Funktion und Erscheinungsformen Musterklauseln

Funktion und Erscheinungsformen. Selbstregelung der Arbeitsbedingungen durch Beteiligte – Form der Autonomie (Ta- rifautonomie), Staatsferne. Soll Arbeitsbedingungen verbindlich regeln. Kennzeichen ist, dass Rechtsverhältnisse Dritter geregelt werden (Normenvertrag). Ges Regelung in ArbVG. Grundformen: VerbandskollV – Abschluss durch AG-Verband; UnternehmenskollV (=FirmenKollV). Regelung fremder Rechtsverhältnisse ist nicht selbstverständlich und an sich nur dem Staat erlaubt. Daher bes Normsetzung; insb bei Verbandstarif (weil stärker als bei Firmenta- rif). In Ö idR nur VerbandsKollV zulässig; einzelner AG ist nicht kollektivvertragsfähig Re- gelung kann theoretisch durch Mindest-, Höchst- oder Fixbedingungen (zweiseitig zwingend) erfolgen. KollV enthalten idR Mindestentgelte und andere Mindestbedingungen (§ 2 ArbVG). Grundlage ist typische Unterlegenheit des einzelnen AN und Eindämmung des Wettbewerbes unter den AN (Schutzfunktion); weiters Bedürfnis nach Vereinheitlichung (eine Art AGB), und bei Verbandstarif auch Eindämmung des Wettbewerbes zwischen den AG. Dann doppelte Kartellwirkung. Überdies Funktion, für gewisse Zeit geregelte Fragen außer Streit zu stellen. KollV können nach ArbVG nur AN erfassen, nicht auch freie Mitarbeiter! Nur kleine Erweiterung im JournalistenG. Relevant weil KollV Pflichten Dritter begründet kann; bedarf staatlicher Verleihung (Ermächtigung zur Normsetzung). Kann abstrakt (so meist in der EU) oder konkret erfolgen. In Ö praktisch vor allem konkret. (Allg: Bei Normen gibt es Verhaltens-, Ermächtigungs- und Organisationsnormen). - Fähigkeit kraft behördlicher Zuerkennung; § 4 II ArbVG; nur Verbände (Gesetzes- text lesen!); eher restriktiv, weil maßgebende wirtschaftliche Bedeutung erforderlich; er- schwert Neubildungen. Im einzelnen: Zweck Regelung der Arbeitsbedingungen in größerem Wirkungsbereich; es reicht aber zB für gehobene Hotels. Zusätzlich maßgebende Bedeutung; bei AG leichter erreichbar als bei AN. Gegnerunabhängigkeit. Entscheidung bei BEA – Behörde aus Vertreter des BM als Vorsitzenden und Mitglie- dern, die auf Vorschlag der Interessenvertretungen bestellt werden. Entscheidung in Verwal- tungsverfahren. - Ex lege kollv-fähig sind die WK und AK und andere ges Interessevertretungen der AG und AN (§ 4 I); Bei WK insb einzelne Gliederung. Diese Fähigkeit ist aber nur subsidiär, dh sie ruht solange freiwillige Vertretung KollV abgeschlossen hat. - Anders als sonst in EU ist nicht auch jeder einzelne AG kollv-fähig! Allerdings sind zunehmend auch AG ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.