Hundehaltungsordnung für Teckel Musterklauseln

Hundehaltungsordnung für Teckel. Die im folgendem abgedruckte Hundehaltungssordnung beruht weitgehend auf den Mindesthal- tungsbedingungen des VDH und der gesetzlichen Regelung, also auf Bestimmungen, die von je- dem Hundehalter zu beachten sind. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden im wesentlichen auf die Haltung von Teckeln abgestimmt. Das Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über das Halten von Hunden im Freien vom 6. Juni 1974 (BGBL. I, S. 1265) regelt die artgemäße Unter- bringung, Haltung und Pflege von Hunden.
Hundehaltungsordnung für Teckel. Es wird auf das Tierschutzgesetz (TierSchG), die Allgemeine Tierschutzverordnung (TierSch H u V) und die Hundege- setze der jeweiligen Bundesländer verwiesen.
Hundehaltungsordnung für Teckel. Es wird auf das Tierschutzgesetz (TierSchG), die Allgemeine Tierschutzverordnung (TierSch H u V) und die Hun- degesetze der jeweiligen Bundesländer verwiesen. BZW Bundeszuchtwart DH DTK-Mitteilungsblatt „DER DACHSHUND“ DNA (DNS) Desoxyribonukleinsäure (gentragendes Polynucleotid) DTK Deutscher Teckelklub 1888 e.V. FCI Fédération Cynologique Internationale GV Geschäftsführender Vorstand GTB Gebrauchsteckelbuch K Kurzhaarteckel Kt Kaninchenteckel L Langhaarteckel LV Landesverband LZW Landeszuchtwart OZ Ordnungsziffer PRA Progressive Retina-Atrophie R Rauhhaarteckel SHLP Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose T Teckel (Standard) VDH Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. ZBA Zuchtbuchamt ZEB Zucht- und Eintragungsbestimmungen ZW Zuchtwart Zw Zwergteckel Frau/Herr Xxxxxx von Frau/Herrn Die ungedeckte Hündin (Name u. Zuchtbuch-Nr., Täto-Nr.) mit einem angenommenen Schätzungswert von Euro unter den unten aufgeführten Bedingungen gegen die Zuerkennung des Zuchtrechts an dem kommenden Wurf. Die Hündin wird voraussichtlich am belegt von dem Rüden Xx.Xx. + Täto-Nr. Eigentümer des Rüden

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.