Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge. Der Arbeitnehmer ist für die tatsächlich zur Erledigung der Angelegenheit benötigte Zeit unter Zahlung seines Gesamt- tarifstundenlohns, höchstens jedoch für die sich aus der tariflichen Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer 1.2 erge- benden Stunden je Arbeitstag von der Arbeit freizustellen, wenn er
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Samples: www.bundesanzeiger.de
Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge. Der Arbeitnehmer ist für die tatsächlich zur Erledigung der Angelegenheit benötigte Zeit unter Zahlung seines Gesamt- tarifstundenlohnsGesamttarifstundenlohnes, höchstens jedoch für die sich aus der tariflichen Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer Nr. 1.2 erge- benden ergebenden Stunden je Arbeitstag von der Arbeit freizustellenfreizu- stellen, wenn er
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Samples: www.soka-bau.de
Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge. Der Arbeitnehmer ist für die tatsächlich zur Erledigung der Angelegenheit benötigte Zeit unter Zahlung Fortzahlung seines Gesamt- tarifstundenlohnsGesamttarifstundenlohnes, höchstens jedoch für die sich aus der tariflichen Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer Nr. 1.2 erge- benden ergebenden Stunden je Arbeitstag von der Arbeit freizustellen, wenn er
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Samples: www.boeckler.de
Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge. Der Arbeitnehmer ist für die tatsächlich zur Erledigung der Angelegenheit benötigte Zeit unter un- ter Zahlung seines Gesamt- tarifstundenlohnsGesamttarifstundenlohnes, höchstens jedoch für die sich aus der tariflichen tarifli- chen Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer Nr. 1.2 erge- benden ergebenden Stunden je Arbeitstag von der Arbeit freizustellen, wenn erer als Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter oder Betroffener oder als Partei im Zivilpro- zess oder im Verwaltungsverfahren geladen ist.
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Samples: www.sozialkasse-berlin.de
Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge. Der Arbeitnehmer ist für die tatsächlich zur Erledigung der Angelegenheit benötigte Zeit unter Zahlung Fortzahlung seines Gesamt- tarifstundenlohnsGesamttarifstundenlohnes, höchstens jedoch für die sich aus der tariflichen Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer 1.2 erge- benden ergebenden Stunden je Arbeitstag von der Arbeit freizustellen, wenn er
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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)
Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge. Der Arbeitnehmer ist für die tatsächlich zur Erledigung der Angelegenheit benötigte Zeit unter Zahlung seines Gesamt- tarifstundenlohnstarifstundenlohnes, höchstens jedoch für die sich aus der tariflichen Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nummer 1.2 erge- benden Stunden je Arbeitstag von der Arbeit freizustellen, wenn er
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Samples: www.bundesanzeiger.de