz. Wir bewahren diese Formen und Werkzeuge für weitere Aufträge auf. Wir haften während der Aufbewahrung nicht für Schäden an den Formen und Werkzeugen, die trotz sachgemäßer Behandlung und Pflege entstehen. Die Kosten während der Aufbewahrung tragen wir, soweit diese nicht die Kosten des normal zu erwartenden Verschleißes bzw. der normal zu erwartenden Instandsetzung übersteigen. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
Formen und Werkzeuge. 13.1 Vom AN im Auftrag des AG angefertigte oder beschaffte Werkzeuge oder Formen gehen mit ihrer Herstellung oder Anschaffung durch den AN in das alleinige Eigentum des AG über. Der AN verpflichtet sich zur sorgfältigen Lagerung und Instandhaltung. Das Entgelt für die Verwahrung und gebrauchsfähige Instandhaltung ist in den Werkzeugkosten enthalten.
Formen und Werkzeuge. 4.1 Soweit Formen und Werkzeuge unter Auswertung unserer Erfahrungen und anhand unserer Zeichnungen von uns selbst der von Dritten angefertigt werden, bleiben diese, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unser Eigentum. Wir übernehmen dafür fallweise eine 5 %-ige Amortisation vom jeweiligen Rechnungsnettowert. Eventuelle Amortisationsvereinbarungen beziehen sich auf eine Laufzeit von max. 3 Jahren. Dann nicht erbrachte Leistungen für Werkzeuge und Einrichtungen sind in bar abzugelten.
Formen und Werkzeuge. Vom Auftraggeber voll bezahlte Werkzeuge, Vorrichtungen und Formen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Hat der Auftraggeber einen Kostenanteil für derartige Werkzeuge, Vorrich- tungen und Formen bezahlt, so kann er nur gegen Bezahlung der Vollkosten die Übertragung des Eigentums auf sich verlangen. Bei der Aufbewahrung von Werkzeugen etc. haften wir nur für die Sorgfalt, die wir in eigenen Ange- legenheiten anzuwenden pflegen. Zur Versicherung sind wir nicht verpflichtet. Wir sind zwei Jahre, nachdem die Werkzeuge, Formen oder Vorrichtungen letztmals benützt wur- den, zu deren Vernichtung berechtigt. Im übrigen wird ein separat ausgestellter Leihwerkzeugvertrag die Rechtsbeziehungen insoweit gesondert regeln. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich unser Zurückbehaltungsrecht nach den handelsrechtlichen Vorschriften insbesondere auch auf alle in unserem Besitz befindlichen Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen oder Modelle des Auftraggebers erstreckt.