Formen von Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch Musterklauseln

Formen von Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch. Die nachfolgenden Definitionen von Formen der Kindeswohlgefährdung können allen- falls eine erste Orientierung ermöglichen. Es ist erforderlich sie vor dem Hintergrund des jeweiligen Praxisfelds, der persönlichen und fachlichen Erfahrung der handelnden Personen und der konkreten Umstände des Einzelfalls zu präzisieren und in ihrer Re- levanz einzuschätzen. (zum Beispiel unter Einsatz standardisierter Instrumente s. o.) ♦ ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sor- geverpflichteter Personen (Eltern), welches zur Sicherstellung der physischen oder psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre. ♦ geschieht selten aktiv, sondern zumeist passiv aufgrund unzureichender Ein- sicht oder unzureichenden Wissens. ♦ stellt eine chronische Unterversorgung des Kindes durch nachhaltige Nichtbe- rücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse dar und hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige oder seeli- sche Entwicklung. ♦ betrifft in erster Linie Kinder, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Behin- derung auf Förderung, Fürsorge und Schutz in besonderer Weise angewiesen sind. ♦ stellt eine basale Beziehungsstörung zwischen Eltern und ihren Kindern dar. (zitiert nach Schone 2006) Die Definition psychischer Misshandlung hat sich in der Praxis der Jugendhilfe als schwierig erwiesen. Xxxxxxx nennt fünf verschiedene Unterformen, die einzeln oder in Kombination auftre- ten können und als psychische Misshandlung angesehen werden müssen, wenn sie die Beziehung eines Elternteils zum Kind kennzeichnen: ♦ feindselige Ablehnung (z.B. ständiges Herabsetzen Beschämen, Kritisieren o- der Demütigen eines Kindes); ♦ Ausnutzen und Korrumpieren (z.B. Kind wird zu einem selbstzerstörerischen oder strafbaren Verhalten angehalten oder gezwungen bzw. ein solches Ver- halten des Kindes wird widerstandslos zugelassen); ♦ Terrorisieren (z.B. Kind wird durch ständige Drohung in einem Zustand der Angst gehalten); ♦ Isolieren (z.B. Kind wird in ausgeprägter Form von altersentsprechenden sozi- alen Kontakten fern gehalten); ♦ Verweigerung emotionaler Responsivität (z.B. Signale des Kindes und seine Bedürfnisse nach emotionaler Zuwendung werden anhaltend und in ausgepräg- ter Form übersehen und nicht beantwortet) (Xxxxxxx X. 2006 in Handbuch Kindeswohlgefährdung des DJI unter Angabe weiterer Quellen) Unter körperlicher Kindesmisshandlung können nach Kindler im Kontext der Prüfung und Bearbeitung von Fällen einer möglic...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.