Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen. 13.1 Der Lieferant verpflichtet sich, Philips, ihre verbundenen Unternehmen, ihre Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und alle Personen, die Philips Produkte ver- kaufen oder nutzen, von allen Schäden, Ansprüchen, Kosten und Aufwendun- gen (insbesondere entgangener Gewinn und angemessene Anwaltskosten) im Zusammenhang damit freizustellen und schadlos zu halten, dass ein Dritter behauptet, die Ware, oder Dienstleistung - selbst, in Kombination mit anderen Waren oder ihre Nutzung – verletze seine oder eines anderen Rechte am Geis- tigen Eigentum; falls von Philips gewünscht, wird der Lieferant alternativ solche Forderungen und Ansprüche auf eigene Kosten abwehren. 13.2 Philips setzt den Lieferanten umgehend schriftlich von einem solchen An- spruch in Kenntnis. Der Lieferant wird im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch jede zumutbare, von Philips geforderte Unterstützung leisten. Eine verspätete Mitteilung entbindet den Lieferanten nur insoweit von seinen Ver- pflichtungen nach Ziffer 13, soweit ihm dadurch ein Nachteil entstanden ist. 13.3 Sollte festgestellt werden, dass unter diesem Vertrag gelieferte Waren, Werke oder erbrachte Dienstleistungen - allein oder in Kombination - eine Ver- letzung darstellen und ihre Verwendung untersagt wird, hat der Lieferant nach Anweisungen von Philips auf eigene Kosten entweder: (a) für Philips oder dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Ware, oder der Dienstleistungen allein oder in Kombination zu erwirken; oder (b) die Waren und Dienstleistungen allein oder in Kombination durch ein schutzrechtsfreies, funktionales Äquivalent zu ersetzen oder entsprechend ab- zuändern. 13.4 Gelingt es dem Lieferanten nicht, Philips das Recht auf Nutzung der Wa- ren oder Dienstleistungen allein oder in Kombination zu beschaffen oder die Waren oder Dienstleistungen entsprechend zu ersetzen oder abzuändern, kann Philips vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erstattet der Lieferant Philips den Kaufpreis zurück. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Freistellung und Schadloshaltung bleibt hiervon unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag, Definitions Agreement
Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen. 13.1 Der Lieferant verpflichtet sich, PhilipsSignify, ihre verbundenen Unternehmen, ihre Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und alle Personen, die Philips Signify Produkte ver- kaufen verkaufen oder nutzen, von allen Schäden, Ansprüchen, Kosten und Aufwendun- gen Aufwendungen (insbesondere entgangener Gewinn und angemessene Anwaltskosten) im Zusammenhang damit freizustellen und schadlos zu halten, dass ein Dritter behauptet, die Ware, ein Werk oder eine Dienstleistung - selbst, in Kombination mit anderen Waren oder ihre Nutzung – verletze seine oder verletzen geistige Eigentumsrechte eines anderen Rechte am Geis- tigen Eigentum; falls von Philips gewünscht, wird der Lieferant alternativ solche Forderungen und Ansprüche auf eigene Kosten abwehrenDritten.
13.2 Philips Signify setzt den Lieferanten umgehend schriftlich von einem solchen An- spruch Anspruch in Kenntnis. Der Lieferant wird im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch jede zumutbare, von Philips Signify geforderte Unterstützung leisten. Eine verspätete Mitteilung entbindet den Lieferanten nur insoweit von seinen Ver- pflichtungen Verpflichtungen nach Ziffer 13, soweit ihm dadurch ein Nachteil entstanden ist.
13.3 Sollte festgestellt werden, dass unter diesem Vertrag gelieferte Waren, Werke oder erbrachte Dienstleistungen - allein oder in Kombination - eine Ver- letzung Verletzung darstellen und ihre Verwendung untersagt wird, hat der Lieferant nach Anweisungen von Philips Signify auf eigene Kosten entweder:
(a) für Philips Signify oder dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Ware, Werke oder der Dienstleistungen allein oder in Kombination zu erwirken; oder
(b) die Waren Waren, Werke und Dienstleistungen allein oder in Kombination durch ein schutzrechtsfreies, funktionales Äquivalent zu ersetzen oder entsprechend ab- zuändernabzuändern.
13.4 Gelingt es dem Lieferanten nicht, Philips Signify das Recht auf Nutzung der Wa- ren oder Dienstleistungen (allein oder in Kombination Kombination) der Waren, des Werks oder der Dienstleistungen zu beschaffen oder die Waren Waren, Werke oder Dienstleistungen entsprechend zu ersetzen oder abzuändern, kann Philips Signify vom Vertrag zurücktretenzurücktreten bzw. den Vertrag kündigen. In diesem Fall erstattet der Lieferant Philips Signify den Kaufpreis Preis bzw. die Vergütung zurück. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Freistellung und Schadloshaltung bleibt hiervon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Data Privacy & Security
Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen. 13.1 Der Lieferant verpflichtet sich, Philips, ihre verbundenen Unternehmen, ihre Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und alle Personen, die Philips Produkte ver- kaufen verkaufen oder nutzen, von allen Schäden, Ansprüchen, Kosten und Aufwendun- gen Aufwendungen (insbesondere entgangener Gewinn und angemessene Anwaltskosten) im Zusammenhang damit freizustellen und schadlos zu halten, dass ein Dritter behauptet, die Ware, ein Werk oder eine Dienstleistung - selbst, in Kombination mit anderen Waren oder ihre Nutzung – verletze seine oder verletzen geistige Eigentumsrechte eines anderen Rechte am Geis- tigen Eigentum; falls von Philips gewünscht, wird der Lieferant alternativ solche Forderungen und Ansprüche auf eigene Kosten abwehrenDritten.
13.2 Philips setzt den Lieferanten umgehend schriftlich von einem solchen An- spruch Anspruch in Kenntnis. Der Lieferant wird im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch jede zumutbare, von Philips geforderte Unterstützung leisten. Eine verspätete Mitteilung entbindet den Lieferanten nur insoweit von seinen Ver- pflichtungen Verpflichtungen nach Ziffer 13, soweit ihm dadurch ein Nachteil entstanden ist.
13.3 Sollte festgestellt werden, dass unter diesem Vertrag gelieferte Waren, Werke oder erbrachte Dienstleistungen - allein oder in Kombination - eine Ver- letzung Verletzung darstellen und ihre Verwendung untersagt wird, hat der Lieferant nach Anweisungen von Philips auf eigene Kosten entweder:
(a) für Philips oder dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Ware, Werke oder der Dienstleistungen allein oder in Kombination zu erwirken; oder
(b) die Waren Waren, Werke und Dienstleistungen allein oder in Kombination durch ein schutzrechtsfreies, funktionales Äquivalent zu ersetzen oder entsprechend ab- zuändernabzuändern.
13.4 Gelingt es dem Lieferanten nicht, Philips das Recht auf Nutzung der Wa- ren oder Dienstleistungen (allein oder in Kombination Kombination) der Waren, des Werks oder der Dienstleistungen zu beschaffen oder die Waren Waren, Werke oder Dienstleistungen entsprechend zu ersetzen oder abzuändern, kann Philips vom Vertrag zurücktretenzurücktreten bzw. den Vertrag kündigen. In diesem Fall erstattet der Lieferant Philips den Kaufpreis Preis bzw. die Vergütung zurück. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Freistellung und Schadloshaltung bleibt hiervon unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag