Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
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Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teil-leistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Verwaltungspauschale ist bei Vertrags-abschluss fällig.
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Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am vor dem Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Verwaltungspauschale ist bei Vertragsabschluss fällig.
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Samples: powermax-gym.at
Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teil- leistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Verwaltungspauschale ist bei Vertragsabschluss fällig.
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Samples: clever-fit-mistelbach.at
Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurdeist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet.
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