FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNGSGEBUHR Musterklauseln

FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNGSGEBUHR. Soweit dies verfügbar ist, können Sie veranlassen, dass Ihre Mietgebühren für Anmietungen im Rahmen des Programms an bestimmten Mietstationen in Europa von der Währung des Landes, in dem der Mietwagen angemietet wurde, in die Währung des Landes, in der Ihre Karte ausgestellt wurde, umgerechnet werden. Falls Sie sich hierfür entscheiden, wird Hertz Ihre Mietgebühren in die Währung des Landes umrechnen, in dem die Karte ausgestellt wurde, und zwar zum Stichtag, an dem Hertz oder seine Vertreter die Gebühren zur Verrechnung an das Kreditkartenunternehmen von Hertz weiterleiten. Hertz berechnet für diesen Service eine Fremdwährungsumrechnungsgebühr von bis zu 3 %. Diese Gebühr ersetzt möglicherweise nicht die eventuell von Ihrem Kartenaussteller erhobene Währungsumrechnungsgebühr. Diese Gebühr beträgt in der Regel, jedoch nicht immer, 1,5 % (dies ergäbe insgesamt etwa 4,5 % in Kombination mit der von Hertz erhobenen Gebühr). Die Umrechnung basiert auf einem kommerziellen Tagesumrechnungskurs, der nach Ablauf Ihres Mietverhältnisses bei einem renommierten Devisenhändler angefragt wird. Dieser Kurs ist für Sie möglicherweise weniger vorteilhaft als der Kurs, den Ihr Kreditkartenunternehmen angewendet hätte, wenn Hertz die Gebühren in der Währung, in der die Gebühren ursprünglich entstanden sind, an Ihr Kreditkartenunternehmen weitergeleitet hätte. Wenn Sie mit der Umrechnung durch Hertz und der Zahlung der Umrechnungsgebühr nicht einverstanden sind, können Sie die Umrechnung von Ihrem Kartenaussteller vornehmen lassen, indem Sie das Umrechnungsablehnungsformular ausfüllen, das im Mietwagen für Sie bereitliegt, und es entweder am Ende des Mietverhältnisses am Hertz-Schalter abgeben oder es mit den Schlüsseln in die Express-Rückgabebox legen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.