Voraussetzung Musterklauseln

Voraussetzung. Die Auftragserteilung für das UnionDepot im Online-Banking setzt einen wirksam zustande gekommenen Depotvertrag gemäß Ziffer 2.1 der Bedingungen für UnionDepots voraus.
Voraussetzung. Die vorstehenden Leistungen werden nur dann erbracht, wenn ein Dritter nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, können die vereinbarten Leistungen nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Voraussetzung. Erfolgt die Heilbehandlung an einem Institut, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt der Krankenhaustagegeldanspruch zumindest dann nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes des Versicherten ist.
Voraussetzung. Sie können unter folgenden nachweisbaren Voraussetzungen ohne erneute Risikoprüfung die Invaliditäts- und Todesfallleistung um 20% der bislang versicherten Versicherungssumme erhöhen: • Bei Geburt eines Kindes der versicherten Person • Bei Heirat bzw. Verpartnerung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) der versicherten Person • Bei Adoption eines Kindes durch die versicherte Person • Bei Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu Wohnzwecken im Wert von mindestens 150.000 Euro durch die versicherte Person • Bei Aufnahme eines Kredits in Höhe von mindestens 100.000 Euro im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit der versicherten Person. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person mit der selbständigen Tätigkeit ihr hauptsächliches Erwerbseinkommen und keine weiteren Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezieht. • Bei dem erstmaligen Abschluss einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. • Bei dem erstmaligen Abschluss eines Studiums an einer Universität oder Hochschule und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
Voraussetzung. Voraussetzung für die Leistung ist, dass für das versicherte Kind ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in Höhe von mindesten 15 EUR vereinbart ist.
Voraussetzung. Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird in Ergänzung zu Ziffer 2.1 AUB bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt: • Querschnittlähmung nach Schädigung des Rückenmarks, • Amputation einer Hand oder eines Fußes, • Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 20% der Körperoberfläche, • Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades, • dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60%, • Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder von zwei Knochen - nicht jedoch von Elle und Speiche desselben Armes oder von Schien- und Wadenbein desselben Beines): - Bruch eines Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens, - Wirbelkörperbruch, - Beckenbruch, - gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.
Voraussetzung. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund stehen, gelten nicht als Kur.
Voraussetzung. Sind die Voraussetzungen für ein Krankenhaustagegeld für das versicherte Kind gegeben, zahlen wir danach für maximal weitere 90 Übernachtungen eines Elternteiles einen Betrag in Höhe der für das Kind vereinbarten Versicherungssumme für Krankenhaustagegeld je Übernachtung.
Voraussetzung. Die Versicherung der im Rahmen des Vertrages ver- sicherten minderjährigen Kinder wird – sofern der Vertrag noch nicht gekündigt war – beitragsfrei wei- tergeführt, falls Sie während der Wirksamkeit des Vertrages
Voraussetzung. Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzungen durch ein fachärztliches Gutachten sowie die schriftliche Geltendmachung der Leistung innerhalb von 2 Jahren vom Unfalltag an gerechnet.