Fortbildung. Der Zuchtwart ist verpflichtet, an den vom Landesverband veranstalteten Fortbildungstagungen regelmäßig teilzu- nehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich selbständig über die DTK-Satzung, die ZEB und die satzungsgemä- ßen Beschlüsse sowie die hierzu erfolgten Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
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Samples: www.dtk1888.de, www.dtk1888.de
Fortbildung. Der Zuchtwart ist verpflichtet, an den vom Landesverband veranstalteten Fortbildungstagungen regelmäßig teilzu- nehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich selbständig über die DTK-Satzung, die ZEB und die satzungsgemä- ßen satzungsge- mäßen Beschlüsse sowie die hierzu erfolgten Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
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Samples: www.zwickau-sachsenteckel.de, www.badischer-dachshund.de
Fortbildung. Der Zuchtwart ist verpflichtet, an den vom Landesverband veranstalteten Fortbildungstagungen regelmäßig teilzu- nehmenteil- zunehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich selbständig über die DTK-Satzung, die ZEB und die satzungsgemä- ßen satzungs- gemäßen Beschlüsse sowie die hierzu erfolgten Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
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Samples: www.dcn-ev.de
Fortbildung. Der Zuchtwart ist verpflichtet, an den vom Landesverband veranstalteten Fortbildungstagungen regelmäßig teilzu- nehmenteilzunehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich selbständig über die DTK-DTK- Satzung, die ZEB und die satzungsgemä- ßen satzungsgemäßen Beschlüsse sowie die hierzu erfolgten Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
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Samples: www.teckelklub-thueringenev.de