Freistellungserklärung Musterklauseln

Freistellungserklärung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für Einhaltung sämtlicher im Baustellenstaat geltenden versicherungs- und abgabentechnischen Belange sowie arbeitsrechtlichen Bestimmungen, betreffend die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter, Sorge zu tragen und hat TGW diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten.
Freistellungserklärung. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, zu jeder Rechnung eine gültige Freistellungserklärung nach § 48b EStG vorzulegen. Legt der Geschäftspartner die Erklärung nicht vor, ist der ADAC berechtigt, von fälligen Vergütungsansprüchen des Geschäftspartners 15 % des jeweiligen Bruttobetrages einzubehalten und mit befreiender Wirkung gegenüber dem Geschäftspartner an das zuständige Finanzamt zu zahlen.
Freistellungserklärung. Sollte im Rahmen des vorliegenden Bauvertrages der AG von Arbeitnehmern des NUs, einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (z. B. SOKA) oder sonstiger Einzugsstel- len gemäß § 14 AEntG und/oder § 28 e Abs. 3a SGB IV in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der NU, den AG von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
Freistellungserklärung. Der AN stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und seinem Einsatz hierbei stehen und auf § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG, § 14 AEntG, § 28 e Abs. 3 a SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB VII i. V. m. § 28 e Abs. 3 a SGB IV gestützt werden. Die Freistellungspflicht besteht auch für den Fall, dass Mitarbeiter der durch den AN eingesetzten weiteren Nachunternehmer oder die ULAK den AG in Anspruch nehmen.
Freistellungserklärung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit- zuteilen.
Freistellungserklärung. Der Entleiher stellt den Verleiher gemäß §§ 280, 281 BGB von allen Schadensersatzansprüchen seiner Zeitarbeitnehmer, die auf Falschangaben des Entleihers oder unterlassene Mitteilungen über Änderungen der zugrunde liegenden Tariflöhne oder Umsetzungen in andere Arbeitsbereiche resultieren, frei.
Freistellungserklärung. 4.5.1 Der AN stellt den AG von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflich- tungen oder auf der Verletzung der Verpflichtungen von ihm beauftragter Nachunternehmer oder Ver- leiher aus dem MiLoG beruhen. 4.5.2 Die Freistellungsverpflichtung gilt sowohl für die zivilrechtliche Haftung als auch für Bußgelder, die wegen Verstößen des AN beziehungsweise von diesem eingesetzter Nachunternehmer oder Ver- leiher gegen den AG verhängt werden, sofern die geltend gemachten Ansprüche und Forderungen auf einer behaupteten Verletzung der Pflichten des AN, des Nachunternehmers oder Verleihers aus dem MiLoG beruhen.
Freistellungserklärung. Der Auftragnehmer stellt die Stadtwerke Düsseldorf AG von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtungen oder auf der Verletzung der Verpflichtungen von ihm beauftragter Nachunternehmer oder Verleiher aus dem MiLoG beruhen.
Freistellungserklärung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich , Oberrhein-Kurier von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich und auf erstes Anfordern freizustellen, die gegen Oberrhein-Kurier aufgrund von oder in Zusammenhang mit Verletzungen des MiLoG durch den Auftragnehmer und /oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers geltend gemacht werden . Dies gilt insbesondere für Ansprüche die gegen Oberrhein-Kurier nach § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AentG gemacht werden sowie für mögliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeträgen und resultierende Bußgelder .
Freistellungserklärung. Der NU verpflichtet sich, den AG von seiner Haftung auf den Mindestlohn und seiner Haftung gegenüber den Sozialkassen freizustellen, wenn Mitarbeiter der durch den NU eingesetzten Subunternehmer oder die Sozialkassen (wegen nicht abgeführter Urlaubsbeiträge durch die NU) den AG nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für die Beauftragung von Verleihern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Freistellungspflicht besteht auch dann, wenn der durch den NU eingesetzte Subunter- nehmer seinerseits weitere Nachunternehmer beauftragt. Die Freistellungspflicht des NU erstreckt sich auf alle in der NU-Kette tätigen Unternehmen sowie auf die von diesen Unter- nehmen beauftragten Verleiher. Der AN stellt den AG außerdem von allen Ansprüchen frei, die gegen den AG wegen eines Verstoßes des AN gegen die Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 28 e SGB IV oder § 150 SGB VII) geltend gemacht werden.