Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 10.273.773,00 00.000.000,74
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.605.351,89 2.104.646,44
Personalaufwand a) Löhne
b) Gehälter
c) soziale Aufwendungen davon Aufwendungen für Altersvorsorge
Personalaufwand a) Löhne u. Gehälter 68.691,99 € 63.318,07 € 63.318,07 € 77.109,04 € 21,78% 490
b) soziale Abgaben 11.061,51 € 12.348,29 € 12.348,29 € 11.612,26 € -5,96% und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2.482.116,93 2.414.063,46
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 174.144,25 2.656.261,18 295.119,26 2.709.182,72
Personalaufwand a) Xxxxx und Gehälter -15.242.434 -14.422.714
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.399.847 -2.684.495 (davon für Altersversorgung T€ 361; Vorjahr T€ -77) -18.642.281 -1.107.209
Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -6.439.906,23 -6.517.424,90
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.064.375,39 -1.019.713,50 - davon für Altersversorgung: 383.615 EUR (Vorjahr: 325.657 EUR) -7.504.281,62 -7.537.138,40
Personalaufwand. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung be- treffen die Altersversorgung mit T€ 89 (VJ T€ 94) und die Aufwendungen für Unterstüt- zung mit T€ 30 (VJ T€ 26). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit T€ 321 (VJ T€ 2.557) perioden- fremde Aufwendungen sowie mit T€ 56 (VJ T€ 0) Verluste aus Anlageabgängen. Auf- wendungen aus Währungsumrechnungen sind in Höhe von T€ 3 (VJ T€ 2) entstanden, darunter im Geschäftsjahr analog Vorjahr keine unrealisierten Kursverluste aus Fremd- währungsumrechnung. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind geschäfts- fremde Aufwendungen von T€ 1.308 (VJ T€ 2.434) aus Umbewertung zum Stichtag ent- halten. Unter dem Posten sind Erträge aus Abzinsungen langfristiger Rückstellungen in Höhe von T€ 56 (VJ T€ 69) enthalten. Zinserträge von T€ 565 (VJ T€ 403) und Avalerträge von T€ 2 (VJ T€ 2) sind von verbundenen Unternehmen entstanden.
Personalaufwand. (1) Der Personalaufwand umfasst den gesamten zur Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Aufwand, der dem Leistungserbringer durch die Beschäftigung des für die Erbringung der Leistung einzusetzenden Personals entsteht. Der Personalaufwand setzt sich insbesondere zusammen aus - Brutto-Lohn- und Gehaltsaufwendungen nebst Zulagen und Zuschlägen, Sonderzahlungen und sonstigen Leistungen in Geld oder Geldwert sowie - Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und - Aufwendungen für betriebliche Alters- oder Zusatzversorgungseinrichtungen oder sonstige Sozialleistungen, soweit sie mit dem einzusetzenden Personal vereinbart sind.
(2) Der Personalaufwand umfasst darüber hinaus auch die sog. Personalnebenkosten, hierbei insbesondere - Aufwand für angemessene Fort- und Weiterbildung sowie Supervision - Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte einschließlich der Kosten für deren vollständige oder teilweise Freistellung (wie z.B. Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Hygienebeauftragte), - Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie andere gesetzliche Umlagen und Beiträge, - Aufwendungen zur Arbeitssicherheit (insbesondere Brandschutz, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz), soweit sie nicht bereits an anderer Stelle berücksichtigt sind.
(3) Der notwendige Aufwand für Leitung und Allgemeine Verwaltung umfasst den Personalaufwand insbesondere für folgende Funktionen
a. Rechnungswesen und Controlling,
b. Personalverwaltung,
c. Qualitätsmanagement,
d. IT, Datenschutz und Digitalisierung,
e. Objektbetreuung (soweit nicht der Miete zuzurechnen),
f. Geschäftsführung, Abteilungsleitung, Bereichsleitung, Einrichtungsleitung.
(4) Die personelle Ausstattung und die Qualifikation des Personals richten sich nach dem Bedarf der Leistungsberechtigten, den in den Rahmenleistungsbeschreibungen fixierten Personalanforderungen und den Erfordernissen der Leistungen nach dem abgestimmten Fachkonzept des Leistungserbringers sowie den gesetzlichen Vorgaben (z.B. WVO, WTG).
(5) Für die notwendigen Leistungen von Fachdiensten sowie Hauswirtschaft und -technik ist geeignetes Personal in erforderlichem Umfang zu beschäftigen und in der Vergütung zu berücksichtigen, soweit die Einrichtung die Leistungen selbst erbringt.
(6) Die Finanzierung von Maßnahmen zur Qualitäts- und Wirksamkeitssicherung ist als notwendige Aufwandsposition im erforderlichen Umfang bei der Ermittlung der Vergütung zu berücksich...
Personalaufwand a) Gehälter -21.740,86 -35
b) soziale Aufwendungen -10.570,35 -13 -32.311,21 -47
Personalaufwand. Löhne und Gehälter 699.758,00 683.459,82