Verwaltungsbedarf Musterklauseln

Verwaltungsbedarf. Büroausstattung und Bürobedarf der örtlichen Verwaltung und Materialien und Geräte für die Schule usw. sowie die erforderliche Dienst- und Schutzkleidung werden zur Erzielung günsti- ger Lieferbedingungen in der Regel über die Beschaffungsstelle der Stadt zentral beschafft. Beschaffungen über die bei der Stadt gültige Wertgrenze hinaus unterliegen auch bezüglich des Stadtteils Karlsruhe-Grötzingen der Bedarfsbestätigung. Im Übrigen wird zugesichert, dass die örtliche Verwaltung stets eine den übrigen Dienststellen gleichwertige und modernen Be- dürfnissen entsprechende Ausstattung erhält, wobei auf die räumliche Trennung der Ortsver- waltung von der Stadtverwaltung Rücksicht zu nehmen und daraus folgenden Bedürfnissen (z. B. Belassung eines eigenen Fotokopiergeräts) Rechnung zu tragen ist.
Verwaltungsbedarf. Die Ortsverwaltung wird hinsichtlich Büroausstattung, Bürobedarf, Materialien und Geräte der örtlichen Verwaltung und der Schulen alle Möglichkeiten und Vorteile der zentralen Beschaf- fung ausnutzen und in der Regel über die Beschaffungsstelle der Stadt den Bedarf decken. Das Gleiche gilt für den Reinigungsbedarf für Verwaltungsgebäude und Schulen sowie für die erforderliche Dienst- und Schutzkleidung. Der örtlichen Verwaltung sind jedoch darüber hin- aus angemessene Mittel für Beschaffungen zur Verfügung zu stellen. Beschaffungen über die bei der Stadt gültige Wertgrenze hinaus unterliegen auch bezüglich des Stadtteils Karlsruhe- Neureut der Bedarfsbestätigung. Im Übrigen wird zugesichert, dass die örtliche Verwaltung stets eine den übrigen Dienststellen gleichwertige und modernen Bedürfnissen entsprechende Ausstattung erhält, wobei auf die räumliche Trennung der Ortsverwaltung von der Stadtver- waltung Rücksicht zu nehmen und daraus folgenden Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist.
Verwaltungsbedarf. Büroausstattung und Bürobedarf der örtlichen Verwaltung und Materialien und Geräte für die Schulen usw. sowie die erforderliche Dienst- und Schutzkleidung werden zur Erzielung günsti- ger Lieferbedingungen in der Regel über die Beschaffungsstelle der Stadt zentral beschafft. Beschaffungen über die bei der Stadt gültige Wertgrenze hinaus unterliegen auch für Karls- ruhe-Wettersbach der Bedarfsbestätigung. Im Übrigen wird zugesichert, dass die örtliche Ver- waltung stets eine den übrigen Dienststellen gleichwertige und modernen Bedürfnissen ent- sprechende Ausstattung erhält, wobei auf die räumliche Trennung der Ortsverwaltung von der Stadtverwaltung Rücksicht zu nehmen und daraus folgenden Bedürfnissen (z. B. Belas- sung eines eigenen Fotokopiergeräts) Rechnung zu tragen ist.

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