Frist für die Ausübung unserer Rechte Musterklauseln

Frist für die Ausübung unserer Rechte. Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Frist für die Ausübung unserer Rechte. Die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung Mai 2018 / 00-000-0000 Seite 3 von 3 dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Frist für die Ausübung unserer Rechte. Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündi- gung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- zen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände inner- halb eines Monats nach unserer Kenntnis anführen. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verlet- zung der Anzeigenpflicht und der Umstände, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen, Kenntnis erlangen. Die oben ge- nannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir die unrich- tige oder fehlende Angabe kannten. Unsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündi- gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist einge- treten sind. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, dann erhöht sich die Frist auf zehn Jahre. Vertreter des Versicherungsnehmers Schließt ein Vertreter für Sie den Vertrag ab, so sind bei der Anzeige- pflicht wie auch bei den Rechtsfolgen bei Verletzung der Anzeigepflicht die Kenntnis und die Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.

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  • Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.