Fortbildung. Der Zuchtwart ist verpflichtet, an den vom Landesverband veranstalteten Fortbildungstagungen regelmäßig teilzu- nehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich selbständig über die DTK-Satzung, die ZEB und die satzungsge- mäßen Beschlüsse sowie die hierzu erfolgten Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb), Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)
Fortbildung. Der Zuchtwart ist verpflichtet, an den vom Landesverband veranstalteten Fortbildungstagungen regelmäßig teilzu- nehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich selbständig über die DTK-Satzung, die ZEB und die satzungsge- mäßen satzungsgemä- ßen Beschlüsse sowie die hierzu erfolgten Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen, Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)
Fortbildung. Der Zuchtwart ist verpflichtet, an den vom Landesverband veranstalteten Fortbildungstagungen regelmäßig teilzu- nehmenteil- zunehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich selbständig über die DTK-Satzung, die ZEB und die satzungsge- mäßen satzungs- gemäßen Beschlüsse sowie die hierzu erfolgten Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
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Fortbildung. Der Zuchtwart ist verpflichtet, an den vom Landesverband veranstalteten Fortbildungstagungen regelmäßig teilzu- nehmenteilzunehmen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich selbständig über die DTK-DTK- Satzung, die ZEB und die satzungsge- mäßen satzungsgemäßen Beschlüsse sowie die hierzu erfolgten Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen