Friedhofs- und Bestattungswesen. Aus Karlsruhe-Wettersbach wird ein Bestattungsbezirk gebildet. Die Friedhöfe in den Stadttei- len Grünwettersbach und Palmbach stehen, soweit kein Nutzungsrecht an einer Wahlgrab- stätte besteht, ausschließlich zur Bestattung von Einwohnern von Wettersbach zur Verfügung. Die Verstorbenen von Wettersbach werden auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks bestat- tet. Hiervon kann abgewichen werden, wenn ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf einem anderen Stadtteilfriedhof besteht. Der Hauptfriedhof steht, wie allen Karlsruher Ein- wohnern, auch den Einwohnern von Karlsruhe-Wettersbach zu den Bedingungen der Karlsru- her Friedhofsordnung und der Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Karlsruhe uneingeschränkt zur Verfügung. Die Stadt tritt in bestehende Verträge ein und hat die Möglichkeit, sie nach Ablauf der Ver- tragszeit zu kündigen. Die Aufsicht und Unterhaltung der Friedhöfe in Karlsruhe-Wettersbach besorgt die Ortsver- waltung. Soweit erforderlich, wird die Ortsverwaltung durch Personal des Friedhof- und Be- stattungsamts bei der Unterhaltung des Friedhofs und bei der Durchführung von Beerdigun- gen unterstützt.
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Friedhofs- und Bestattungswesen. Aus dem Stadtteil Karlsruhe-Wettersbach Stupferich wird ein Bestattungsbezirk gebildet. Die Friedhöfe in den Stadttei- len Grünwettersbach und Palmbach stehen, soweit kein Nutzungsrecht an einer Wahlgrab- stätte besteht, ausschließlich zur Bestattung von Einwohnern von Wettersbach zur Verfügung. Die Verstorbenen von Wettersbach des Stadtteils Stupferich werden auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks bestat- tetbestattet. Hiervon kann abgewichen werden, wenn ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf einem anderen ande- ren Stadtteilfriedhof besteht. Der Hauptfriedhof steht, wie allen Karlsruher Ein- wohnernEinwohnern, auch den Einwohnern von Karlsruhe-Wettersbach zu den Bedingungen der Karlsru- her Friedhofsordnung und der Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Karlsruhe des Stadtteils Stupferich uneingeschränkt zur Verfügung. Die Stadt tritt in bestehende Verträge ein und hat die Möglichkeit, sie nach Ablauf der Ver- tragszeit zu kündigen. Die Aufsicht und Unterhaltung der Friedhöfe in des Friedhofs im Stadtteil Karlsruhe-Wettersbach Stupferich besorgt die Ortsver- waltungOrtsverwaltung. Soweit erforderlich, wird die Ortsverwaltung durch Personal des Friedhof- Friedhofs- und Be- stattungsamts Bestattungsamtes bei der Unterhaltung des Friedhofs und bei der Durchführung von Beerdigun- gen Be- erdigungen unterstützt.
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Friedhofs- und Bestattungswesen. Aus Der Stadtteil Karlsruhe-Wettersbach wird ein Bestattungsbezirk gebildetNeureut bildet einen einheitlichen Bestattungsbezirk. Die Friedhöfe in den Stadttei- len Grünwettersbach und Palmbach Neureut stehen, soweit kein Nutzungsrecht an einer Wahlgrab- stätte Wahlgrabstätte besteht, ausschließlich zur Bestattung von Einwohnern von Wettersbach des Stadtteils Neureut zur Verfügung. Die Verstorbenen von Wettersbach Bestattungen wer- den grundsätzlich auf dem Hauptfriedhof des Stadtteils durchgeführt. Verstorbene, die vor dem 31. Oktober 1973 im Gebiet des bisherigen Bestattungsbezirks Neureut-Süd wohnhaft waren, werden auf Antrag auf dem Friedhof Neureut-Süd bestattet. Auf dem alten Friedhof Neureut-Nord und dem alten Teil des Bestattungsbezirks bestat- tetFriedhofs Neureut-Süd sind Beerdigungen insoweit zu- gelassen, als noch Nutzungsrechte an Xxxx- und Tieferlegungsgräber bestehen. Hiervon Von dem Grundsatz, dass Einwohner des Stadtteils Neureut auf den Stadtteilfriedhöfen in Neureut be- stattet werden, kann abgewichen werden, wenn ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf einem anderen Stadtteilfriedhof besteht. Der Hauptfriedhof steht, wie allen Karlsruher Ein- wohnernEinwohnern, auch den Einwohnern von des Stadtteils Karlsruhe-Wettersbach Neureut zu den Bedingungen der Karlsru- her Karlsruher Friedhofsordnung und der Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Karlsruhe uneingeschränkt zur Verfügung. Die Stadt tritt in bestehende Verträge ein und hat die Möglichkeit, sie nach Ablauf der Ver- tragszeit zu kündigen. Die Aufsicht und Unterhaltung der Friedhöfe in im Stadtteil Karlsruhe-Wettersbach Neureut besorgt die Ortsver- waltungOrts- verwaltung. Soweit erforderlich, wird die Ortsverwaltung durch Personal des Friedhof- und Be- stattungsamts Bestattungsamtes bei der Unterhaltung des Friedhofs der Friedhöfe und bei der Durchführung von Beerdigun- gen Beerdi- gungen unterstützt.
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Friedhofs- und Bestattungswesen. Aus dem Stadtteil Karlsruhe-Wettersbach Grötzingen wird ein Bestattungsbezirk gebildet. Die Friedhöfe Der Friedhof in den Stadttei- len Grünwettersbach und Palmbach stehenGrötzingen steht, soweit kein Nutzungsrecht an einer Wahlgrab- stätte Wahlgrabstätte besteht, ausschließlich zur Bestattung von Einwohnern von Wettersbach des Stadtteils Grötzingen zur Verfügung. Die Verstorbenen von Wettersbach des Stadtteils Grötzingen werden auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks bestat- tetbestattet. Hiervon kann abgewichen werden, wenn ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf einem anderen ande- ren Stadtteilfriedhof besteht. Der Hauptfriedhof steht, wie allen Karlsruher Ein- wohnernEinwohnern, auch den Einwohnern von des Stadtteils Karlsruhe-Wettersbach Grötzingen zu den Bedingungen der Karlsru- her Karlsruher Friedhofsordnung und der Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Karlsruhe Karls- ruhe uneingeschränkt zur Verfügung. Die Stadt tritt in bestehende Verträge ein und hat die Möglichkeit, sie nach Ablauf der Ver- tragszeit zu kündigen. Die Aufsicht und Unterhaltung der Friedhöfe in des Friedhofs im Stadtteil Karlsruhe-Wettersbach Grötzingen besorgt die Ortsver- waltungOrtsverwaltung. Soweit erforderlich, wird die Ortsverwaltung durch Personal des Friedhof- und Be- stattungsamts Bestattungsamtes bei der Unterhaltung des Friedhofs und bei der Durchführung von Beerdigun- gen Be- erdigungen unterstützt.
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